KONZIL VON TRIENT: Kanones über die Letzte Ölung
DH 1716
Kan. 1. Wer sagt, die Letzte Ölung sei nicht wahrhaft und eigentlich als Sakrament von Christus, unserem Herrn, eingesetzt [vgl. Mk 6,13] und vom seligen Apostel Jakobus verkündet worden [vgl. Jak 5,14f], sondern sei nur ein von den Vätern überkommener Ritus oder eine menschliche Erfindung: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1695 DH 1699].
DH 1717
Kan. 2. Wer sagt, die heilige Salbung der Kranken verleihe keine Gnade, vergebe keine Sünden und richte die Kranken nicht auf, sondern sie habe schon aufgehört, so als ob sie nur die einstige Heilungsgnade gewesen wäre: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1699 DH 1696].
DH 1718
Kan. 3. Wer sagt, der Ritus und Brauch der Letzten Ölung, den die heilige Römische Kirche beobachtet, widerstreite der Auffassung des seligen Apostels Jakobus, er sei deshalb zu ändern und könne von den Christen ohne Sünde verachtet werden: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1699].
DH 1719
Kan. 4. Wer sagt, die Presbyter der Kirche, die nach der Ermahnung des seligen Jakobus zur Salbung des Kranken herangezogen werden sollen, seien nicht die vom Bischof geweihten Priester, sondern die dem Lebensalter nach Ältesten in jeder Gemeinde, und deshalb sei der eigentliche Spender der Letzten Ölung nicht allein der Priester: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1697].