2. Konzil von LYON (14. ökum.): 7.5 – 17.7.1274
2. Sitzung, 18. Mai 1274
Konstitution über die höchste Dreifaltigkeit und den katholischen Glauben
Das Hervorgehen des Heiligen Geistes
DH 850
In treuem und andächtigem Bekenntnis bekennen Wir, daß der Heilige Geist von Ewigkeit her aus dem Vater und dem Sohne, nicht als aus zwei Prinzipien, sondern als aus einem Prinzip, nicht durch zwei Hauchungen, sondern durch eine einzige Hauchung hervorgeht; dies hat die hochheilige Römische Kirche, die Mutter und Lehrerin aller Gläubigen, bis heute bekannt, verkündet und gelehrt, dies hält sie unerschütterlich fest, verkündet, bekennt und lehrt sie; dies enthält die unveränderliche und wahre Auffassung der rechtgläubigen Väter und Lehrer, der lateinischen ebenso wie der griechischen.
Weil aber einige aus Unkenntnis der eben genannten unverbrüchlichen Wahrheit in mannigfaltige Irrtümer geraten sind, wollen Wir solchen Irrtümern den Weg versperren und verurteilen und verwerfen mit Zustimmung des heiligen Konzils diejenigen, die sich unterstehen zu leugnen, der Heilige Geist gehe von Ewigkeit her aus dem Vater und dem Sohne hervor, oder auch in leichtfertigem Unterfangen zu behaupten, daß der Heilige Geist aus dem Vater und dem Sohne als aus zwei Prinzipien und nicht als aus einem hervorgehe.
4. Sitzung, 6. Juli 1274
Brief des Kaisers Michael an Papst Gregor
Glaubensbekenntnis des Kaisers Michael Palaiologos
DH 851
[Allgemeines Bekenntnis] Wir glauben die heilige Dreifaltigkeit, den Vater und den Sohn und den Heiligen Geist, den einen allmächtigen Gott, und daß die ganze Gottheit in der Dreifaltigkeit wesensgleich und substanzgleich, gleich ewig und gleich allmächtig, eines Willens, einer Macht und einer Erhabenheit , Schöpfer aller Geschöpfe, von dem alles, in dem alles und durch den alles , was im Himmel und auf der Erde ist, das Sichtbare und das Unsichtbare, das Körperliche und das Geistige. Wir glauben, daß jede einzelne Person in der Dreifaltigkeit der eine wahre, ständige und vollkommene Gott (ist).
DH 852
Wir glauben, daß der Sohn Gottes, das Wort Gottes, der ewig vom Vater geboren wurde und dem Vater in allem in der Gottheit wesensgleich, gleich allmächtig und gleichartig ist, selbst zeitlich mit einer vernunftbegabten Seele vom Heiligen Geist und Maria, der immerwährenden Jungfrau, geboren wurde, zwei Geburten hat, eine ewige Geburt aus dem Vater, eine andere zeitliche aus der Mutter; er ist wahrer Gott und wahrer Mensch, in beiden Naturen ein Eigener und Vollkommener; er war nicht Adoptivsohn noch Phantasiegebilde; vielmehr ist er, der eine und einzige Sohn Gottes, in zwei und aus zwei Naturen, nämlich der göttlichen und menschlichen, in der Einzigkeit einer Person; er ist leidensunfähig und unsterblich in der Gottheit, hat aber in der Menschheit für uns und unser Heil gelitten im wahren Leiden des Fleisches, ist gestorben, wurde begraben, ist hinabgestiegen in die Unterwelt und am dritten Tag auferstanden von den Toten in der wahren Auferstehung des Fleisches; am vierzigsten Tag nach der Auferstehung ist er mit dem Fleisch, in dem er auferstanden ist, und der Seele in den Himmel hinaufgestiegen und sitzt zur Rech-, ten Gottes, des Vaters; von dort wird er kommen, Lebende und Tote zu richten, und er wird einem jeden nach seinen Werken vergelten, je nachdem sie gut oder schlecht waren.
DH 853
Wir glauben auch ; den Heiligen Geist; vollständiger, vollkommener und wahrer Gott; er geht aus dem Vater und dem Sohn hervor; er ist in allem dem Vater und dem Sohn gleichartig, wesensgleich, gleich allmächtig und gleich ewig. Wir glauben, daß diese heilige Dreifaltigkeit nicht drei Götter, sondern ein einziger allmächtiger, ewiger, unsichtbarer und unveränderlicher Gott .
DH 854
Wir glauben, daß es eine wahre heilige katholische und apostolische Kirche gibt, in der die eine heilige Taufe und die wahre Vergebung aller Sünden gewährt wird. Wir glauben auch die wahre Auferstehung dieses Fleisches, das wir jetzt tragen, und das ewige Leben. Wir glauben auch, daßder allmächtige Gott und Herr der eine Urheber des Neuen und Alten Testamentes, des Gesetzes, der Propheten und der Apostel ist.
