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Archiv für November 2007

Digitalisierte Werke

26. November 2007 weberknecht Kommentieren

Eine atemberaubende Fundgrube digitalisierter Werke im PDF-Format befindet sich auf den Seiten der Gesellschaft der Arno-Schmidt Leser.

Die Referenzbibliothek umfasst zahlreiche klassische Werke wie jene Abenteuerromane von Jules Verne, Grimms Märchen oder verschiedene Bände aus Brehms Tierleben. Alle Dateien sind im druckfesten PDF-Format verfügbar und oftmals mit schönen Illustrationen versehen. Ein echter Tipp für alle Bibliophile.

Ein besonderer Leckerbissen ist die Bildersammlung von Hieronymus Bosch.

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Papst Benedikt zur Ökumene

20. November 2007 weberknecht Kommentieren

In seinem Buch „Gott und die Welt“ äußert der damalige Kardinal Ratzinger seine Auffassungen zur Ökumene, die jedem Interessierten eine gute Handreiche bieten:

Die Kirche betet für die Wiedervereinigung der Christen. Aber wer soll sich eigentlich wem anschließen?

Die Formel, die nun von den großen Ökumenikern gefunden worden ist, ist die, daß wir nach vorwärts gehen. Es geht nicht darum, daß wir bestimmte Anschlüsse wollen, sondern wir hoffen, daß der Herr überall den Glauben so erweckt, daß er inein-andermündet und die eine Kirche da ist. Wir sind als Katholiken davon überzeugt, daß diese eine Kirche in ihrer Grundform in der katholischen Kirche gegeben ist, aber daß auch sie auf Zukunft weitergeht und sich vom Herrn erziehen und führen läßt. Insofern stellen wir uns hier keine Anschlußmodelle vor, sondern einfach ein gläubiges Weitergehen unter der Führung des Herrn -der den Weg weiß. Und dem wir uns anvertrauen.

Gibt es da möglicherweise spektakuläre Überlegungen?

Nein, denn die Einheit der Christen kann nicht durch irgendeinen politischen Coup hergestellt werden, oder durch ein Schwert, das einen gordischen Knoten durchhaut. Es geht um lebendige Prozesse. Und es kann weder ein Papst noch ein Weltkirchenrat einfach sagen, liebe Freunde, jetzt machen wir’s so! Der Glaube ist etwas, was in jedem lebendig und zutiefst verwurzelt und vor Gott verantwortet ist. Der Papst, wir sagten es, hat keine totalitären oder absolutistischen Vollmachten, sondern dient dem Gehorsam des Glaubens.
Im Glauben kann man nicht einfach jemandem etwas befehlen, wie es bestimmte ökumenische Projekte vorgesehen haben, so daß nun die Kirchenleitung allen sagt, Freunde, wir lassen da ein bißchen was weg und fügen da etwas hinzu – das geht nicht. Entweder wir haben dem Herrn geglaubt – dann kann man nicht sagen, morgen machen wir es anders. Oder es war von vornherein eine Menschenmache – dann ist dies alles ohnedies hinfällig. Nein, der Glaube ist etwas Lebendiges, wir haben uns darin dem Herrn anvertraut, und er kann durch keine etwaigen politischen Manipulationen zu einer Ausgleichsformel geführt werden.

Wir können nur versuchen, demütig den Glauben zu verwesentlichen, also zu erkennen, was das wirklich Wesentliche an ihm ist – das, was nicht wir gemacht haben, sondern was wir vom Herrn empfangen haben -, und uns in dieser Zuwendung zum Herrn und zur Mitte in dieser Verwesentlichung öffnen, damit er weiterführen kann, er alleine.

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1. VATIKANISCHES KONZIL: Lehrentscheid über den katholischen Glauben

11. November 2007 weberknecht Kommentieren

Die Kirchenversammlung im Vatikan ist die große Stellungnahme der Kirche zu den Irrwegen des 19. Jahrhunderts. Gegenüber dem Materialismus (der Lehre, es gebe nur Stoffliches) und dem Pantheismus (der Lehre, die Welt sei Gott) in allen ihren Formen mußte zuerst die Grundwahrheit von Gott, dem Schöpfer Himmels und der Erde, dargelegt werden, sodann die wahre Lehre vom Sinn der Schöpfung. Das ist der Inhalt des ersten Kapitels und der entsprechenden Lehrsätze. Das erste Kapitel hat sich in der Lehre von der Schöpfung eng an die Entscheidung der IV. Kirchenversammlung im Lateran angeschlossen.

Kap. 1 Gott der Schöpfer aller Dinge

DH 3001
Die heilige katholische apostolische Römische Kirche glaubt und bekennt, daß ein wahrer und lebendiger Gott ist, Schöpfer und Herr des Himmels und der Erde, allmächtig, ewig, unermeßlich, unbegreiflich, an Vernunft und Willen sowie jeglicher Vollkommenheit unendlich; da er eine einzige, gänzlich einfache und unveränderliche geistige Substanz ist, ist er als der Sache und dem Wesen nach von der Welt verschieden zu verkünden, als in sich und aus sich vollkommen selig und über alles, was außer ihm ist und gedacht werden kann, unaussprechlich erhaben [Kan. 1-4].

DH 3002
Dieser alleinige wahre Gott hat in seiner Güte und „allmächtigen Kraft“ – nicht um seine Seligkeit zu vermehren, noch um zu erwerben, sondern um seine Vollkommenheit zu offenbaren durch die Güter, die er den Geschöpfen gewährt – aus völlig freiem Entschluß „vom Anfang der Zeit an aus nichts zugleich beide Schöpfungen geschaffen, die geistige und die körperliche, nämlich die der Engel und die der Welt: und danach die menschliche, die gewissermaßen zugleich aus Geist und Körper besteht“ [4. Konzil im Lateran: DH 800; im folgenden Kan. 2 und 5].

DH 3003
Alles aber, was er geschaffen hat, schützt und lenkt Gott durch seine Vorsehung, „sich kraftvoll von einem Ende bis zum anderen erstreckend und alles milde ordnend“ [Weish 8,1]. „Alles nämlich ist nackt und bloß vor seinen Augen“ [Hebr 4,13], auch das, was durch die freie Tat der Geschöpfe geschehen wird.

Kap. 2 Die Offenbarung

DH 3004
Dieselbe heilige Mutter Kirche hält fest und lehrt, daß Gott, der Ursprung und das Ziel aller Dinge, mit dem natürlichen Licht der menschlichen Vernunft aus den geschaffenen Dingen gewiß erkannt werden kann; „das Unsichtbare an ihm wird nämlich seit der Erschaffung der Welt durch das, was gemacht ist, mit der Vernunft geschaut [Röm 1,20]: jedoch hat es seiner Weisheit und Güte gefallen, auf einem anderen, und zwar übernatürlichen Wege sich selbst und die ewigen Ratschlüsse seines Willens dem Menschengeschlecht zu offenbaren, wie der Apostel sagt: „Oftmals und auf vielfache Weise hat Gott einst zu den Vätern in den Propheten gesprochen: zuletzt hat er in diesen Tagen zu uns gesprochen in seinem Sohn“ [Hebr 1,1f; Kan. 1].

DH 3005
Zwar ist es dieser göttlichen Offenbarung zuzuschreiben, daß das, was an den göttlichen Dingen der menschlichen Vernunft an sich nicht unzugänglich ist, auch bei der gegenwärtigen Verfaßtheit des Menschengeschlechtes von allen ohne Schwierigkeit, mit sicherer Gewißheit und ohne Beimischung eines Irrtums erkannt werden kann1. Jedoch ist die Offenbarung nicht aus diesem Grund unbedingt notwendig zu nennen, sondern weil Gott aufgrund seiner unendlichen Güte den Menschen auf ein übernatürliches Ziel hinordnete, nämlich an den göttlichen Gütern teilzuhaben, die das Erkenntnisvermögen des menschlichen Geistes völlig übersteigen; denn „kein Auge hat gesehen, kein Ohr hat gehört, noch ist in das Herz eines Menschen gedrungen, was Gott denen bereitet hat, die ihn lieben“ [1 Kor 2,9; Kan. 2 und 3].

DH 3006
Diese übernatürliche Offenbarung ist nun nach dem vom heiligen Konzil von Trient erklärten Glauben der gesamten Kirche enthalten „in geschriebenen Büchern und ungeschriebenen überlieferungen, die, von den Aposteln aus dem Munde Christi selbst empfangen oder von den Aposteln selbst auf Diktat des Heiligen Geistes gleichsam von Hand zu Hand weitergegeben, bis auf uns gekommen sind“ [ DH 1501]. Und zwar sind diese Bücher des Alten und Neuen Testamentes vollständig mit allen ihren Teilen, wie sie im Dekret desselben Konzils aufgezählt werden und in der alten lateinischen Vulgata-Ausgabe enthalten sind, als heilig und kanonisch anzunehmen. Die Kirche hält sie aber nicht deshalb für heilig und kanonisch, weil sie allein durch menschlichen Fleiß zusammengestellt und danach durch ihre Autorität gutgeheißen worden wären; genaugenommen auch nicht deshalb, weil sie die Offenbarung ohne Irrtum enthielten; sondern deswegen, weil sie, auf Eingebung des Heiligen Geistes geschrieben, Gott zum Urheber haben und als solche der Kirche selbst übergeben worden sind [Kan. 4].

DH 3007
Da aber, was das heilige Konzil von Trient über die Auslegung der göttlichen Schrift zur Zügelung leichtfertiger Geister heilsam beschlossen hat, von manchen Menschen verkehrt dargestellt wird, erneuern Wir ebendieses Dekret und erklären, daß dies sein Sinn ist: In Fragen des Glaubens und der Sitten, soweit sie zum Gebäude christlicher Lehre gehören, ist jener als der wahre Sinn der heiligen Schrift anzusehen, den die heilige Mutter Kirche festgehalten hat und festhält, deren Aufgabe es ist, über den wahren Sinn und die Auslegung der heiligen Schriften zu urteilen; und deshalb ist es niemandem erlaubt, die heilige Schrift gegen diesen Sinn oder auch gegen die einmütige übereinstimmung der Väter auszulegen.

Kap. 3 Der Glaube

DH 3008
Da der Mensch ganz von Gott als seinem Schöpfer und Herrn abhängt und die geschaffene Vernunft der ungeschaffenen Wahrheit völlig unterworfen ist, sind wir gehalten, dem offenbarenden Gott im Glauben vollen Gehorsam des Verstandes und des Willens zu leisten [Kan. 1]. Dieser Glaube aber, der der Anfang des menschlichen Heiles ist [vgl. DH 1532], ist nach dem Bekenntnis der katholischen Kirche eine übernatürliche Tugend, durch die wir mit Unterstützung und Hilfe der Gnade Gottes glauben, daß das von ihm Geoffenbarte wahr ist, nicht wegen der vom natürlichen Licht der Vernunft durchschauten inneren Wahrheit der Dinge, sondern wegen der Autorität des offenbarenden Gottes selbst, der weder sich täuschen noch täuschen kann [vgl. DH 2778; Kan. 2]. „Der Glaube ist nämlich“ nach dem Zeugnis des Apostels „die Gewißheit zu erhoffender Dinge, der Beweis des nicht Sichtbaren“ [Hebr 11,1].

DH 3009
Damit nichtsdestoweniger der Gehorsam unseres Glaubens mit der Vernunft übereinstimmend [vgl. Röm 12,1] sei, wollte Gott, daß mit den inneren Hilfen des Heiligen Geistes äußere Beweise seiner Offenbarung verbunden werden, nämlich göttliche Taten und vor allem Wunder und Weissagungen, die, da sie Gottes Allmacht und unendliches Wissen klar und deutlich zeigen, ganz sichere und dem Erkenntnisvermögen aller angepaßte Zeichen der göttlichen Offenbarung sind [Kan. 3 und 4]. Deshalb haben sowohl Moses und die Propheten als auch vor allem Christus, der Herr, selbst viele und ganz offensichtliche Wunder und Weissagungen getan; und von den Aposteln lesen wir: „Jene aber brachen auf und predigten überall; der Herr wirkte mit und bestätigte ihre Rede durch nachfolgende Zeichen“ [Mk 16,20]. Und wiederum steht geschrieben: „Wir haben ein noch festeres Prophetenwort: ihr tut gut daran, darauf zu achten wie auf ein leuchtendes Licht an finsterem Ort“ [2 Petr 1,19].

DH 3010
Wenn aber auch die Zustimmung zum Glauben keineswegs eine blinde Regung des Herzens ist, so kann dennoch niemand „der Verkündigung des Evangeliums zustimmen“, wie es nötig ist, um das Heil zu erlangen, „ohne die Erleuchtung und Einhauchung des Heiligen Geistes, der allen die Freude verleiht, der Wahrheit zuzustimmen und zu glauben“ [2. Synode von Orange: DH 377]. Deshalb ist der Glaube selbst in sich, auch wenn er nicht durch die Liebe wirkt [vgl. Gal 5,6], ein Geschenk Gottes, und sein Akt ist ein das Heil betreffendes Werk, durch das der Mensch Gott selbst freien Gehorsam leistet, indem er seiner Gnade, der er widerstehen könnte, zustimmt und mit ihr wirkt [vgl. DH 1525f; Kan. 5].

DH 3011
Mit göttlichem und katholischem Glauben ist ferner all das zu glauben, was im geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes enthalten ist und von der Kirche – sei es in feierlicher Entscheidung oder kraft ihres gewöhnlichen und allgemeinen Lehramtes – als von Gott geoffenbart zu glauben vorgelegt wird.

DH 3012
Weil es aber „ohne Glauben unmöglich ist, Gott zu gefallen“ [Hebr 11,6] und zur Gemeinschaft seiner Söhne zu gelangen, so wurde niemandem jemals ohne ihn Rechtfertigung zuteil, und keiner wird das ewige Leben erlangen, wenn er nicht in ihm ausgeharrt hat bis ans Ende“ [Mt 10,22; 24,13]. Damit wir aber der Pflicht, den wahren Glauben zu umfassen und in ihm beständig zu verharren, Genüge tun könnten, hat Gott durch seinen einziggeborenen Sohn die Kirche eingesetzt und so mit offensichtlichen Kennzeichen seiner Einsetzung ausgestattet, daß sie als Hüterin und Lehrerin des geoffenbarten Wortes von allen erkannt werden kann.

DH 3013
Allein auf die katholische Kirche nämlich erstreckt sich all das, was göttlicherseits zur einsichtigen Glaubwürdigkeit des christlichen Glaubens so vielfältig und so wunderbar angeordnet wurde. Ja, auch die Kirche selbst ist durch sich – nämlich wegen ihrer wunderbaren Ausbreitung, außerordentlichen Heiligkeit und unerschöpflichen Fruchtbarkeit an allem Guten, wegen ihrer katholischen Einheit und unbesiegten Beständigkeit – ein mächtiger und fortdauernder Beweggrund der Glaubwürdigkeit und ein unwiderlegbares Zeugnis ihrer göttlichen Sendung.

DH 3014
So kommt es, daß sie als Zeichen, das aufgerichtet ist für die Völker [vgl. Jes 11,12], sowohl zu sich einlädt, die noch nicht geglaubt haben, als auch ihren Kindern die Gewißheit verleiht, daß der Glaube, den sie bekennen, sich auf eine unerschütterliche Grundlage stützt. Zu diesem Zeugnis tritt nun die wirksame Hilfe aus der Kraft von oben. Denn der überaus gütige Herr erweckt die Irrenden durch seine Gnade und hilft ihnen, damit sie „zur Erkenntnis der Wahrheit gelangen“ [1 Tim 2,4] können, und stärkt die, welche er aus der Finsternis in sein wunderbares Licht versetzt hat [vgl. 1 Petr 2,9; Kol 1,13], mit seiner Gnade, damit sie in ebendiesem Lichte verharren, sie nicht verlassend, wenn er nicht verlassen wird vgl. DH 1537].
Deshalb ist die Lage derer, die sich durch das himmlische Geschenk des Glaubens der katholischen Wahrheit angeschlossen haben, und derer, die, geführt von menschlichen Meinungen, einer falschen Religion folgen, keineswegs gleich; jene nämlich, die den Glauben unter dem Lehramt der Kirche angenommen haben, können niemals einen triftigen Grund haben, ebendiesen Glauben zu wechseln oder in Zweifel zu ziehen Kan. 6]. Da dies so ist, sollen wir, „Gott, dem Vater, Dank sagend, der uns würdig gemacht hat, teilzuhaben am Los der Heiligen im Licht“ [Kol 1,12], solch großes Heil nicht geringachten [vgl. Hebr 2,3], sondern „auf Jesus, den Urheber und Vollender des Glaubens, hinblickend“ Hebr 12,2] „das unbeugsame Bekenntnis unserer Hoffnung festhalten“ [Hebr 10,23].