DH 855
[Besondere Hinzufügung gegen die Irrtümer der Orientalen] Dies ist der wahre katholische Glaube, und diesen hält fest und verkündet die hochheilige Römische Kirche in den oben genannten Sätzen. Aber wegen verschiedener Irrtümer, die von einigen aus Unwissenheit und von anderen aus Bosheit eingeführt wurden, sagt und verkündet sie:
Diejenigen, die nach der Taufe in Sünden verfallen, dürfen nicht wieder getauft werden, sondern erlangen durch wahre Buße Vergebung ihrer Sünden.
DH 856
[Das Los der Verstorbenen] Wenn sie aber in wahrer Buße in der Liebe verschieden sind, ohne zuvor durch würdige Früchte der Buße für das Begangene und Unterlassene Genugtuung geleistet zu haben, so werden ihre Seelen, wie uns der Bruder Johannes [Parastron OFM] erklärte, nach dem Tod durch Reinigungs- bzw. Läuterungsstrafen gereinigt: Und zur Milderung derartiger Strafen nützen ihnen die Fürbitten der lebenden Gläubigen, nämlich Meßopfer, Gebete, Almosen und andere Werke der Frömmigkeit, die von den Gläubigen entsprechend den Anordnungen der Kirche für andere Gläubige gewöhnlich verrichtet werden.
DH 857
Die Seelen derer aber, die nach dem Empfang der heiligen Taufe überhaupt keiner Sündenschuld verfallen sind, sowie jene, die nach einer zugezogenen Sündenschuld entweder noch in ihren Leibern verweilend, oder nachdem sie ebendies abgelegt haben, wie weiter oben gesagt wurde, gereinigt wurden, werden sogleich in den Himmel aufgenommen.
DH 858
Die Seelen derer aber, die in einer Todsünde oder allein mit der Ursünde verscheiden, steigen alsbald in die Hölle hinab, werden jedoch mit ungleichen Strafen bestraft.
DH 859
Dieselbe hochheilige Römische Kirche glaubt fest und behauptet fest, daß nichtsdestoweniger am Tage des Gerichtes alle Menschen mit ihren Leibern vor dem Richterstuhl Christi erscheinen werden, um über ihre Taten Rechenschaft abzulegen [vgl. Röm 14,10f].
DH 860
Dieselbe heilige Römische Kirche hält auch fest und lehrt, daß es sieben kirchliche Sakramente gibt, nämlich die eine Taufe, von der oben die Rede war; ein anderes ist das Sakrament der Firmung, das die Bischöfe durch Auflegung der Hände spenden, indem sie die Wiedergeborenen salben; ein anderes die Buße, ein anderes die Eucharistie, ein anderes das Sakrament der Weihe, ein anderes die Ehe, ein anderes die Letzte Ölung, die nach der Lehre des seligen Jakobus Kranken gespendet wird.
Das Sakrament der Eucharistie bringt dieselbe Römische Kirche aus ungesäuertem Brot dar, indem sie festhält und lehrt, daß in eben diesem Sakrament das Brot wahrhaft wesenhaft verwandelt wird in den Leib und der Wein in das Blut unseres Herrn Jesus Christus.
Bezüglich der Ehe aber hält sie fest, daß weder ein Mann zugleich mehrere Frauen noch eine Frau (zugleich) mehrere Männer haben darf. Ist aber eine rechtmäßige Ehe durch den Tod eines der Ehegatten gelöst, so sagt sie, daß dann nacheinander eine zweite und dritte Ehe1 erlaubt ist, wenn dem nicht aus irgendeinem Grund ein anderes kirchenrechtliches Hindernis entgegensteht.
DH 861
Eben diese heilige Römische Kirche hat auch den höchsten und vollen Primat und die Herrschaft über die gesamte katholische Kirche inne; sie ist sich in Wahrheit und Demut bewußt, daß sie diesen vom Herrn selbst im seligen Petrus, dem Fürst bzw. Haupt der Apostel, dessen Nachfolger der Römische Bischof ist, zusammen mit der Fülle der Macht empfangen hat. Und wie sie vor den anderen gehalten ist, die Wahrheit des Glaubens zu verteidigen, so müssen auch eventuell auftauchende Fragen bezüglich des Glaubens durch ihr Urteil entschieden werden. An sie kann jeder beliebige, der eine Beschwerde hat in Angelegenheiten, die die kirchliche Gerichtsbarkeit betreffen, Berufung einlegen; und in allen Rechtsfragen, die der kirchlichen Prüfung unterliegen, kann man ihr Urteil einholen; und ihr sind alle Kirchen unterstellt, ihre Vorsteher erweisen ihr Gehorsam und Ehrfurcht. Die Fülle der Macht steht ihr aber so zu, daß sie die anderen Kirchen an ihrer Sorge teilhaben läßt; viele von ihnen, vor allem Patriarchatskirchen, hat dieselbe Römische Kirche mit verschiedenen Privilegien geehrt, wobei jedoch ihr Vorrang sowohl in den allgemeinen Konzilien als auch in einigen anderen (Dingen) immer unversehrt gewahrt blieb.