Kap. 4 Glaube und Vernunft

DH 3015
Auch dies hielt und hält das fortwährende Einverständnis der katholischen Kirche fest, daß es eine zweifache Ordnung der Erkenntnis gibt, die nicht nur im Prinzip, sondern auch im Gegenstand verschieden ist: und zwar im Prinzip, weil wir in der einen mit der natürlichen Vernunft, in der anderen mit dem göttlichen Glauben erkennen; im Gegenstand aber, weil uns außer dem, wozu die natürliche Vernunft gelangen kann, in Gott verborgene Geheimnisse zu glauben vorgelegt werden, die, wenn sie nicht von Gott geoffenbart wären, nicht bekannt werden könnten [Kan. 1].
Deshalb sagt der Apostel, der bezeugt, daß Gott von den Völkern „durch das, was gemacht ist“ [Röm 1,20], erkannt worden sei, indem er dennoch über die Gnade und Wahrheit, die durch Jesus Christus geworden ist [vgl. Joh 1,17], handelt: „Wir reden im Geheimnis von Gottes Weisheit, die verborgen ist, die Gott vor den Zeiten zu unserer Herrlichkeit vorherbestimmte, die niemand von den Fürsten dieser Welt erkannt hat. Uns aber hat Gott durch seinen Geist geoffenbart: Der Geist erforscht nämlich alles, auch die Tiefen Gottes“ [1 Kor 2,7f 10]. Und der Einziggeborene selbst preist den Vater, weil er dies vor den Weisen und Klugen verborgen und es den Kleinen geoffenbart hat [vgl. Mt 11,25].

DH 3016
Zwar erlangt die vom Glauben erleuchtete Vernunft, wenn sie fleißig, fromm und nüchtern forscht, sowohl aufgrund der Analogie mit dem, was sie auf natürliche Weise erkennt, als auch aufgrund des Zusammenhanges der Geheimnisse selbst untereinander und mit dem letzten Zweck des Menschen mit Gottes Hilfe eine gewisse Erkenntnis der Geheimnisse, und zwar eine sehr fruchtbare; niemals wird sie jedoch befähigt, sie genauso zu durchschauen wie die Wahrheiten, die ihren eigentlichen gegenstand ausmachen. Denn die göttlichen Geheimnisse übersteigen ihrer eigenen Natur nach so den geschaffenen Verstand, daß sie, auch wenn sie durch die Offenbarung mitgeteilt und im Glauben angenommen wurden, dennoch mit dem Schleier des Glaubens selbst bedeckt und gleichsam von einem gewissen Dunkel umhüllt bleiben, solange wir in diesem sterblichen Leben „ferne vom Herrn pilgern: im Glauben nämlich wandeln wir und nicht im Schauen“ [2 Kor 5,6f].

DH 3017
Aber auch wenn der Glaube über der Vernunft steht, so kann es dennoch niemals eine wahre Unstimmigkeit zwischen Glauben und Vernunft geben [vgl. DH 2776 DH 2811]: denn derselbe Gott, der die Geheimnisse offenbart und den Glauben eingießt, hat in den menschlichen Geist das Licht der Vernunft gelegt; Gott aber kann sich nicht selbst verleugnen, noch jemals Wahres Wahrem widersprechen. Der unbegründete Anschein eines solchen Widerspruchs aber entsteht vor allem daraus, daß entweder die Lehrsätze des Glaubens nicht im Sinne der Kirche verstanden und erläutert wurden oder Hirngespinste für Aussagen der Vernunft gehalten werden. „Wir definieren“ also, daß jede der Wahrheit des erleuchteten Glaubens entgegengesetzte Behauptung völlig falsch ist“ [5. Konzil im Lateran: DH 1441].

DH 3018
Weiter hat die Kirche, die zusammen mit dem apostolischen Amt der Lehre den Auftrag empfangen hat, die Hinterlassenschaft des Glaubens zu hüten, von Gott auch das Recht und die Pflicht, Erkenntnis“, die fälschlich diesen Namen trägt [vgl. 1 Tim 6,20], zu ächten, damit keiner durch Philosophie und eitlen Trug getäuscht werde [vgl. Kol 2,8; Kan. 2].
Deswegen ist nicht nur allen gläubigen Christen verboten, solche Meinungen, von denen man erkennt, daß sie der Lehre des Glaubens entgegengesetzt sind – vor allem, wenn sie von der Kirche verworfen wurden -, als rechtmäßige Folgerungen der Wissenschaft zu verteidigen, sondern sie sind vielmehr durchaus verpflichtet, sie für Irrtümer zu halten, die den trügerischen Schein von Wahrheit vor sich hertragen.

DH 3019
Auch können Glaube und Vernunft nicht nur niemals untereinander unstimmig sein, sondern sie leisten sich auch wechselseitig Hilfe [vgl. DH 2776 DH 2811]; denn die rechte Vernunft beweist die Grundlagen des Glaubens und bildet, von seinem Licht erleuchtet, die Wissenschaft von den göttlichen Dingen aus; der Glaube aber befreit und schützt die Vernunft vor Irrtümern und stattet sie mit vielfacher Erkenntnis aus.
Deswegen ist es weit gefehlt, daß die Kirche der Pflege der menschlichen Künste und Wissenschaften Widerstand leiste; vielmehr unterstützt und fördert sie diese auf vielfache Weise. Denn weder verkennt noch verachtet sie die Vorteile, die aus ihnen für das Leben der Menschen entspringen; vielmehr räumt sie ein: wie sie von Gott, dem Herrn der Wissenschaften [vgl. 1 Sam 2,3], ausgegangen sind, so führen sie, wenn sie in rechter Weise ausgeübt werden, mit Hilfe seiner Gnade zu Gott hin.
Auch verbietet sie keineswegs, daß diese Wissenschaften in ihrem jeweiligen Bereich ihre eigenen Prinzipien und ihre eigene Methode anwenden; diese gerechtfertigte Freiheit anerkennend, achtet sie aber eifrig darauf, daß sie nicht der göttlichen Lehre widerstreiten und so Irrtümer in sich aufnehmen oder in überschreitung ihrer eigenen Grenzen das, was des Glaubens ist, in Beschlag nehmen und durcheinanderbringen.

DH 3020
Die Lehre des Glaubens, die Gott geoffenbart hat, wurde nämlich nicht wie eine philosophische Erfindung den menschlichen Geistern zur Vervollkommnung vorgelegt, sondern als göttliche Hinterlassenschaft der Braut Christi anvertraut, damit sie treu gehütet und unfehlbar erklärt werde. Daher ist auch immerdar derjenige Sinn der heiligen Glaubenssätze beizubehalten, den die heilige Mutter Kirche einmal erklärt hat, und niemals von diesem Sinn unter dem Anschein und Namen einer höheren Einsicht abzuweichen [Kan. 3]. So wachse denn und gedeihe in reichem und starkem Maße im Laufe der Zeiten und Jahrhunderte Erkenntnis, Wissenschaft und Weisheit sowohl in einem jeden als auch allen, sowohl im einzelnen Menschen als auch in der ganzen Kirche: aber lediglich der ihnen zukommenden Weise, nämlich in derselben Lehre, demselben Sinn und derselben Auffassung“.

Kanones

1. Gott, der Schöpfer aller Dinge

DH 3021
1. Wer den einen wahren Gott, den Schöpfer und Herrn des Sichtbaren und Unsichtbaren, leugnet: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 3001].

DH 3022
2. Wer sich nicht scheut zu behaupten, es gebe nichts außer Materie: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 3002].

DH 3023
3. Wer sagt, die Substanz oder Wesenheit Gottes und aller Dinge sei ein und dieselbe: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 3001].

DH 3024
4. Wer sagt, die endlichen Dinge – sowohl die körperlichen als auch die geistigen oder wenigstens die geistigen – seien aus der göttlichen Substanz ausgeflossen,
oder die göttliche Wesenheit werde durch Offenbarung oder Entwicklung ihrer selbst alles,
oder schließlich, Gott sei das allgemeine bzw. unbestimmte Seiende, das, sich selbst bestimmend, die in Arten, Gattungen und Einzelwesen unterschiedene Gesamtheit der Dinge bildet: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 3025
5. Wer nicht bekennt, daß die Welt und alle Dinge, die in ihr enthalten sind – sowohl die geistigen als auch die materiellen -, ihrem ganzen Wesen nach von Gott aus nichts hervorgebracht wurden,
oder sagt, Gott habe nicht durch seinen von jeder Notwendigkeit freien Willen, sondern so notwendig geschaffen, wie er sich selbst notwendig liebt,
oder leugnet, daß die Welt zur Ehre Gottes geschaffen ist: der sei mit dem Anathema belegt.

2. Die Offenbarung

DH 3026
1. Wer sagt, der eine und wahre Gott, unser Schöpfer und Herr, könne nicht durch das, was gemacht ist, mit dem natürlichen Licht der menschlichen Vernunft sicher erkannt werden: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 3004].

DH 3027
2. Wer sagt, es sei unmöglich oder unnütz, daß der Mensch durch die göttliche Offenbarung über Gott und die ihm zu erweisende Verehrung belehrt werde: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 3028
3. Wer sagt, der Mensch könne nicht von Gott zu einer Erkenntnis und Vollkommenheit emporgehoben werden, die die natürliche übertrifft, sondern könne und müsse aus sich selbst in beständigem Fortschritt schließlich zum Besitz alles Wahren und Guten gelangen: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 3029
4. Wer die Bücher der heiligen Schrift nicht vollständig mit allen ihren Teilen, wie sie das heilige Konzil von Trient aufgezählt hat [ DH 1501-1508], als heilig und kanonisch annimmt oder leugnet, daß sie von Gott inspiriert sind: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 3006].

3. Der Glaube

DH 3030
1. Wer sagt, die menschliche Vernunft sei so unabhängig, daß ihr der Glaube von Gott nicht befohlen werden könne: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 3008].

DH 3031
2. Wer sagt, der göttliche Glaube unterscheide sich nicht vom natürlichen Wissen über Gott und die sittlichen Dinge, und deswegen sei es für den göttlichen Glauben nicht erforderlich, daß die geoffenbarte Wahrheit wegen der Autorität des offenbarenden Gottes geglaubt werde: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. • 3008].

DH 3032
3. Wer sagt, die göttliche Offenbarung könne nicht durch äußere Zeichen glaubhaft gemacht werden, und deshalb müßten die Menschen allein durch die innere Erfahrung eines jeden oder durch persönliche Eingebung zum Glauben bewegt werden: der sei mit dem Anathema belegt vgl. DH 3009].

DH 3033
4. Wer sagt, es könnten keine Wunder geschehen und daher seien alle Erzählungen darüber – auch die in der heiligen Schrift enthaltenen – unter die Fabeln oder Mythen zu verweisen; oder Wunder könnten niemals sicher erkannt werden und durch sie werde der göttliche Ursprung der christlichen Religion nicht zurecht bewiesen: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 3009].

DH 3034
5. Wer sagt, die Zustimmung zum christlichen Glauben sei nicht frei, sondern werde durch Beweise der menschlichen Vernunft notwendig hervorgebracht; oder die Gnade Gottes sei allein zum lebendigen Glauben, der durch die Liebe wirkt [vgl. Gal 5,6], notwendig: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 3010].

DH 3035
6. Wer sagt, die Lage der Gläubigen und derer, die noch nicht zum einzig wahren Glauben gelangt sind, sei gleich, so daß Katholiken einen triftigen Grund haben können, den Glauben, den sie unter dem Lehramt der Kirche schon angenommen haben, nach Aufhebung der Zustimmung in Zweifel zu ziehen, bis sie einen wissenschaftlichen Beweis für die Glaubwürdigkeit und Wahrheit ihres Glaubens erbracht haben: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 3014].

4. Glaube und Vernunft

DH 3041
1. Wer sagt, in der göttlichen Offenbarung seien keine wahren Geheimnisse im eigentlichen Sinne enthalten, sondern die gesamten Lehrsätze des Glaubens könnten durch eine recht unterwiesene Vernunft aus natürlichen Prinzipien verstanden und bewiesen werden: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 3015f].

DH 3042
2. Wer sagt, die menschlichen Wissenschaften seien mit einer solchen Freiheit auszuüben, daß ihre Behauptungen, auch wenn sie der geoffenbarten Lehre widerstreiten, als wahr festgehalten und von der Kirche nicht verworfen werden können: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. 3017].

DH 3043
3. Wer sagt, es könne geschehen, daß den von der Kirche vorgelegten Lehrsätzen einmal entsprechend dem Fortschritt der Wissenschaft ein anderer Sinn zuzuschreiben sei als der, den die Kirche gemeint hat und meint: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 3020].

Kategorien:Kirche

KONZIL VON TRIENT: Fortsetzung und Abschluß

11. November 2007 weberknecht Kommentieren

Fortsetzung und Abschluß des Konzils von TRIENT unter PIUS IV.:

In der 21. Sitzung der Kirchenversammlung wurde die viel umstrittene Frage des Laienkelchs behandelt. Dabei wurde erörtert, wieweit der Kirche durch Christus die Vollmacht übergeben sei, die Art und Weise der Sakramentenspendung zu bestimmen.


2. Kapitel: Die Vollmacht der Kirche in der Ausspendung des Sakramentes der Eucharistie

DH 1728
Außerdem erklärt es: Stets lag bei der Kirche die Vollmacht, bei der Verwaltung der Sakramente – unbeschadet ihrer Substanz – das festzulegen oder zu verändern, was nach ihrem Urteil dem Nutzen derer, die sie empfangen, bzw. der Verehrung der Sakramente selbst entsprechend der Verschiedenartigkeit von Umständen, Zeiten und Gegenden zuträglicher ist. Dies aber scheint der Apostel nicht unklar angedeutet zu haben, wenn er sagt: „So soll man uns ansehen als Diener Christi und Verwalter der Geheimnisse Gottes“ [1 Kor 4,1]; und es steht hinlänglich fest, daß er selbst diese Vollmacht sowohl in vielen anderen Dingen als auch in eben diesem Sakrament ausübte; denn nach einigen Anordnungen in bezug auf seinen Empfang sagt er: „Das übrige werde ich regeln, wenn ich gekommen bin“ [1 Kor 11,34].
Deshalb hat die heilige Mutter Kirche, dieser ihrer Autorität in der Verwaltung der Sakramente eingedenk, da zwar vom Anfang der christlichen Religion an der Gebrauch beider Gestalten nicht selten gewesen war, sich diese Gewohnheit jedoch, veranlaßt durch gewichtige und gerechte Gründe, im Laufe der Zeit schon weithin geändert hat, diese Gewohnheit, unter einer der beiden Gestalten zu kommunizieren, gebilligt und beschlossen, sie als Gesetz anzusehen; sie zu verwerfen oder ohne die Autorität der Kirche selbst nach Belieben zu verändern, ist nicht erlaubt [Kan. 2].

Lehre und Kanones über das Sakramente der Weihe
Kap. 1. Die Einsetzung des Priestertums des Neuen Bundes

DH 1764
Opfer und Priestertum sind nach Gottes Anordnung so verbunden, daß es in jedem Bunde beides gibt. Da also die katholische Kirche im Neuen Testament das heilige Opfer der Eucharistie aufgrund der Einsetzung des Herrn sichtbar empfangen hat, muß man auch bekennen, daß es in ihr ein neues sichtbares und äußeres Priestertum gibt [Kan. 1], in welches das alte überführt wurde [vgl. Hebr 7,12]. Daß dieses aber von demselben Herrn, unserem Erlöser, eingesetzt wurde [Kan. 3], und daß den Aposteln und ihren Nachfolgern im Priestertum die Vollmacht übergeben wurde, seinen Leib und sein Blut zu konsekrieren, darzubringen und auszuteilen sowie auch die Sünden zu vergeben und zu behalten, das zeigt die heilige Schrift und hat die überlieferung der katholischen Kirche immer gelehrt [Kan. 1 ].

Die sieben Weihen

DH 1765
Da aber der Dienst des so heiligen Priestertums etwas Göttliches ist, war es, damit er würdiger und mit größerer Ehrfurcht versehen werden könne, folgerichtig, daß es in der höchst geordneten Gliederung der Kirche mehrere und verschiedene Weihestände der Diener gebe, die dem Priestertum von Amts wegen dienen sollten, so verteilt, daß diejenigen, die schon mit dem Zeichen der klerikalen Tonsur ausgezeichnet wurden, durch die niederen zu den höheren aufsteigen [Kan. 2].
Denn die heilige Schrift erwähnt nicht nur die Priester, sondern auch die Diakone ausdrücklich [vgl. Apg 6,5; 21,8; 1 Tim 3,8- 13; Phil 1,1] und lehrt mit sehr gewichtigen Worten, was man vor allem bei ihrer Weihe beachten muß; und schon von Anbeginn der Kirche an waren bekanntlich die Namen der folgenden Weihegrade und die besonderen Dienste eines jeden von ihnen in Gebrauch, nämlich des Subdiakons, des Akolythen , des Exorzisten , des Lektors und des Ostiariers , wenn auch nicht in gleichem Rang. Denn der Subdiakonat wird von den Vätern und den heiligen Konzilien zu den höheren Weihen gerechnet; bei ihnen lesen wir auch sehr häufig von den anderen, niederen .

Kap. 3. Die Sakramentalität der Weihe

DH 1766
Da aufgrund des Zeugnisses der Schrift, der apostolischen überlieferung und der einmütigen übereinstimmung der Väter deutlich ist, daß durch die heilige Weihe, die durch äußere Worte und Zeichen vollzogen wird, Gnade übertragen wird, darf niemand zweifeln, daß die Weihe wahrhaft und im eigentlichen Sinne eines von den sieben Sakramenten der heiligen Kirche ist [Kan. 3]. Der Apostel sagt nämlich: „Ich ermahne dich, daß du die Gnade Gottes wiedererweckst, die in dir ist durch die Auflegung meiner Hände. Denn Gott gab uns nicht den Geist der Furcht, sondern der Kraft, Liebe und Besonnenheit“ [2 Tim 1,6f; vgl. 1 Tim 4,14].

Kap. 4. Die kirchliche Hierarchie (Heilige Rangordnung) und die Weihe

DH 1767
Da aber im Sakrament der Weihe, wie auch in der Taufe und Firmung, eine Prägung eingeprägt wird [Kan. 4], die weder zerstört noch entfernt werden kann, verurteilt das heilige Konzil zurecht die Auffassung derer, die behaupten, die Priester des Neuen Testamentes besäßen lediglich eine zeitlich beschränkte Vollmacht und könnten, einmal rechtmäßig geweiht, wiederum zu Laien werden, wenn sie den Dienst am Wort Gottes nicht versehen [Kan. 1].
Wenn einer aber versichert, alle Christen seien unterschiedslos Priester des Neuen Testamentes, oder alle seien mit untereinander gleicher geistlicher Vollmacht ausgestattet, so tut er offenbar nichts anderes, als die kirchliche Hierarchie, die „wie die geordnete Schlachtreihe eines Heeres“ [vgl. Hld 6,3 9] ist, durcheinanderzubringen [Kan. 6 ], gerade so als ob – entgegen der Lehre des seligen Paulus – alle Apostel, alle Evangelisten, alle Hirten, alle Lehrer seien [vgl. 1 Kor 12,29; Eph 4,11].

DH 1768
Daher erklärt das heilige Konzil, daß außer den übrigen kirchlichen Graden hauptsächlich die Bischöfe, die auf die Stelle der Apostel nachgerückt sind, zu dieser hierarchischen Ordnung gehören, daß sie (wie derselbe Apostel sagt) vom Heiligen Geist eingesetzt sind, „die Kirche Gottes zu lenken“ [Apg 20,28], daß sie höher stehen als die Priester und das Sakrament der Firmung spenden, Diener der Kirche weihen und die meisten anderen Dinge selbst vollziehen können, zu deren Verrichtung die übrigen mit einer niedrigeren Weihe keine Vollmacht haben [Kan. 7].

DH 1769
überdies lehrt das heilige Konzil, daß bei der Weihe von Bischöfen, Priestern und den übrigen Weiheständen die Zustimmung, Berufung oder Autorität weder des Volkes noch irgendeiner weltlichen Macht und Behörde in der Weise erforderlich ist, daß die Weihe ohne sie ungültig wäre, ja, es beschließt vielmehr, daß all jene, die, lediglich vom Volk oder einer weltlichen Macht und Behörde berufen und eingesetzt, zur Verrichtung dieser Dienste aufsteigen, sowie alle, die sich diese aus eigener Leichtfertigkeit anmaßen, nicht für Diener der Kirche, sondern für Diebe und Räuber, die nicht durch die Tür eingetreten sind [vgl. Joh 10,1], gehalten werden sollen [Kan. 8 ].

DH 1770
Das ist es, was das heilige Konzil meinte, die Christgläubigen über das Sakrament der Weihe allgemein lehren zu sollen. Das dem Entgegengesetzte aber beschloß es durch bestimmte und eigene Kanones auf die folgende Weise zu verurteilen, damit alle, sich der Richtschnur des Glaubens bedienend, mit Christi Hilfe in der Finsternis so vieler Irrtümer die katholische Wahrheit leichter erkennen und festhalten können.

Kanones über das Sakrament der Weihe

DH 1771
Kan. 1. Wer sagt, es gebe im Neuen Testament kein sichtbares und äußeres Priestertum, oder es gebe keine Vollmacht, den wahren Leib und das Blut des Herrn zu konsekrieren und darzubringen sowie die Sünden zu vergeben und zu behalten, sondern nur das Amt und den bloßen Dienst, das Evangelium zu verkünden, oder diejenigen, die nicht predigen, seien überhaupt keine Priester: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1764 DH 1767].

DH 1772
Kan. 2. Wer sagt, in der katholischen Kirche gebe es außer dem Priestertum keine anderen Weihen, weder höhere noch niedere, durch die man gleichsam wie über Stufen auf das Priestertum zugeht: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1765].

DH 1773
Kan. 3. Wer sagt, der Weihestand bzw. die heilige Ordination sei nicht wahrhaft und im eigentlichen Sinne ein von Christus, dem Herrn, eingesetztes Sakrament, oder sie sei eine menschliche Erfindung, ausgedacht von Männern, die kirchlicher Dinge unkundig waren, oder sie sei nur ein Ritus, Diener des Wortes Gottes und der Sakramente auszuwählen: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1766].

DH 1774
Kan. 4. Wer sagt, durch die heilige Weihe werde nicht der Heilige Geist verliehen, und daher sagten die Bischöfe vergebens: Empfange den Heiligen Geist; oder durch sie werde keine Prägung eingeprägt; oder derjenige, der einmal Priester war, könne wieder Laie werden: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1767].

DH 1775
Kan. 5. Wer sagt, die heilige Salbung, die die Kirche bei der heiligen Weihe gebraucht, sei nicht nur nicht erforderlich, sondern verwerflich und verderblich, ebenso auch die anderen Zeremonien: der sei mit dem Anathema belegt.

Dh 1776
Kan. 6. Wer sagt, in der katholischen Kirche gebe es keine durch göttliche Anordnung eingesetzte Hierarchie, die aus Bischöfen, Priestern und1 Dienern besteht: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1768].

DH 1777
Kan. 7. Wer sagt, die Bischöfe stünden nicht höher als die Priester; oder sie besäßen keine Vollmacht, zu firmen und zu weihen, oder die, die sie besitzen, sei ihnen mit den Priestern gemeinsam; oder von ihnen gespendete Weihen seien ohne Zustimmung oder Berufung des Volkes oder der weltlichen Macht ungültig; oder diejenigen, die weder von der kirchlichen und kanonischen Macht rechtmäßig geweiht noch beauftragt wurden, sondern anderswoher kommen, seien rechtmäßige Diener des Wortes und der Sakramente: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1768f].

DH 1778
Kan. 8. Wer sagt, Bischöfe, die kraft der Autorität des Römischen Bischofs aufgenommen werden, seien keine rechtmäßigen und wahren Bischöfe, sondern eine menschliche Erfindung: der sei mit dem Anathema belegt.

Lehre und Kanones über das Sakrament der Ehe

DH 1797
Das immerwährende und unauflösliche Band der Ehe hat der erste Vater des Menschengeschlechtes auf Antrieb des göttlichen Geistes verkündet, als er sagte: „Dies nun Bein von meinen Gebeinen und Fleisch von meinem Fleisch. Deshalb wird der Mann seinen Vater und die Mutter verlassen und wird seiner Frau anhangen, und sie werden zwei in einem Fleische sein“ [Gen 2,23f; vgl. Mt 19,5; Eph 5,31].

DH 1798
Daß durch dieses Band aber lediglich zwei verknüpft und verbunden werden, lehrte Christus, der Herr, noch klarer, als er jene letzten Worte als von Gott verkündet wiederholte und sagte: „Deshalb sind sie nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch“ [Mt 19,6], und sogleich die von Adam schon so lange zuvor verkündete Festigkeit dieses Bandes mit folgenden Worten bekräftigte: „Was also Gott verbunden hat, soll der Mensch nicht trennen“ [Mt 19,6; Mk 10,9].

DH 1799
Die Gnade aber, die jene natürliche Liebe vervollkommnen, die unauflösliche Einheit festigen und die Gatten heiligen sollte, hat Christus selbst, der Stifter und Vollender der ehrwürdigen Sakramente, durch sein Leiden für uns verdient. Dies deutet der Apostel Paulus an, wenn er sagt: „Männer, liebt eure Frauen, wie Christus die Kirche geliebt und sich selbst für sie hingegeben hat“ [Eph 5,25], und alsbald anschließt: „Dieses Geheimnis ist groß: ich rede aber im Hinblick auf Christus und im Hinblick auf die Kirche“ [Eph 5,32].

DH 1800
Da also die Ehe im Gesetz des Evangeliums durch Christus die alten ehelichen Verbindungen an Gnade übertrifft, haben unsere heiligen Väter, die Konzilien und die gesamte überlieferung der Kirche zurecht immer gelehrt, daß sie unter die Sakramente des Neuen Bundes zu zählen sei; entgegen dieser überlieferung haben gottlose Menschen dieser Zeit in ihrem Unverstand nicht nur eine falsche Auffassung von diesem ehrwürdigen Sakrament vertreten, sondern, nach ihrer Art unter dem Vorwand des Evangeliums die Freiheit des Fleisches einführend, nicht ohne großen Schaden für die Christgläubigen vieles schriftlich und mündlich behauptet, was der Auffassung der katholischen Kirche und dem seit den Zeiten der Apostel bewährten Brauch fremd ist.
In der Absicht, ihrer Leichtfertigkeit entgegenzutreten, meinte das heilige und allgemeine Konzil, die wichtigeren Häresien und Irrtümer der vorher genannten Schismatiker, damit ihr verderblicher Einfluß nicht noch mehr an sich ziehe, aus dem Wege räumen zu sollen, indem sie diese Anathematismen gegen die Häretiker selbst und ihre Irrtümer beschließt.

Kanones über das Sakrament der Ehe

DH 1801
Kan. 1. Wer sagt, die Ehe sei nicht wahrhaft und im eigentlichen Sinne eines von den sieben Sakramenten des Gesetzes des Evangeliums, das von Christus, dem Herrn, eingesetzt wurde, sondern es sei von Menschen in der Kirche erfunden worden und verleihe keine Gnade: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1800].

DH 1802
Kan. 2. Wer sagt, den Christen sei es erlaubt, mehrere Frauen zugleich zu haben, und dies sei durch kein göttliches Gesetz verboten [vgl. Mt 19,9]: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1798].

DH 1803
Kan. 3. Wer sagt, nur diejenigen Grade an Verwandtschaft und Schwägerschaft, die im Levitikus [18,6-18] ausdrücklich erwähnt werden, könnten die Eheschließung hindern und die geschlossene trennen; auch könne die Kirche nicht bei einigen von ihnen eine besondere Erlaubnis erteilen oder festlegen, daß noch mehr hindern und trennen: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 2659].

DH 1804
Kan. 4. Wer sagt, die Kirche habe keine trennenden Ehehindernisse festlegen können oder habe sich bei ihrer Festlegung geirrt: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1805
Kan. 5. Wer sagt, das Band der Ehe könne wegen Häresie, Schwierigkeiten im Zusammenleben oder vorsätzlicher Abwesenheit vom Gatten aufgelöst werden: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1806
Kan. 6. Wer sagt, eine gültige, nicht vollzogene Ehe werde durch das feierliche Ordensgelübde eines der beiden Gatten nicht getrennt: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1807
Kan. 7. Wer sagt, die Kirche irre, wenn sie lehrte und lehrt, gemäß der Lehre des Evangeliums und des Apostels [vgl. Mt 5,32; 19,9; Mk 10,11f; Lk 16,18; 1 Kor 7,11] könne das Band der Ehe wegen Ehebruchs eines der beiden Gatten nicht aufgelöst werden, und keiner von beiden, nicht einmal der Unschuldige, der keinen Anlaß zum Ehebruch gegeben hat, könne, solange der andere Gatte lebt, eine andere Ehe schließen, und derjenige, der eine Ehebrecherin entläßt und eine andere heiratet, und diejenige, die einen Ehebrecher entläßt und einen anderen heiratet, begingen Ehebruch: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1808
Kan. 8. Wer sagt, die Kirche irre, wenn sie erklärt, eine Trennung zwischen den Gatten in bezug auf Bett bzw. in bezug auf Zusammenwohnen, auf bestimmte oder unbestimmte Zeit, sei aus vielen Gründen möglich: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1809
Kan. 9. Wer sagt, Kleriker, die in den heiligen Weihen stehen, oder Ordensleute, die feierlich Keuschheit gelobt haben, könnten eine Ehe schließen, und der Vertrag sei gültig, trotz Kirchengesetz oder Gelübde, und der entgegengesetzte Standpunkt sei nichts anderes, als die Ehe zu verurteilen; und alle könnten eine Ehe schließen, die nicht fühlen, daß sie die Gabe der Keuschheit (auch wenn sie diese gelobt haben) besitzen: der sei mit dem Anathema belegt. Denn Gott verweigert denen nicht, die recht darum bitten, und duldet nicht, daß wir über das hinaus versucht werden, was wir können [vgl. 1 Kor 10,13].

DH 1810
Kan. 10. Wer sagt, der Ehestand sei dem Stand der Jungfräulichkeit oder des Zölibates vorzuziehen, und es sei nicht besser und seliger, in der Jungfräulichkeit und dem Zölibat zu bleiben, als sich in der Ehe zu verbinden [vgl. Mt 19,11f; 1 Kor 7,25f 38 40]: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1811
Kan. 11. Wer sagt, das Verbot einer feierlichen Hochzeit zu bestimmten Zeiten des Jahres sei tyrannischer Aberglaube, der vom Aberglauben der Heiden herrühre; oder die Segnungen und anderen Zeremonien, die die Kirche dabei gebraucht, verurteilt: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1812
Kan. 12. Wer sagt, Eheangelegenheiten gehörten nicht vor kirchliche Richter: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 2598 DH 2659].

Kategorien:Kirche

KONZIL VON TRIENT: Kanones über die Letzte Ölung

10. November 2007 weberknecht Kommentieren

DH 1716
Kan. 1. Wer sagt, die Letzte Ölung sei nicht wahrhaft und eigentlich als Sakrament von Christus, unserem Herrn, eingesetzt [vgl. Mk 6,13] und vom seligen Apostel Jakobus verkündet worden [vgl. Jak 5,14f], sondern sei nur ein von den Vätern überkommener Ritus oder eine menschliche Erfindung: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1695 DH 1699].

DH 1717
Kan. 2. Wer sagt, die heilige Salbung der Kranken verleihe keine Gnade, vergebe keine Sünden und richte die Kranken nicht auf, sondern sie habe schon aufgehört, so als ob sie nur die einstige Heilungsgnade gewesen wäre: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1699 DH 1696].

DH 1718
Kan. 3. Wer sagt, der Ritus und Brauch der Letzten Ölung, den die heilige Römische Kirche beobachtet, widerstreite der Auffassung des seligen Apostels Jakobus, er sei deshalb zu ändern und könne von den Christen ohne Sünde verachtet werden: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1699].

DH 1719
Kan. 4. Wer sagt, die Presbyter der Kirche, die nach der Ermahnung des seligen Jakobus zur Salbung des Kranken herangezogen werden sollen, seien nicht die vom Bischof geweihten Priester, sondern die dem Lebensalter nach Ältesten in jeder Gemeinde, und deshalb sei der eigentliche Spender der Letzten Ölung nicht allein der Priester: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1697].

Kategorien:Allgemeines

KONZIL VON TRIENT: Lehre über das Sakrament der Letzten Ölung

10. November 2007 weberknecht Kommentieren

Vorwort
Dem heiligen Konzil schien es aber richtig, an die vorausgehende Lehre über die Buße das Folgende über das Sakrament der Letzten Ölung anzuschließen, das von den Vätern als Vollendung nicht nur der Buße, sondern auch des ganzen christlichen Lebens, das eine fortwährende Buße sein soll, angesehen wurde1. Zuerst erklärt und lehrt es deshalb in bezug auf seine Einsetzung, daß unser gütigster Erlöser, der wollte, daß seine Diener zu jeder Zeit mit wirksamen Heilmitteln gegen alle Waffen aller Feinde versorgt seien, so wie er in den anderen Sakramenten sehr große Hilfen bereitet hat, mit denen sich die Christen zu ihren Lebzeiten von jedem schwereren Schaden des Geistes unversehrt bewahren können, so durch das Sakrament der Letzten Ölung das Ende des Lebens gewissermaßen mit einem äußerst starken Schutz umwallt hat [Kan. 1]. Denn wenn auch unser Gegner das ganze Leben hindurch Gelegenheiten sucht und ergreift, um unsere Seelen irgendwie verschlingen zu können [vgl. 1 Petr 5,8], so gibt es doch keinen Zeitpunkt, an dem er alle Kräfte seiner Verschlagenheit stärker anspannt, um uns von Grund auf zu verderben und nach Möglichkeit sogar vom Vertrauen in die göttliche Barmherzigkeit abzubringen, als wenn er voraussieht, daß uns das Ende des Lebens bevorsteht.

Kap. 1. Die Einsetzung des Sakramentes der Letzten Ölung

DH 1695
Diese heilige Salbung der Kranken aber wurde von Christus, unserem Herrn, als wahrhaftes und eigentliches Sakrament des Neuen Testamentes eingesetzt, und zwar bei Markus angedeutet [vgl. Mk 6,13], durch Jakobus aber, den Apostel und Bruder des Herrn, den Gläubigen empfohlen und verkündet [Kan. 1]. „Ist einer“, sagt er, „unter euch krank? Er lasse die Ältesten der Kirche kommen, und sie sollen über ihn beten und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben; und das Gebet des Glaubens wird den Kranken heilen, und der Herr wird ihn aufrichten; und wenn er in Sünden ist, werden sie ihm vergeben werden“ [Jak 5,14f].
Mit diesen Worten, wie sie die Kirche aus apostolischer überlieferung – von Generation zu Generation überkommen – gelernt hat, lehrt er die Materie, die Form, den eigentlichen Spender und die Wirkung dieses heilsamen Sakramentes. Die Kirche ersah nämlich , daß die Materie das vom Bischof gesegnete Öl sei; denn die Salbung stellt am angemessensten die Gnade des Heiligen Geistes dar, mit der die Seele des Kranken unsichtbar gesalbt wird; daß sodann die Form folgende Worte seien: „Durch diese Salbung“ usw.

Kap. 2. Die Wirkung dieses Sakramentes

DH 1696
Ferner wird der Gehalt und die Wirkung dieses Sakramentes mit folgenden Worten erklärt: „Und das Gebet des Glaubens wird den Kranken heilen, und der Herr wird ihn aufrichten; und wenn er in Sünden ist, werden sie ihm vergeben werden“ [Jak 5,15]. Der Gehalt nämlich ist diese Gnade des Heiligen Geistes, dessen Salbung die Vergehen – falls noch welche zu sühnen sind – und überreste der Sünde hinwegnimmt und die Seele des Kranken aufrichtet und stärkt [Kan. 2], indem sie in ihm großes Vertrauen auf die göttliche Barmherzigkeit weckt, durch das getröstet der Kranke die Unannehmlichkeiten und Mühen der Krankheit leichter trägt, den Versuchungen des Teufels, der seiner Ferse nachstellt [vgl. Gen 3,15] leichter widersteht und bisweilen, wenn es dem Heil der Seele nützt, Heilung des Leibes erlangt.

Kap. 3. Der Spender dieses Sakramentes und der Zeitpunkt, zu dem es gespendet werden soll

DH 1697
Was nun aber die Bestimmung über diejenigen anbelangt, die dieses Sakrament empfangen und spenden sollen, so wurde auch das in den vorher erwähnten Worten keineswegs dunkel überliefert. Denn es wird dort auch gezeigt, daß die eigentlichen Spender dieses Sakramentes die Presbyter der Kirche sind [Kan. 4]; unter diesem Namen dürfen an dieser Stelle nicht die Ältesten dem Lebensalter nach oder die Vornehmsten im Volke verstanden werden, sondern entweder die Bischöfe oder die Priester, die von ihnen ordnungsgemäß durch „Auflegung der Hände des Presbyteriums“ [1 Tim 4,14] geweiht wurden [Kan. 4].

DH 1698
Es wird auch erklärt, daß diese Salbung bei Kranken anzuwenden sei, vor allem aber bei denen, die so gefährlich darniederliegen, daß sie sich schon am Ende des Lebens zu befinden scheinen, weshalb sie auch das Sakrament der Sterbenden genannt wird. Wenn die Kranken aber nach dem Empfang dieser Salbung gesund geworden sind, so wird ihnen wiederum mit der Stütze dieses Sakramentes geholfen werden können, wenn sie in eine andere ähnlich lebensgefährliche Lage geraten sind.

DH 1699
Deshalb darf man in keiner Weise auf die hören, die entgegen der so offensichtlichen und klaren Aussage des Apostels Jakobus [vgl. Jak 5,14f] lehren, diese Salbung sei eine menschliche Erfindung bzw. ein von den Vätern überkommener Ritus, der weder einen Auftrag Gottes noch die Verheißung der Gnade besitze [Kan. 1]; und die behaupten, sie habe schon aufgehört, so als ob sie nur auf die Heilungsgnade in der Urkirche zu beziehen wäre; und die sagen, der Ritus und Brauch, den die heilige Römische Kirche bei der Spendung dieses Sakramentes beobachtet, widerstreite der Auffassung des Apostels Jakobus und sei deshalb in einen anderen umzuändern; schließlich auch , die behaupten, diese Letzte Ölung könne von den Gläubigen ohne Sünde verachtet werden [Kan. 3].
Dies alles steht nämlich ganz offensichtlich im Widerspruch mit den deutlichen Worten des so großen Apostels. Und tatsächlich beobachtet die Römische Kirche, die Mutter und Lehrerin aller anderen, bei der Spendung dieser Salbung – soweit es das betrifft, was die Substanz dieses Sakramentes ausmacht – nichts anderes, als was der selige Jakobus vorgeschrieben hat. Die Verachtung dieses so großen Sakramentes aber wäre notwendig mit einem gewaltigen Vergehen und Unrecht wider den Heiligen Geist selbst verbunden.
Dies ist es, was dieses heilige ökumenische Konzil über die Sakramente der Buße und der Letzten Ölung verkündet und lehrt und allen Christgläubigen vorlegt, damit sie es glauben und festhalten. Sie lehrt aber, daß die folgenden Kanones unumstößlich beachtet werden müssen und verurteilt und belegt auf ewig mit dem Anathema, die Entgegengesetztes behaupten.

Kategorien:Kirche

KONZIL VON TRIENT: Lehre über das Sakrament der Buße

10. November 2007 weberknecht Kommentieren

14. Sitzung, 1551

Vorwort

DH 1667
Obwohl im Dekret über die Rechtfertigung [vgl. DH 1542f DH 1579] zwischendurch wegen der Verwandtschaft der Sachgebiete gewissermaßen notwendigerweise oft vom Sakrament der Buße die Rede war, gibt es in dieser unserer Zeit doch eine solche Fülle verschiedener Irrtümer darüber, daß das hochheilige ökumenische und allgemeine Konzil von Trient … es als einen nicht geringen Nutzen für die Öffentlichkeit erachtete, darüber eine genauere und vollständigere Bestimmung zu geben, in der mit dem Beistand des Heiligen Geistes alle Irrtümer aufgezeigt und vernichtet und die katholische Wahrheit klar und deutlich werden soll; diese legt dieses heilige Konzil nunmehr allen Christen zu immerwährender Bewahrung vor.

Kap. 1. Die Notwendigkeit und die Einsetzung des Bußsakramentes

DH 1668
Wenn die Dankbarkeit gegenüber Gott in allen Wiedergeborenen so wäre, daß sie die in der Taufe durch seine Wohltat und Gnade empfangene Gerechtigkeit beständig bewahrten, wäre es nicht nötig gewesen, ein anderes Sakrament als die Taufe selbst zur Vergebung der Sünden einzusetzen [Kan. 2]. Weil aber „Gott, reich an Barmherzigkeit“ [Eph 2,4], „weiß, wie wir gebildet sind“ [Ps 103,14], verlieh er auch denen das Heilmittel des Lebens, die sich hernach in die Knechtschaft der Sünde und die Macht des Teufels ausgeliefert hatten, nämlich das Sakrament der Buße [Kan. 1], in dem den nach der Taufe Gefallenen die Wohltat des Todes Christi zugewandt wird.

DH 1669
Zwar war die Buße für alle Menschen, die sich mit einer Todsünde befleckt hatten, zu jeder Zeit für die Erlangung von Gnade und Gerechtigkeit notwendig, sogar für jene, die danach verlangt hatten, durch das Sakrament der Taufe abgewaschen zu werden, um ihre Verkehrtheit abzulegen und zu berichtigen und die so große Beleidigung Gottes mit Haß auf die Sünde und frommem Seelenschmerz zu verabscheuen. Daher sagt der Prophet: „Bekehrt euch und tut Buße von allen euren Missetaten; und die Missetat wird euch nicht zum Unheil gereichen“ [Ez 18,30]. Auch der Herr sagte: „Wenn ihr nicht Buße tut, werdet ihr alle in gleicher Weise zugrundegehen“ [Lk 13,3]. Und der Apostelfürst Petrus empfahl den Sündern, die die Taufe empfangen sollten, die Buße und sagte: „Tut Buße, und ein jeder von euch soll getauft werden“ [Apg 2,38].

DH 1670
Jedoch war die Buße weder vor der Ankunft Christi ein Sakrament noch ist sie es nach seiner Ankunft für irgendjemand vor der Taufe. Der Herr aber hat das Sakrament der Buße vor allem damals eingesetzt, als er, von den Toten erweckt, seine Jünger anhauchte und sagte: „Empfanget den Heiligen Geist; denen ihr die Sünden vergebt, denen werden sie vergeben, und denen ihr sie behaltet, sind sie behalten“ [Joh 20,22f].
Daß durch diese so hervorstechende Handlung und die so klaren Worte den Aposteln und ihren rechtmäßigen Nachfolgern zur Wiederversöhnung der nach der Taufe gefallenen Gläubigen die Vollmacht mitgeteilt wurde, Sünden zu vergeben und zu behalten, war immer die übereinstimmende Auffassung aller Väter [Kan. 3]; und die Novatianer, die die Vollmacht zu vergeben einst hartnäckig leugneten, hat die katholische Kirche mit gutem Grund als häretisch verworfen und verurteilt.
Deshalb billigt und anerkennt dieses heilige Konzil diesen wahrhaftigsten Sinn jener Worte des Herrn und verurteilt die erlogenen Auslegungen derer, die jene Worte gegen die Einsetzung eines solchen Sakramentes fälschlicherweise zur Vollmacht, das Wort Gottes zu predigen und das Evangelium Christi zu verkünden, verdrehen.

Kap. 2. Der Unterschied von Buß- und Taufsakrament

DH 1671
Im übrigen unterscheidet sich dieses Sakrament offensichtlich in vielfacher Hinsicht von der Taufe [Kan. 2]. Denn abgesehen davon, daß die Materie und Form, durch die das Wesen des Sakramentes zustandekommt, nicht im geringsten übereinstimmen, steht sicherlich fest, daß der Spender der Taufe kein Richter sein muß, da die Kirche gegenüber niemandem die Gerichtsbarkeit ausübt, der nicht vorher durch die Pforte der Taufe in sie eingetreten ist. „Was nämlich mich „, sagt der Apostel, „über die, die draußen sind, zu richten?“ [1 Kor 5,12].
Anders steht es mit den Hausgenossen des Glaubens [vgl. Gal 6,10], die Christus, der Herr, durch das Bad der Taufe einmal zu Gliedern seines Leibes [vgl. 1 Kor 12,13] gemacht hat. Er wollte nämlich, daß diese, wenn sie sich hernach mit irgendeiner Schuld verunreinigen, nicht mehr mit einer wiederholten Taufe abgewaschen – was ja in der katholischen Kirche auf keine Weise erlaubt ist -, sondern gleichsam als Angeklagte vor diesen Richterstuhl gestellt würden, damit sie durch den Spruch der Priester nicht einmal, sondern sooft sie von den begangenen Sünden reumütig ihre Zuflucht zu ihm nehmen, befreit werden könnten.

DH 1672
Außerdem ist die Frucht der Taufe eine andere als die der Buße. Indem wir nämlich durch die Taufe Christus anziehen [vgl. Gal 3,27], werden wir zu einer völlig neuen Schöpfung in ihm und erlangen die volle und uneingeschränkte Vergebung aller Sünden; zu dieser Neuheit und Unversehrtheit können wir jedoch durch das Sakrament der Buße – da die göttliche Gerechtigkeit dies erfordert – lediglich unter vielen Tränen und Mühen gelangen, so daß die Buße von den heiligen Vätern zurecht „gewissermaßen eine mühevolle Taufe“ genannt wurde. Dieses Sakrament der Buße ist aber für die nach der Taufe Gefallenen zum Heil notwendig, wie für die noch nicht Wiedergeborenen die Taufe selbst [Kan. 6].

Kap. 3. Die Bestandteile und die Frucht dieser Buße

DH 1673
Außerdem lehrt das heilige Konzil, daß die Form des Bußsakramentes, in der vor allem seine Kraft liegt, in jenen Worten des Spenders gelegen ist: Ich spreche dich los, usw.; diesen werden zwar nach dem Brauch der heiligen Kirche lobenswerterweise noch einige Gebete hinzugefügt; diese gehören jedoch keineswegs zum Wesen der Form selbst und sind für die Spendung des Sakramentes selbst nicht notwendig.

Gleichsam die Materie dieses Sakramentes aber sind die Akte des Büßenden selbst, nämlich Reue, Bekenntnis und Genugtuung [Kan. 4]. Insofern diese nach Gottes Anordnung beim Büßenden zur Unversehrtheit des Sakramentes und zur vollständigen und vollkommenen Vergebung der Sünden erforderlich sind, werden sie aufgrund dessen Bestandteile der Buße genannt.

DH 1674
Was nun aber die Kraft und Wirksamkeit dieses Sakramentes betrifft, so ist sein Gehalt und seine Wirkung die Wiederversöhnung mit Gott, der bisweilen bei frommen Menschen, die dieses Sakrament andachtsvoll empfangen, Friede und Heiterkeit des Gewissens, verbunden mit starker Tröstung des Geistes, zu folgen pflegt.

DH 1675
Indem das heilige Konzil dies über die Bestandteile und die Wirkung dieses Sakramentes lehrt, verurteilt es zugleich die Auffassungen derer, die behaupten, dem Gewissen eingejagte Schrecken und der Glaube seien Bestandteile der Buße.

Kap. 4. Die Reue

DH 1676
Die Reue, die den ersten Platz unter den genannten Akten des Büßenden innehat, ist der Seelenschmerz und der Abscheu über die begangene Sünde, verbunden mit dem Vorsatz, fortan nicht zu sündigen. Zu jeder Zeit aber war diese Empfindung der Reue notwendig, um Verzeihung für die Sünden zu erlangen, und im Menschen, der nach der Taufe gefallen ist, bereitet sie so erst auf die Vergebung der Sünden vor, wenn sie mit dem Vertrauen auf die göttliche Barmherzigkeit und dem Verlangen verbunden ist, das übrige zu verrichten, was zum ordnungsgemäßen Empfang dieses Sakramentes erforderlich ist.
Das heilige Konzil erklärt also, daß diese Reue nicht nur das Ablassen von der Sünde und den Vorsatz und Beginn eines neuen Lebens, sondern auch den Haß auf das alte umfaßt, gemäß jenem : „Werft alle eure Missetaten von euch, in denen ihr gesündigt habt, und schafft euch ein neues Herz und einen neuen Geist“ [Ez 18,31].
Und wer jene Seufzer der Heiligen betrachtet: „Gegen dich allein habe ich gesündigt und Böses vor dir getan“ [Ps 51,6]; „Ich habe mich erschöpft in meinem Stöhnen; benetzen will ich Nacht für Nacht mein Bett“ [Ps 6,7]; „überdenken will ich vor dir alle meine Jahre in der Bitterkeit meiner Seele“ [Jes 38,15], und andere derartige , der wird sicherlich leicht einsehen, daß diese einem heftigen Haß auf das vorher geführte Leben und einem gewaltigen Abscheu vor den Sünden entströmten.

DH 1677
Es lehrt außerdem: auch wenn diese Reue manchmal kraft der Liebe vollkommen sein und den Menschen mit Gott wiederversöhnen sollte, bevor dieses Sakrament tatsächlich empfangen wird, so ist die Wiederversöhnung selbst dennoch nicht der Reue an sich ohne das Verlangen nach dem Sakrament, das in ihr enthalten ist, zuzuschreiben.

DH 1678
Was aber jene unvollkommene Reue [Kan. 5] betrifft, die Furchtreue genannt wird, da man sie im allgemeinen aus der Betrachtung der Schändlichkeit der Sünde oder aus der Furcht vor der Hölle und vor Strafen empfängt, so erklärt es, daß sie, wenn sie – verbunden mit der Hoffnung auf Verzeihung – den Willen zum Sündigen ausschließt, nicht nur den Menschen nicht zum Heuchler und noch mehr zum Sünder macht [vgl. DH 1456], sondern sogar ein Geschenk Gottes und ein Antrieb des Heiligen Geistes – obzwar er noch nicht innewohnt, sondern nur bewegt – ist, mit dessen Hilfe der Büßende sich den Weg zur Gerechtigkeit bahnt. Und obwohl sie an sich den Sünder ohne das Sakrament der Buße nicht zur Rechtfertigung führen kann, so macht sie ihn doch dazu bereit, die Gnade Gottes im Sakrament der Buße zu erlangen. Durch diese Furcht zu ihrem Nutzen erschüttert, taten nämlich die Bewohner von Ninive auf die schreckensvolle Predigt des Jona hin Buße und erlangten vom Herrn Barmherzigkeit [vgl. Jona 3].
Deshalb verleumden gewisse Leute zu Unrecht die katholischen Schriftsteller, so als ob sie lehrten, das Sakrament der Buße bewirke Gnade ohne den guten Antrieb derer, die es empfangen, was die Kirche Gottes niemals gelehrt oder geglaubt hat. Sie lehren aber auch zu Unrecht, die Reue sei erpreßt und erzwungen, nicht frei und willentlich [Kan. 5].

Kap. 5. Das Bekenntnis

DH 1679
Aus der schon erläuterten Einsetzung des Bußsakramentes hat die gesamte Kirche immer ersehen, daß vom Herrn auch das vollständige Bekenntnis der Sünden eingesetzt wurde [vgl. Jak 5,16; 1 Joh 1,9; Lk 5,14; 17,14], und daß es für alle nach der Taufe Gefallenen nach göttlichem Recht notwendig ist [Kan. 7], weil unser Herr Jesus Christus, als er von der Erde zu den Himmeln hinaufstieg, die Priester als seine eigenen Stellvertreter zurückließ [vgl. Mt 16,19; 18,18; Joh 20,23], als Vorsteher und Richter, vor die alle Todsünden gebracht werden sollen, in die die Christgläubigen gefallen sind, damit sie aufgrund ihrer Schlüsselgewalt den Urteilsspruch der Vergebung oder Behaltung der Sünden verkünden. Es steht nämlich fest, daß die Priester dieses Gericht ohne Kenntnis des Tatbestandes nicht ausüben können, und daß sie auch keine Gerechtigkeit bei der Auferlegung von Strafen wahren können, wenn ihre Sünden lediglich im allgemeinen, und nicht vielmehr gesondert und im einzelnen darlegen.

DH 1680
Daraus ergibt sich, daß von den Büßenden alle Todsünden, derer sie sich nach gewissenhafter Selbsterforschung bewußt sind, im Bekenntnis aufgeführt werden müssen, auch wenn sie ganz im Verborgenen und nur gegen die zwei letzten Vorschriften der Zehn Gebote begangen wurden [vgl. Ex 20,17; Dtn 5,21; Mt 5,28]; manchmal verwunden diese die Seele schwerer und sind gefährlicher als die, welche ganz offen begangen werden. Denn obwohl die verzeihlichen, durch die wir nicht von der Gnade Gottes ausgeschlossen werden und in die wir häufiger fallen, zurecht, mit Nutzen und ohne jede Vermessenheit im Bekenntnis genannt werden können [Kan. 7], was der Brauch frommer Menschen bezeugt, so können sie dennoch ohne Schuld verschwiegen und durch viele andere Heilmittel gesühnt werden. Da aber alle Todsünden, auch die des Gedankens, die Menschen zu „Kindern des Zornes“ [Eph 2,3] und Feinden Gottes machen, ist es notwendig, auch für alle mit einem offenen und ehrfürchtigen Bekenntnis von Gott Verzeihung zu erbitten.
Indem die Christgläubigen also alle Sünden, die ins Gedächtnis kommen, zu bekennen trachten, legen sie zweifellos alle der göttlichen Barmherzigkeit vor, damit sie verziehen werden [Kan. 7]. Wer aber anders handelt und wissentlich etwas zurückhält, legt der göttlichen Güte nichts zur Vergebung durch den Priester vor. „Wenn sich nämlich der Kranke schämt, dem Arzt seine Wunde zu entblößen, so heilt die Arznei nicht, was sie nicht kennt“.

DH 1681
Es ergibt sich außerdem, daß auch jene Umstände im Bekenntnis auszuführen sind, welche die Art der Sünde verändern [Kan. 7], weil ohne sie die Sünden selbst weder von den Büßenden vollständig dargelegt noch den Richtern bekannt werden und sie unmöglich über die Schwere der Sünden richtig urteilen und die gehörige Strafe für diese Büßenden auferlegen können. Daher ist es unvernünftig zu lehren, diese Umstände seien von müßigen Menschen ausgedacht worden, oder es sei nur ein Umstand zu bekennen, nämlich gegen den Bruder gesündigt zu haben.

DH 1682
Es ist aber auch gottlos, das Bekenntnis, von dem vorgeschrieben wird, daß es auf diese Weise abgelegt wird, unmöglich zu nennen [Kan. 8] oder es als Folter der Gewissen zu bezeichnen; bekanntlich wird nämlich in der Kirche von den Büßenden nichts anderes gefordert, als daß sich ein jeder sehr sorgfältig untersucht und alle Falten und Verstecke seines Gewissens erforscht und danach die Sünden bekennt, an die er sich erinnert, daß er mit ihnen seinen Herrn und Gott tödlich beleidigt hat; die übrigen Sünden aber, die einem, auch wenn man sorgfältig überlegt, nicht einfallen, sind offensichtlich im ganzen in diesem Bekenntnis eingeschlossen; was sie betrifft, so sagen wir gläubig mit dem Propheten: „Von meinen verborgenen reinige mich, Herr“ [Ps 19,13]. Die Schwierigkeit dieses Bekenntnisses aber selbst und die Scheu, die Sünden aufzudecken, könnten wohl schwer scheinen, wenn sie nicht durch so viele und so große Vorteile und Tröstungen erleichtert würden, die allen, die würdig zu diesem Sakrament herantreten, durch die Lossprechung ganz sicher verliehen werden.

DH 1683
Was im übrigen die Weise des geheimen Bekenntnisses allein beim Priester betrifft: wenn auch Christus nicht verboten hat, daß einer zur Strafe für seine Verbrechen und zu seiner Erniedrigung – sowohl wegen des Beispiels für andere als auch wegen der Erbauung der verletzten Kirche – seine Vergehen öffentlich bekennen kann, so ist dies dennoch nicht durch göttliches Gebot geheißen, und es könnte durch kein menschliches Gesetz hinlänglich begründet vorgeschrieben werden, daß die Vergehen, vor allem die geheimen, in einem öffentlichen Bekenntnis zu eröffnen wären [Kan. 6].
Weil daher von den heiligsten und ältesten Vätern in großer und einmütiger übereinstimmung immer das geheime sakramentale Bekenntnis – das in der heiligen Kirche von Anfang an Brauch war und auch jetzt noch Brauch ist – empfohlen wurde, wird offensichtlich die eitle Verleumdung derer widerlegt, die sich nicht scheuen zu lehren, es habe nichts mit einem göttlichen Gebot zu tun, sei eine menschliche Erfindung und sei von den auf dem [4.] Laterankonzil versammelten Vätern eingeführt worden [Kan. 8]; die Kirche hat durch das Laterankonzil nämlich nicht beschlossen, daß die Christgläubigen das Bekenntnis ablegen sollten – was sie als nach göttlichem Recht notwendig und angeordnet erkannt hatte -, sondern daß die Vorschrift des Bekenntnisses wenigstens einmal im Jahr von allen und jedem erfüllt werde, sobald er in das Alter der Unterscheidung gekommen ist. Daher wird nun in der gesamten Kirche mit gewaltigem Nutzen für die Seelen der Gläubigen der heilsame Brauch beachtet, in jener heiligen und höchst willkommenen Fastenzeit das Bekenntnis abzulegen, ein Brauch, den dieses heilige Konzil mit Nachdruck als fromm und mit Fug und Recht beizubehalten billigt und gutheißt [Kan. 8; vgl. DH 812].

Kap. 6. Der Spender dieses Sakramentes und die Lossprechung

DH 1684
Was aber den Spender dieses Sakramentes angeht, so erklärt das heilige Konzil, daß alle Lehren falsch sind und mit der Wahrheit des Evangeliums überhaupt nichts zu tun haben, die das Schlüsselamt verderblicherweise auf irgendwelche andere Menschen außer den Bischöfen und Priestern [Kan. 10] ausdehnen und meinen, jene Worte des Herrn: „Alles, was ihr auf der Erde gebunden habt, wird auch im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf der Erde gelöst habt, wird auch im Himmel gelöst sein“ [Mt 18,18], und: „Denen ihr die Sünden vergebt, denen werden sie vergeben, und denen ihr die Sünden behaltet, sind sie behalten“ [Joh 20,23], seien entgegen der Einsetzung dieses Sakramentes unterschiedslos und gemeinsam zu allen Christgläubigen so gesagt worden, daß jeder beliebige die Vollmacht habe, Sünden zu vergeben, und zwar öffentliche durch Zurechtweisung, wenn der Zurechtgewiesene gehorcht, geheime aber durch ein freiwilliges, vor irgend jemand abgelegtes Bekenntnis.
Ebenso lehrt es, daß auch Priester, die sich in einer Todsünde befinden, durch die in der Weihe verliehene Kraft des Heiligen Geistes als Diener Christi die Funktion, Sünden zu vergeben, ausüben, und daß die eine verkehrte Auffassung haben, die behaupten, bei schlechten Priestern gebe es diese Vollmacht nicht.

DH 1685
Obwohl aber die Lossprechung des Priesters die Ausspendung einer fremden Wohltat ist, so ist sie dennoch nicht nur der bloße Dienst, das Evangelium zu verkünden oder zu erklären, daß die Sünden vergeben sind: vielmehr nach Art eines richterlichen Aktes, durch den von ihm selbst als von einem Richter der Urteilsspruch verkündet wird [Kan. 9].
Und deshalb darf der Büßende sich nicht so sehr wegen seines eigenen Glaubens schmeicheln, daß er meint, auch wenn er keine Reue hat oder dem Priester die Absicht fehlt, ernsthaft zu handeln und wahrhaft loszusprechen, so sei er dennoch allein wegen seines Glaubens wahrhaft und vor Gott losgesprochen. Denn Glaube ohne Buße würde keine Vergebung der Sünden gewährleisten, und der würde sein Heil schwer vernachlässigen, der erkennt, daß ein Priester ihn im Scherz losspricht, und nicht nachdrücklich einen anderen sucht, der ernsthaft handelt [vgl. DH 1462].

Kap. 7. Die Reservation von Fällen

DH 1686
Da es nun die Natur und das Wesen der richterlichen Tätigkeit erfordert, daß ein Urteil nur gegen solche, die unterworfen sind, gefällt werden kann, herrschte in der Kirche Gottes immer die überzeugung und bekräftigt dieses Konzil, daß es völlig richtig ist, daß die Lossprechung keine Geltung haben darf, die ein Priester gegenüber dem ausspricht, über den er keine ordentliche oder übertragene Jurisdiktion hat.

DH 1687
Unsere heiligsten Väter aber waren der Ansicht, daß es für die Disziplin des christlichen Volkes von großer Bedeutung sei, daß von gewissen furchtbareren und schwereren Vergehen nicht durch irgendwelche, sondern nur durch die höchsten Priester losgesprochen werde. Daher konnten die Päpste aufgrund der ihnen in der gesamten Kirche übertragenen höchsten Vollmacht mit Fug und Recht einige gewichtigere Fälle von Vergehen ihrer besonderen Rechtsprechung vorbehalten.
Es ist auch nicht daran zu zweifeln – da ja alles, was von Gott ist, geordnet ist [vgl. Röm 13,1] -, daß dasselbe allen Bischöfen in ihrer jeweiligen Diözese – jedoch zur Erbauung, nicht zum Niederreißen [vgl. 2 Kor 10,8; 13,10] – gestattet ist aufgrund der ihnen über die übrigen niederen Priester hinaus in bezug auf die Untergebenen übertragenen Vollmacht, vor allem was jene betrifft, mit denen die Strafe der Exkommunikation verbunden ist. Diese Reservation von Vergehen ist aber nicht nur in der äußeren Gerichtsbarkeit in übereinstimmung mit der göttlichen Autorität, sondern hat auch vor Gott Geltung [Kan. 11].

DH 1688
Damit jedoch keiner aus eben diesem Anlaß zugrunde gehe, ist in derselben Kirche Gottes immer mit großer Gewissenhaftigkeit beachtet worden, daß es keine Reservation im Augenblick des Todes gebe und deshalb alle Priester alle beliebigen Büßenden von allen möglichen Sünden und Strafen lossprechen können; da die Priester, diesen Augenblick ausgenommen, in den vorbehaltenen Fällen nichts vermögen, sollen sie alle Kraft allein darauf verwenden, die Büßenden zu überreden, für die Wohltat der Lossprechung an die höheren und gesetzmäßigen Richter heranzutreten.

Kap. 8. Die Notwendigkeit und Frucht der Genugtuung

DH 1689
Was schließlich die Genugtuung betrifft, die einerseits von unseren Vätern dem christlichen Volk zu jeder Zeit empfohlen worden ist, andererseits in unserer Zeit am meisten von allen Bestandteilen der Buße unter dem erhabenen Vorwand der Frömmigkeit von denen angegriffen wird, die den Anschein der Frömmigkeit haben, sich aber von ihrer Kraft losgesagt haben [vgl. 2 Tim 3,5], so erklärt das heilige Konzil, daß es völlig falsch ist und mit dem Wort Gottes nichts zu tun hat, daß die Schuld vom Herrn niemals vergeben werde, ohne daß auch die gesamte Strafe erlassen werde [Kan. 12 und 15]. Es finden sich nämlich in der heiligen Schrift klare und deutliche Beispiele [vgl. Gen 3,16-19; Num 12,14f; 20,11f; 2 Sam 12,13f], durch die – abgesehen von der göttlichen überlieferung – dieser Irrtum ganz offensichtlich widerlegt wird.

DH 1690
In der Tat scheint auch das Wesen der göttlichen Gerechtigkeit zu erfordern, daß diejenigen anders von ihm in die Gnade aufgenommen werden, die vor der Taufe aus Unwissenheit gefehlt haben, als die, welche sich – einmal von der Knechtschaft der Sünde und des Teufels befreit – auch nach dem Empfang der Gabe des Heiligen Geistes nicht fürchteten, wissentlich den Tempel Gottes zu entweihen [vgl. 1 Kor 3,17] und den Heiligen Geist zu betrüben [vgl. Eph 4,30].
Auch für die göttliche Milde ziemt es sich, daß uns die Sünden nicht so ohne jede Genugtuung vergeben werden, daß wir bei gegebener Gelegenheit die Sünden für geringfügiger erachten, den Heiligen Geist schmähen [vgl. Hebr 10,29] und beleidigen und so in noch schwerere fallen und uns den Zorn anhäufen am Tage des Zornes [vgl. Röm 2,5; Jak 5,3]. Denn zweifellos halten diese genugtuenden Strafen sehr von der Sünde zurück, halten gewissermaßen im Zaum und machen die Büßenden für die Zukunft vorsichtiger und wachsamer; sie heilen auch die überreste der Sünden und beseitigen die durch einen schlechten Lebenswandel erworbenen fehlerhaften Gewohnheiten durch die entgegengesetzten Betätigungen der Tugenden.
Es wurde aber auch niemals in der Kirche Gottes ein Weg für sicherer erachtet, die vom Herrn drohende Strafe abzuwenden, als daß die Menschen mit wahrem Seelenschmerz diese Werke der Buße [vgl. Mt 3,2 8; 4,17; 11,21] häufig verrichten.
Hinzu kommt, daß wir dadurch, daß wir in der Genugtuung für die Sünden leiden, Christus Jesus, der für unsere Sünden Genugtuung geleistet hat [vgl. Röm 5,10; 1 Joh 2,1f], aus dem alle unsere Fähigkeit stammt [vgl. 2 Kor 3,5], gleichförmig werden und daher auch ein ganz sicheres Pfand haben, daß wir, wenn wir mitleiden, auch mitverherrlicht werden [vgl. Röm 8,17].

DH 1691
Diese Genugtuung, die wir für unsere Sünden ableisten, ist aber auch nicht so die unsrige, daß sie nicht durch Christus Jesus wäre; denn wir, die wir aus uns als aus uns nichts vermögen, vermögen mit der Mitwirkung dessen, der uns stärkt, alles [vgl. Phil 4,13]. So hat der Mensch nichts, dessen er sich rühmen könnte; vielmehr ist unser ganzes Rühmen [vgl. 1 Kor 1,31; 2 Kor 10,17; Gal 6,14] in Christus, in dem wir leben [vgl. Apg 17,28], in dem wir uns Verdienste erwerben, in dem wir Genugtuung leisten, indem wir „würdige Früchte der Buße“ bringen [Lk 3,8; Mt 3,8], die aus ihm ihre Kraft haben, von ihm dem Vater dargebracht werden und durch ihn vom Vater angenommen werden [Kan. 13f].

DH 1692
Die Priester des Herrn müssen also in dem Maße, in dem es ihnen der Geist und die Klugheit eingeben, mit Rücksicht auf die Beschaffenheit der Vergehen und die Fähigkeit der Büßenden heilsame und angemessene Genugtuungen auferlegen, damit sie nicht, wenn sie vielleicht Nachsicht mit den Sünden haben und recht gnädig mit den Büßenden umgehen, einige sehr leichte Werke für schwerste Vergehen auferlegen und so mitschuldig an fremden Sünden werden [vgl. 1 Tim 5,22]. Sie sollen aber vor Augen haben, daß die Genugtuung, die sie auferlegen, nicht nur zum Schutz des neuen Lebens und zur Arznei für die Schwachheit gereichen soll, sondern auch zur Strafe und Züchtigung für vergangene Sünden: denn daß die Schlüssel der Priester nicht nur zum Lösen, sondern auch zum Binden überlassen wurden [vgl. Mt 16,19; 18,18; Joh 20,23; Kan. 15], glauben und lehren auch die alten Väter.
Sie waren deshalb aber nicht der Ansicht, das Sakrament der Buße sei ein Ort des Zornes oder der Strafen; ebenso hat niemals ein Katholik geglaubt, daß aufgrund dieser unserer Genugtuungen die Kraft des Verdienstes und der Genugtuung unseres Herrn Jesus Christus verdunkelt oder irgendwie verringert werde; indem die Neuerer dies erkennen wollen, lehren sie, die beste Buße sei ein neues Leben [vgl. DH 1457], so daß sie alle Kraft und allen Nutzen der Genugtuung beseitigen [Kan. 13].

Kap. 9. Die Werke der Genugtuung

DH 1693
Es lehrt außerdem, daß die Großzügigkeit der göttlichen Wohltätigkeit so groß ist, daß wir nicht nur durch die Strafen, die wir willentlich von uns aus zur Ahndung für die Sünde auf uns genommen haben, oder die durch die Entscheidung des Priesters nach dem Ausmaß des Vergehens verhängt wurden, sondern auch (was der größte Beweis der Liebe ist) durch die zeitlichen Plagen, die von Gott auferlegt und von uns geduldig ertragen werden, bei Gott, dem Vater, durch Christus Jesus Genugtuung leisten können [Kan. 13].

Kategorien:Kirche

KONZIL VON TRIENT: Kanones über die Sakramente

10. November 2007 weberknecht Kommentieren

Kanones über die Sakramente im allgemeinen

DH 1601
Kan. 1. Wer sagt, die Sakramente des Neuen Bundes seien nicht alle von unserem Herrn Jesus Christus eingesetzt; oder: es gebe mehr oder weniger als sieben, nämlich Taufe, Firmung, Eucharistie, Buße, Letzte Ölung, Weihe und Ehe; oder auch: eines von diesen sieben sei nicht wahrhaft und im eigentlichen Sinne Sakrament: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1602
Kan. 2. Wer sagt, eben diese Sakramente des Neuen Bundes unterschieden sich nicht von den Sakramenten des Alten Bundes, außer daß die Zeremonien und die äußeren Riten andere sind: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1603
Kan. 3. Wer sagt, diese sieben Sakramente seien so untereinander gleich, daß in keiner Hinsicht das eine würdiger sei als das andere: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1604
Kan. 4. Wer sagt, die Sakramente des Neuen Bundes seien nicht zum Heil notwendig, sondern überflüssig, und die Menschen erlangten ohne sie oder den Wunsch nach ihnen allein durch den Glauben von Gott die Gnade der Rechtfertigung [vgl. DH 1559] – auch wenn nicht alle für jeden notwendig sind -: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1605
Kan. 5. Wer sagt, diese Sakramente seien nur eingesetzt worden, um den Glauben zu nähren: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1606
Kan. 6 Wer sagt, die Sakramente des Neuen Bundes enthielten nicht die Gnade, die sie bezeichnen, oder verliehen denen, die keinen Riegel vorschieben, diese Gnade nicht [vgl. DH 1451], so als ob sie nur äußere Zeichen der durch den Glauben empfangenen Gnade und Gerechtigkeit und bestimmte Kennzeichen des christlichen Bekenntnisses seien, durch die sich bei den Menschen die Gläubigen von den Ungläubigen unterscheiden: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1607
Kan. 7. Wer sagt, die Gnade werde durch diese Sakramente, soweit es an Gott liegt, nicht immer und allen – auch wenn sie diese in der gebührenden Weise empfangen – geschenkt, sondern manchmal und manchen: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1608
Kan. 8. Wer sagt, durch diese Sakramente des Neuen Bundes werde die Gnade nicht aufgrund der vollzogenen Handlung verliehen, sondern zur Erlangung der Gnade genüge allein der Glaube an die göttliche Verheißung: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1609
Kan. 9. Wer sagt, in den drei Sakramenten, nämlich der Taufe, Firmung und Weihe, werde der Seele keine Prägung eingeprägt, das heißt ein geistliches und unauslöschliches Zeichen, weshalb sie nicht wiederholt werden können: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1610
Kan. 10. Wer sagt, alle Christen hätten die Vollmacht zum Wort und zur Spendung aller Sakramente: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1611
Kan. 11. Wer sagt, bei den Spendern sei, wenn sie die Sakramente vollziehen und spenden, nicht die Absicht erforderlich, wenigstens zu tun, was die Kirche tut: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1262].

DH 1612
Kan. 12. Wer sagt, ein in einer Todsünde befindlicher Spender vollziehe oder erteile, selbst wenn er alles Wesentliche, was für den Vollzug oder die Erteilung des Sakramentes wichtig ist, beachtet, das Sakrament nicht: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1154].

DH 1613
Kan. 13. Wer sagt, die überkommenen und anerkannten Riten der katholischen Kirche, die bei der feierlichen Spendung der Sakramente gewöhnlich angewendet werden, könnten entweder verachtet oder ohne Sünde von den Spendern nach Belieben ausgelassen oder durch jeden beliebigen Hirten der Kirchen in neue, andere geändert werden: der sei mit dem Anathema belegt.

Kanones über das Sakrament der Taufe

DH 1614
Kan. 1. Wer sagt, die Taufe des Johannes habe dieselbe Kraft gehabt wie die Taufe Christi: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1615
Kan. 2. Wer sagt, für die Taufe sei kein wahres und natürliches Wasser vonnöten, und daher jene Worte unseres Herrn Jesus Christus: „Wer nicht aus Wasser und Heiligem Geist wiedergeboren wurde“ [Joh 3,5] zu einer Metapher verdreht: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1616
Kan. 3. Wer sagt, in der Römischen Kirche (die die Mutter und Lehrerin aller Kirchen ist) sei nicht die wahre Lehre vom Sakrament der Taufe: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1617
Kan. 4. Wer sagt, die Taufe, die auch von Häretikern im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes mit der Absicht, zu tun, was die Kirche tut, gespendet wird, sei keine wahre Taufe: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1618
Kan. 5. Wer sagt, die Taufe sei frei, das heißt, nicht notwendig zum Heil: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1524].

DH 1619
Kan. 6. Wer sagt, der Getaufte könne, auch wenn er wolle, nicht die Gnade verlieren, soviel er auch sündige, wenn er nur glauben wolle: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1544].

DH 1620
Kan. 7. Wer sagt, die Getauften würden durch die Taufe nur allein zum Glauben verpflichtet, nicht aber zur Beachtung des gesamten Gesetzes Christi: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1621
Kan. 8. Wer sagt, die Getauften seien von allen Geboten der heiligen Kirche, die geschrieben oder überliefert sind, frei, so daß sie nicht gehalten seien, sie zu beachten, wenn sie sich ihnen nicht freiwillig unterwerfen wollen: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1622
Kan. 9. Wer sagt, die Menschen seien so zum Gedenken an die empfangene Taufe zurückzuführen, daß sie einsehen, daß alle Gelübde, die nach der Taufe abgelegt werden, kraft des in der Taufe selbst schon abgelegten Versprechens ungültig seien, so als ob durch sie sowohl dem Glauben, den sie bekannt haben, als auch der Taufe selbst Abbruch getan werde: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1623
Kan. 10. Wer sagt, alle Sünden, die nach der Taufe getan werden, würden allein durch die Erinnerung und den Glauben der empfangenen Taufe vergeben oder zu verzeihlichen: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1624
Kan. 11. Wer sagt, die wahre und rechtmäßig erteilte Taufe müsse bei jemandem, der vor den Ungläubigen den Glauben an Christus verleugnet hat, wiederholt werden, wenn er zur Buße umkehrt: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1625
Kan. 12. Wer sagt, man dürfe nur in dem Alter getauft werden, in dem Christus getauft wurde, oder im Augenblick des Todes selbst: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1626
Kan. 13. Wer sagt, die kleinen Kinder dürften deshalb, weil sie keinen Akt des Glaubens besitzen, nach dem Empfang der Taufe nicht unter die Gläubigen gerechnet werden, und sie müßten deswegen, wenn sie in die Jahre der Unterscheidung gekommen sind, wieder getauft werden, oder es sei besser, daß ihre Taufe unterlassen werde, als daß sie, die nicht mit einem eigenen Akt glauben, allein im Glauben der Kirche getauft würden: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1627
Kan. 14. Wer sagt, solche kleinen getauften Kinder müßten, wenn sie herangewachsen sind, gefragt werden, ob sie anerkennen wollen, was die Paten in ihrem Namen, als sie getauft wurden, versprochen haben, und wenn sie antworteten, sie wollten nicht, müßten sie ihrem eigenen Gutdünken überlassen werden und dürften inzwischen mit keiner anderen Strafe zum christlichen Leben gezwungen werden, als daß sie vom Empfang der Eucharistie und der anderen Sakramente ferngehalten werden, bis sie wieder Vernunft annehmen: der sei mit dem Anathema belegt.

Kanones über das Sakramente der Firmung

DH 1628
Kan. 1. Wer sagt, die Firmung der Getauften sei eine müßige Zeremonie und nicht vielmehr ein wahres und eigentliches Sakrament, oder sie sei einst nichts anderes gewesen als eine Art Katechese, in der die Heranwachsenden vor der Kirche Rechenschaft über ihren Glauben ablegten: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1629
Kan. 2. Wer sagt, diejenigen seien ungerecht gegen den Heiligen Geist, die dem heiligen Chrisam der Firmung irgendeine Kraft zuschreiben: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1630
Kan. 3. Wer sagt, der ordentliche Spender der heiligen Firmung sei nicht allein der Bischof, sondern jeder beliebige einfache Priester: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1318].

Kategorien:Kirche

KONZIL VON TRIENT: Kanones über die Rechtfertigung

10. November 2007 weberknecht Kommentieren

DH 1551
Kan. 1. Wer sagt, der Mensch könne durch seine Werke, die durch die Kräfte der menschlichen Natur oder vermittels der Lehre des Gesetzes getan werden, ohne die göttliche Gnade durch Christus Jesus vor Gott gerechtfertigt werden: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1521].

DH 1552
Kan. 2. Wer sagt, die göttliche Gnade werde durch Christus Jesus allein dazu geschenkt, daß der Mensch leichter gerecht leben und das ewige Leben verdienen könne, so als ob er durch den freien Willen ohne Gnade beides – wenn auch nur mühsam und schwer – könnte: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1524f].

DH 1553
Kan. 3. Wer sagt, der Mensch könne ohne die zuvorkommende Einhauchung des Heiligen Geistes und seine Hilfe glauben, hoffen und lieben, oder Buße tun, wie es nötig ist, daß ihm die Gnade der Rechtfertigung verliehen wird: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1525].

DH 1554
Kan. 4. Wer sagt, der von Gott bewegte und erweckte freie Wille des Menschen wirke durch seine Zustimmung zu der Erweckung und dem Ruf Gottes nichts dazu mit, sich auf den Empfang der Rechtfertigungsgnade zuzurüsten und vorzubereiten, und er könne nicht widersprechen, wenn er wollte, sondern tue wie etwas Lebloses überhaupt nichts und verhalte sich rein passiv: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1525].

DH 1555
Kan. 5. Wer sagt, der freie Wille des Menschen sei nach der Sünde Adams verloren und ausgelöscht worden, oder es gehe nur um eine Bezeichnung, ja, eine Bezeichnung ohne Inhalt, schließlich um eine vom Satan in die Kirche eingeführte Erdichtung: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1521 DH 1525 DH 1486].

DH 1556
Kan. 6. Wer sagt, es stehe nicht in der Macht des Menschen, seine Wege schlecht zu machen, sondern Gott wirke die schlechten Werke so wie die guten, nicht nur, indem er sie zuläßt, sondern auch im eigentlichen Sinne und durch sich, so daß der Verrat des Judas nicht weniger sein eigenes Werk ist als die Berufung des Paulus: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1557
Kan. 7. Wer sagt, alle Werke, die vor der Rechtfertigung geschehen, gleichgültig, auf welche Weise sie geschehen sind, seien in Wahrheit Sünden bzw. verdienten den Haß Gottes; oder je angestrengter sich einer bemühe, sich auf die Gnade vorzubereiten, desto schwerer sündige er: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1526].

DH 1558
Kan. 8. Wer sagt, die Furcht vor der Hölle, durch die wir unsere Zuflucht zur Barmherzigkeit Gottes nehmen, indem wir über die Sünden Schmerz empfinden, oder uns vom Sündigen enthalten, sei Sünde oder mache die Sünder noch schlechter: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1526 DH 1456].

DH 1559
Kan. 9. Wer sagt, der Gottlose werde allein durch den Glauben gerechtfertigt, so daß er versteht, es werde nichts anderes erfordert, wodurch er zur Erlangung der Rechtfertigungsgnade mitwirke, und es sei keineswegs notwendig, daß er sich durch seine eigene Willensregung vorbereite und zurüste: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1532 DH 1538 DH 1465 DH 1460f].

DH 1560
Kan. 10. Wer sagt, die Menschen würden ohne die Gerechtigkeit Christi, durch die er für uns Verdienste erwarb, gerechtfertigt oder seien formal durch eben diese gerecht: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1523 DH 1529 ].

DH 1561
Kan. 11. Wer sagt, die Menschen würden entweder allein durch die Anrechnung der Gerechtigkeit Christi oder allein durch die Vergebung der Sünden ohne die Gnade und Liebe gerechtfertigt, die in ihren Herzen durch den Heiligen Geist ausgegossen wird [vgl. Röm 5,5] und ihnen einwohnt; oder auch, die Gnade, durch die wir gerechtfertigt werden, sei nur die Gunst Gottes: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1528-1531 DH 1545f].

DH 1562
Kan. 12. Wer sagt, der rechtfertigende Glaube sei nichts anderes als das Vertrauen in die göttliche Barmherzigkeit, die um Christi willen die Sünden vergibt; oder es sei allein dieses Vertrauen, durch das wir gerechtfertigt werden: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1533f].

DH 1563
Kan. 13. Wer sagt, um die Vergebung der Sünden zu erlangen, sei es für jeden Menschen notwendig, fest und ohne jeden Zweifel wegen der eigenen Schwachheit und Unzulänglichkeit zu glauben, daß ihm die Sünden vergeben sind: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1533f DH 1460- 1464].

DH 1564
Kan. 14. Wer sagt, der Mensch werde deshalb von seinen Sünden losgesprochen und gerechtfertigt, weil er fest glaube, er werde losgesprochen und gerechtfertigt; oder in Wahrheit sei nur der gerechtfertigt, der glaubt, er sei gerechtfertigt, und allein durch diesen Glauben werde die Lossprechung und Rechtfertigung vollendet: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. wie oben ].

DH 1565
Kan. 15. Wer sagt, der wiedergeborene und gerechtfertigte Mensch sei aufgrund des Glaubens gehalten, zu glauben, er gehöre sicher zur Zahl der Voherbestimmten: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1540].

DH 1566
Kan. 16. Wer mit absoluter und unfehlbarer Sicherheit sagt, er werde jene große Gabe der Beharrlichkeit bis zum Ende [vgl. Mt 10,22; 24,13] sicher haben, ohne daß er dies aus einer besonderen Offenbarung erfahren hätte: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1540f].

DH 1567
Kan. 17. Wer sagt, die Gnade der Rechtfertigung werde nur den zum Leben Vorherbestimmten zuteil, alle übrigen aber, die gerufen werden, würden zwar gerufen, aber nicht die Gnade empfangen, da sie ja durch die göttliche Macht zum Bösen vorherbestimmt seien: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1568
Kan. 18. Wer sagt, die Gebote Gottes seien auch für einen gerechtfertigten und unter der Gnade stehenden Menschen unmöglich zu beobachten: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1536].

DH 1569
Kan. 19. Wer sagt, im Evangelium sei nichts vorgeschrieben außer dem Glauben, das übrige sei gleichgültig, weder vorgeschrieben noch verboten, sondern frei; oder die zehn Gebote hätten keine Bedeutung für die Christen: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1536f].

DH 1570
Kan. 20. Wer von einem gerechtfertigten und noch so vollkommenen Menschen sagt, er sei nicht gehalten zur Beobachtung der Gebote Gottes und der Kirche, sondern nur zum Glauben, so als ob das Evangelium die bloße und unbedingte Verheißung des ewigen Lebens sei, ohne die Bedingung, die Gebote zu beobachten: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1536f].

DH 1571
Kan. 21. Wer sagt, Christus Jesus sei von Gott den Menschen geschenkt worden als Erlöser, dem sie vertrauen sollen, nicht auch als Gesetzgeber, dem sie gehorchen sollen: der sei mit dem Anathema belegt.

DH 1572
Kan. 22. Wer sagt, der Gerechtfertigte könne ohne die besondere Hilfe Gottes in der empfangenen Gerechtigkeit verharren, oder er könne mit ihr nicht: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1541].

DH 1573
Kan. 23. Wer sagt, ein einmal gerechtfertigter Mensch könne nicht mehr sündigen1 oder die Gnade verlieren, und deshalb sei der, der fällt und sündigt, niemals wahrhaft gerechtfertigt gewesen; oder umgekehrt, er könne im ganzen Leben alle Sünden, auch die verzeihlichen, meiden, wenn nicht aufgrund eines besonderen Vorrechtes von Gott, wie es die Kirche in bezug auf die selige Jungfrau festhält: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1537 DH 1549].

DH 1574
Kan. 24. Wer sagt, die empfangene Gerechtigkeit werde durch gute Werke vor Gott nicht bewahrt und auch nicht vermehrt, sondern diese Werke seien lediglich die Früchte und Zeichen der erlangten Rechtfertigung, nicht auch die Ursache ihrer Vermehrung: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1535].

DH 1575
Kan. 25. Wer sagt, der Gerechte sündige in jedem guten Werke wenigstens verzeihlich oder (was noch unerträglicher ist) tödlich, und verdiene deswegen ewige Strafen; und er werde nur deshalb nicht verurteilt, weil Gott diese Werke nicht zur Verurteilung anrechnet; der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1539 DH 1481f].

DH 1576
Kan. 26. Wer sagt, die Gerechten dürften für ihre guten Werke, die in Gott getan wurden [vgl. Joh 3,21], keine ewige Entgeltung von Gott durch seine Barmherzigkeit und das Verdienst Jesu Christi erwarten und erhoffen, wenn sie im guten Tun und in der Bewahrung der göttlichen Gebote bis ans Ende ausgeharrt haben [vgl. Mt 10,22; 24,13]: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1538f].

DH 1577
Kan. 27. Wer sagt, es gebe keine Todsünde außer dem Unglauben, oder man verliere die einmal empfangene Gnade durch keine andere noch so schwere und große Sünde außer dem Unglauben: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1544].

DH 1578
Kan. 28. Wer sagt, wenn die Gnade durch die Sünde verloren ist, werde immer zugleich auch der Glaube verloren; oder der Glaube, der zurückbleibt, sei kein wahrer Glaube, wenn er auch nicht lebendig ist [vgl. Jak 2,26]; oder wer den Glauben ohne Liebe hat, der sei kein Christ: der sei mit dem Anathema belegt vgl. wie oben].

DH 1579
Kan. 29. Wer sagt, der nach der Taufe Gefallene könne nicht durch Gottes Gnade wiederaufstehen; oder er könne zwar die verlorene Gerechtigkeit wiedererlangen, aber allein durch den Glauben, ohne das Sakrament der Buße, wie es die heilige Römische und allgemeine Kirche, von Christus, dem Herrn, und seinen Aposteln belehrt, bis zu diesem Zeitpunkt verkündet, bewahrt und gelehrt hat: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1542f].

DH 1580
Kan. 30. Wer sagt, jedem reuigen Sünder werde nach Empfang der Rechtfertigungsgnade so die Schuld vergeben und die Strafwürdigkeit für die ewige Strafe getilgt, daß keine Strafwürdigkeit für eine zeitliche Strafe übrig bleibt, die entweder in dieser Zeit oder künftig im Reinigungsort zu bezahlen ist, bevor der Zutritt zum Himmelreich offenstehen kann: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1543].

DH 1581
Kan. 31. Wer sagt, der Gerechtfertigte sündige, wenn er im Blick auf den ewigen Lohn gut handelt: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1539].

DH 1582
Kan. 32. Wer sagt, die guten Werke des gerechtfertigten Menschen seien so Gaben Gottes, daß sie nicht auch die guten Verdienste des Gerechtfertigten selbst sind; oder der Gerechtfertigte erlange mit den guten Werken, die von ihm durch Gottes Gnade und das Verdienst Jesu Christi (dessen lebendiges Glied er ist) getan werden, in Wahrheit nicht die Vermehrung der Gnade, das ewige Leben und (sofern er nur in der Gnade gestorben ist) den Eintritt in dieses ewige Leben, wie auch die Vermehrung der Herrlichkeit: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1548 DH 1545-1550].

DH 1583
Kan. 33. Wer sagt, durch diese katholische Lehre über die Rechtfertigung, die vom heiligen Konzil in diesem vorliegenden Dekret formuliert wurde, werde in irgendeiner Hinsicht der Ehre Gottes oder den Verdiensten unseres Herrn Jesus Christus Abbruch getan, und es werde nicht vielmehr die Wahrheit unseres Glaubens und schließlich die Ehre Gottes und Christi Jesu ins Licht gesetzt: der sei mit dem Anathema belegt.

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KONZIL VON TRIENT: Dekret über das Sakrament der Eucharistie

9. November 2007 weberknecht Kommentieren

Vorwort

DH 1635
Auch wenn sich das hochheilige und allgemeine Konzil von Trient … nicht ohne die besondere Führung und Leitung des Heiligen Geistes zu dem Zweck versammelt hat, die wahre und alte Lehre über den Glauben und die Sakramente darzulegen und für alle Häresien und andere äußerst schwerwiegende Unannehmlichkeiten, von denen die Kirche Gottes heute elend geplagt und in viele verschiedene Teile zerspalten wird, ein Heilmittel beizubringen, so hat sie schon von Anfang an vor allem beabsichtigt, das Unkraut verabscheuungswürdiger Irrtümer und Spaltungen mit Stumpf und Stiel auszureißen, die der feindliche Mensch in diesen unseren unheilvollen Zeiten in Glaubenslehre, Gebrauch und Verehrung der hochheiligen Eucharistie aussäte [vgl. Mt 13,25], die unser Erlöser ansonsten in seiner Kirche als Zeichen ihrer Einheit und Liebe hinterließ, durch die alle Christen nach seinem Willen untereinander verbunden und verknüpft sein sollen.

Deshalb untersagt dasselbe hochheilige Konzil, jene gesunde und echte Lehre über dieses ehrwürdige und göttliche Sakrament der Eucharistie überliefernd, die die katholische Kirche – von unserem Herrn Jesus Christus selbst und seinen Aposteln unterrichtet sowie vom Heiligen Geist, der ihr alle Wahrheit täglich eingibt [vgl. Joh 14,26], belehrt – immer festgehalten hat und bis zum Ende der Zeit bewahren wird, allen Christgläubigen, es künftig zu wagen, über die heiligste Eucharistie anders zu glauben, zu lehren oder zu predigen, als wie es in diesem vorliegenden Dekret erklärt und festgelegt ist.

Kap. 1. Die wirkliche Gegenwart unseres Herrn Jesus Christus im heiligsten Sakrament der Eucharistie

DH 1636
Zu Beginn lehrt das heilige Konzil und bekennt offen und ehrlich, daß im segensreichen Sakrament der heiligen Eucharistie nach der Konsekration von Brot und Wein unser Herr Jesus Christus als wahrer Gott und Mensch wahrhaft, wirklich und substanzhaft [Kan. 1] unter der Gestalt jener sinnenfälligen Dinge enthalten ist. Es widerstreitet sich nämlich nicht, daß eben unser Erlöser entsprechend der natürlichen Daseinsweise immer zur Rechten des Vaters in den Himmeln sitzt, und daß er nichtsdestoweniger an vielen anderen Orten in seiner Substanz sakramental gegenwärtig bei uns ist, in einer Daseinsweise, die wir zwar kaum mit Worten ausdrücken können, von der wir jedoch mit Hilfe der durch den Glauben erleuchteten überlegung erfassen können und unerschütterlich glauben müssen, daß sie Gott möglich ist [vgl. Mt 19,26; Lk 18,27].

DH 1637
So haben nämlich alle unsere Vorfahren, die in der wahren Kirche Christi lebten und die über dieses heiligste Sakrament Erörterungen anstellten, ganz offen bekannt, daß unser Erlöser dieses so wunderbare Sakrament beim letzten Abendmahl eingesetzt hat, als er nach der Segnung von Brot und Wein mit klaren und deutlichen Worten bezeugte, daß er ihnen seinen eigenen Leib und sein Blut hingebe; da diese Worte, die von den heiligen Evangelisten berichtet [vgl. Mt 26,26-29; Mk 14,22-25; Lk 22,19f] und später vom göttlichen Paulus wiederholt wurden [vgl. 1 Kor 11,24f], jene eigentümliche und ganz offensichtliche Bedeutung an den Tag legen, in der sie von den Vätern verstanden wurden, ist es fürwahr eine höchst abscheuliche Niederträchtigkeit, wenn sie von bestimmten streitsüchtigen und verdorbenen Menschen gegen die allgemeine Auffassung der Kirche zu erdichteten und bildhaften Redeweisen verdreht werden, in denen die Wahrheit des Fleisches und des Blutes Christi geleugnet wird; als „Säule und Stütze der Wahrheit“ [1 Tim 3,15] hat sie diese von gottlosen Menschen ausgedachten Erdichtungen als satanisch verabscheut und immer mit dankbarem und gedenkendem Herzen diese ganz vorzügliche Wohltat Christi anerkannt.

Kap. 2. Die Weise der Einsetzung dieses heiligsten Sakramentes

DH 1638
Als unser Erlöser im Begriff war, aus dieser Welt zum Vater wegzugehen, hat er also dieses Sakrament eingesetzt, in dem er gleichsam den Reichtum seiner göttlichen Liebe gegenüber den Menschen ausgoß, „eine Erinnerung an seine Wunder schaffend“ [Ps 111,4]; und er gebot, wir sollten in seinem Genuß sein Gedächtnis begehen [vgl. Lk 22,19; 1 Kor 11,24] und seinen Tod verkünden, bis er selbst kommt, um die Welt zu richten [vgl. 1 Kor 11,26].

Er wollte aber, daß dieses Sakrament genossen werde als geistliche Speise der Seelen [vgl. Mt 26,26], mit der die Lebenden durch das Leben desjenigen genährt und gestärkt werden sollen [Kan. 5], der gesagt hat: „Wer mich ißt, wird auch selbst leben durch mich“ [Joh 6,57], und als Gegenmittel, durch das wir von der täglichen Schuld befreit und vor Todsünden bewahrt werden sollen.

Außerdem wollte er, daß es ein Unterpfand unserer künftigen Herrlichkeit und immerwährenden Seligkeit sei und insofern ein Zeichen jenes einen Leibes, dessen Haupt er selbst ist [vgl. 1 Kor 11,3; Eph 5,23] und dem wir nach seinem Willen als Glieder durch das engste Band des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe verbunden sein sollen, auf daß wir alle dasselbe sagen und unter uns keine Spaltungen seien [vgl. 1 Kor 1,10].

Kap. 3. Die Erhabenheit der heiligsten Eucharistie über die anderen Sakramente

DH 1639
Zwar ist es der heiligsten Eucharistie mit den übrigen Sakramenten gemeinsam, daß sie „ein Zeichen für eine heilige Sache und die sichtbare Gestalt der unsichtbaren Gnade ist“1; aber in ihr findet sich jenes Erhabene und Einzigartige, daß die übrigen Sakramente erst dann die Kraft zu heiligen haben, wenn sie einer gebraucht; in der Eucharistie aber ist der Urheber der Heiligkeit selbst vor dem Gebrauch [Kan. 4].

DH 1640
Die Apostel hatten nämlich die Eucharistie noch nicht aus der Hand des Herrn empfangen [vgl. Mt 26,26; Mk 14,22], als er selbst dennoch wahrhaft versicherte, es sei sein Leib, den er darbot; und stets war dieser Glaube in der Kirche Gottes, daß sogleich nach der Konsekration der wahre Leib unseres Herrn und sein wahres Blut unter der Gestalt des Brotes und des Weines zusammen mit seiner Seele und Gottheit da sei: und zwar der Leib unter der Gestalt des Brotes und das Blut unter der Gestalt des Weines kraft der Worte, derselbe Leib aber unter der Gestalt des Weines und das Blut unter der Gestalt des Brotes und die Seele unter beiden kraft jener natürlichen Verknüpfung und Begleitung, durch die die Teile Christi, des Herrn, der schon von den Toten auferstanden ist und nicht mehr sterben wird [vgl. Röm 6,9], untereinander verbunden sind, die Gottheit jedoch wegen jener wunderbaren hypostatischen Einung mit seinem Leib und seiner Seele [Kan. 1 und 3].

DH 1641
Deswegen ist es ganz wahr, daß ebensoviel unter einer der beiden Gestalten wie unter beiden enthalten ist. Ganz und unversehrt ist nämlich Christus unter der Gestalt des Brotes und unter jedwedem Teil ebendieser Gestalt, ganz ebenso unter der Gestalt des Weines und unter seinen Teilen [Kan. 3].

Kap. 4. Die Wesensverwandlung

DH 1642
Weil aber Christus, unser Erlöser, sagte, das, was er unter der Gestalt des Brotes darbrachte [vgl. Mt 26,26-29; Mk 14,22-25; Lk 22,19f; 1 Kor 11,24-26], sei wahrhaft sein Leib, deshalb hat in der Kirche Gottes stets die überzeugung geherrscht, und dieses heilige Konzil erklärt es jetzt von neuem: durch die Konsekration des Brotes und Weines geschieht eine Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in die Substanz des Leibes Christi, unseres Herrn, und der ganzen Substanz des Weines in die Substanz seines Blutes. Diese Wandlung wurde von der heiligen katholischen Kirche treffend und im eigentlichen Sinne Wesensverwandlung genannt Kan. 2].

Kap. 5. Der Kult und die Verehrung, die diesem heiligsten Sakrament zu erweisen sind

DH 1643
Es bleibt daher kein Platz mehr für einen Zweifel, ob alle Christgläubigen diesem heiligsten Sakrament bei der Verehrung gemäß dem in der katholischen Kirche stets gepflegten Brauche den Kult der Gottesverehrung, der dem wahren Gott geschuldet wird, erweisen sollen [Kan. 6]. Es ist nämlich deswegen nicht weniger anzubeten, weil es von Christus, dem Herrn, eingesetzt wurde, um genossen zu werden [vgl. Mt 26,26-29]. Denn wir glauben, daß eben jener Gott in ihm gegenwärtig ist, von dem der ewige Vater, als er ihn in den Erdkreis einführt, sagt: „Und anbeten sollen ihn alle Engel Gottes“ Hebr 1,6; aus Ps 97,7], den die Weisen niederfallend anbeteten [vgl. Mt 2,11], von dem schließlich die Schrift bezeugt, daß er in Galiläa von den Aposteln angebetet wurde [vgl. Mt 28,17; Lk 24,52].

DH 1644
Das heilige Konzil erklärt außerdem, daß in sehr frommer und religiöser Gesinnung der Brauch in der Kirche Gottes eingeführt wurde, daß dieses erhabene und ehrwürdige Sakrament in jedem Jahr an einem eigenen Festtag mit besonderer Verehrung und Festlichkeit gefeiert wird, und daß es in Prozessionen ehrfürchtig und ehrenvoll durch öffentliche Straßen und Plätze herumgetragen wird.
Es ist nämlich höchst richtig, daß einige heilige Tage festgelegt sind, an denen alle Christen durch eine besondere und gewissermaßen seltene Kundgebung ihre dankbare und erkenntliche Gesinnung gegenüber dem gemeinsamen Herrn und Erlöser bezeugen angesichts der so unaussprechlichen und eindeutig göttlichen Wohltat, durch die der Sieg und Triumph seines Todes dargestellt wird. Und zwar sollte die siegreiche Wahrheit einen solchen Triumph über Lüge und Häresie feiern, daß ihre Gegner, in den Anblick eines so großen Glanzes und in eine so große Freude der gesamten Kirche versetzt, entweder entkräftet und gebrochen dahinschwinden oder von Scham erfüllt und verwirrt irgendwann einmal wieder zur Einsicht kommen.

Kap. 6. Die Aufbewahrung des Sakramentes der heiligen Eucharistie und seine überbringung zu den Kranken

DH 1645
Die Gepflogenheit, die heilige Eucharistie an heiligem Ort aufzubewahren, ist so alt, daß sie sogar schon die Zeit des Konzils von Nikaia kannte. Ferner: diese heilige Eucharistie zu den Kranken zu bringen und zu diesem Zweck sorgfältig in den Kirchen aufzubewahren, findet sich abgesehen davon, daß es mit höchster Billigkeit und Vernünftigkeit verbunden ist – auch auf vielen Konzilien als Gebot und wurde nach ältestem Brauch der katholischen Kirche beachtet. Deshalb legte dieses heilige Konzil fest, daß dieser durchaus heilsame und notwendige Brauch beizubehalten ist [Kan. 7].

Kap. 7. Die Vorbereitung, die anzuwenden ist, damit einer die heilige Eucharistie würdig empfange

DH 1646
Wenn es sich nicht ziemt, daß einer zu irgendwelchen heiligen Verrichtungen anders hinzutrete als heilig, so muß sich sicherlich, je mehr die Heiligkeit und Göttlichkeit dieses himmlischen Sakramentes einem christlichen Manne bekannt ist, jener umso gewissenhafter davor hüten, ohne große Ehrfurcht und Heiligkeit [Kan. 11] zu seinem Empfang hinzutreten, zumal da wir bei dem Apostel jene schreckensvollen Worte lesen: „Wer unwürdig ißt und trinkt, ißt und trinkt sich das Gericht, wenn er nicht den Leib des Herrn unterscheidet“ [1 Kor 11,29]. Deshalb muß sich derjenige, der kommunizieren will, sein Gebot ins Gedächtnis zurückrufen: „Es prüfe aber der Mensch sich selbst“ [1 Kor 11,28].

DH 1647
Die kirchliche Gepflogenheit aber erklärt, daß diese Prüfung notwendig ist, so daß keiner, der sich einer Todsünde bewußt ist, so sehr er sich auch reuevoll erscheinen mag, ohne vorausgeschickte sakramentale Beichte zur heiligen Eucharistie hinzutreten darf.

Dieses heilige Konzil beschloß, daß dies von allen Christen, auch von denjenigen Priestern, denen es von Amts wegen obliegt, zu zelebrieren, immerfort beachtet werden muß, sofern ihnen nicht die Gelegenheit fehlt, einen Beichtvater . Wenn ein Priester aber aufgrund dringender Notwendigkeit ohne vorangehende Beichte zelebriert, soll er möglichst bald [vgl. DH 2058] beichten.

Kap. 8. Der Gebrauch dieses wunderbaren Sakramentes

DH 1648
In bezug auf den Gebrauch aber haben unsere Väter richtig und klug drei Weisen, dieses heilige Sakrament zu empfangen, unterschieden. Sie lehrten nämlich, daß manche es lediglich sakramental genießen als Sünder; andere nur geistlich, nämlich jene, die, jenes vor Augen gestellte himmlische Brot dem Verlangen nach essend, mit lebendigem Glauben, „der durch die Liebe wirkt“ [Gal 5,6], seine Frucht und seinen Nutzen verspüren; die dritten aber zugleich sakramental und geistlich [Kan. 8]; es sind aber diejenigen, die sich zuvor so prüfen und herrichten, daß sie, mit dem Hochzeitsgewande angetan, zu diesem göttlichen Tische hinzutreten [vgl. Mt 22,11f].

Beim sakramentalen Empfang aber war es in der Kirche Gottes immer Brauch, daß die Laien die Kommunion von den Priestern empfangen, die zelebrierenden Priester aber sich selbst die Kommunion reichen [Kan. 10]; diese Sitte muß als aus apostolischer überlieferung herrührend mit Fug und Recht beibehalten werden.

DH 1649
Schließlich aber ermahnt, ermuntert, bittet und beschwört das heilige Konzil mit väterlicher Zuneigung „beim Innigsten der Barmherzigkeit unseres Gottes“ [Lk 1,78], daß alle und jeder einzelne, die zum christlichen Namen gerechnet werden, in diesem „Zeichen der Einheit“, in diesem „Band der Liebe“1, in diesem Symbol der Eintracht nun endlich einmal zusammenfinden und übereinstimmen und eingedenk der so großen Erhabenheit und so außerordentlichen Liebe unseres Herrn Jesus Christus, der seine geliebte Seele zum Lösegeld unseres Heiles und sein Fleisch uns zu essen gab [vgl. Joh 6,48-58], diese heiligen Geheimnisse seines Leibes und Blutes mit solcher Beständigkeit und Festigkeit des Glaubens, solcher Ergebenheit des Herzens, solcher Frömmigkeit und Beflissenheit glauben und verehren, daß sie jenes überwesenhafte Brot [vgl. Mt 6,11] häufig empfangen können und ihnen jener wahrhaft Leben der Seele und immerwährende Gesundheit des Geistes ist, durch dessen Kraft gestärkt [vgl. 1 Kön 19,8] sie von der Reise dieser elenden Pilgerschaft zur himmlischen Heimat gelangen können, um dasselbe „Brot der Engel“ [Ps 78,25], das sie nun unter heiligen Schleiern verzehren, ohne jeden Schleier zu essen.

DH 1650
Weil es aber nicht genügt, die Wahrheit zu sagen, ohne daß die Irrtümer aufgedeckt und zurückgewiesen werden, beschloß das heilige Konzil, folgende Kanones anzufügen, damit alle, nachdem sie schon die katholische Lehre kennengelernt haben, auch innewerden, vor welchen Häresien sie sich vorsehen und hüten müssen.

Kanones über das Sakrament der Eucharistie

DH 1651
Kan. 1. Wer leugnet, daß im Sakrament der heiligsten Eucharistie wahrhaft, wirklich und substanzhaft der Leib und das Blut zusammen mit der Seele und Gottheit unseres Herrn Jesus Christus und daher der ganze Christus enthalten ist, vielmehr sagt, er sei lediglich wie in einem Zeichen bzw. Abbild oder der Wirkkraft nach in ihm: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1636 DH 1640].

DH 1652
Kan. 2. Wer sagt, im hochheiligen Sakrament der Eucharistie verbliebe zusammen mit dem Leib und Blut unseres Herrn Jesus Christus die Substanz des Brotes und des Weines, und jene wunderbare und einzigartige Verwandlung der ganzen Substanz des Brotes in den Leib und der ganzen Substanz des Weines in das Blut, wobei lediglich die Gestalten von Brot und Wein bleiben, leugnet – und zwar nennt die katholische Kirche diese Wandlung sehr treffend Wesensverwandlung -: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1642].

DH 1653
Kan. 3. Wer leugnet, daß im ehrwürdigen Sakrament der Eucharistie unter jeder der beiden Gestalten und – nach erfolgter Trennung – unter den einzelnen Teilen jeder Gestalt der ganze Christus enthalten ist: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1641].

DH 1654
Kan. 4. Wer sagt, nach erfolgter Konsekration sei im wunderbaren Sakrament der Eucharistie nicht der Leib und das Blut unseres Herrn Jesus Christus, sondern nur beim Gebrauch, wenn er genossen wird, nicht aber davor oder danach, und in den Hostien bzw. den konsekrierten Teilchen, die nach der Kommunion aufbewahrt werden bzw. übrigbleiben, verbleibe nicht der wahre Leib des Herrn: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1639f].

DH 1655
Kan. 5. Wer sagt, die hauptsächliche Frucht der heiligsten Eucharistie sei die Vergebung der Sünden, oder aus ihr gingen keine anderen Wirkungen hervor: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1638].

DH 1656
Kan. 6. Wer sagt, im heiligen Sakrament der Eucharistie sei Christus, der einziggeborene Sohn Gottes, nicht auch mit dem äußeren Kult der Gottesverehrung anzubeten und daher weder durch eine besondere festliche Feier zu verehren noch gemäß der lobenswerten und allgemeinen Sitte und Gepflogenheit der heiligen Kirche in Prozessionen feierlich herumzutragen, oder nicht öffentlich dem Volke vor Augen zu stellen, damit er angebetet werde, und seine Anbeter seien Götzendiener: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1643f].

DH 1657
Kan. 7. Wer sagt, es sei nicht erlaubt, die heilige Eucharistie an heiligem Ort aufzubewahren, sondern sie müsse sogleich nach der Konsekration den Anwesenden ausgeteilt werden; oder es sei nicht erlaubt, daß sie ehrenvoll zu den Kranken gebracht werde: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1645].

DH 1658
Kan. 8. Wer sagt, man esse den in der Eucharistie dargereichten Christus nur geistlich und nicht auch sakramental und wirklich: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1648].

DH 1659
Kan. 9. Wer leugnet, daß alle und jeder einzelne Christgläubige beiderlei Geschlechts, sobald sie in die Jahre der Unterscheidung gekommen sind, gehalten sind, in jedem Jahr wenigstens an Ostern gemäß dem Gebot der heiligen Mutter Kirche zu kommunizieren: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 812].

DH 1660
Kan. 10. Wer sagt, es sei dem zelebrierenden Priester nicht erlaubt, sich selbst die Kommunion zu reichen: der sei mit dem Anathema belegt [vgl. DH 1648].

DH 1661
Kan. 11. Wer sagt, allein der Glaube sei eine hinreichende Vorbereitung für den Genuß des Sakramentes der heiligsten Eucharistie [vgl. DH 1646]: der sei mit dem Anathema belegt.
Und damit ein so großes Sakrament nicht unwürdig und daher zum Tod und zur Verurteilung genossen werde, bestimmt und erklärt dieses heilige Konzil, daß diejenigen, die das Bewußtsein einer Todsünde niederdrückt, so sehr sie sich auch für reuevoll halten, sofern ein Beichtvater verfügbar ist, notwendig eine sakramentale Beichte vorausschicken müssen.
Wer sich aber untersteht, das Gegenteil zu lehren, zu predigen bzw. hartnäckig zu behaupten oder auch in der öffentlichen Diskussion zu verteidigen, soll eben dadurch exkommuniziert sein [vgl. DH 1647].

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