4. Konzil von KONSTANTINOPEL (8. ökum.): 5.10.869 – 28.2.870
28. Februar 870
10. Sitzung: Kanones
Die Überlieferung als Richtschnur des Glaubens
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Kan. 1. Wenn wir auf der geraden und königlichen Straße der göttlichen Gerechtigkeit, ohne Anstoß zu nehmen, einherschreiten wollen, müssen wir gleichsam als immer leuchtende und unsere Schritte erhellende Fackeln die Definitionen und Auffassungen derer, die in Gott <unsere> heiligen Väter sind, beibehalten.
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Deswegen halten und erachten wir auch diese gemäß dem großen und überaus weisen Dionysius für zweite Worte“ <Gottes>, singen auch im Blick auf sie bereitwilligst mit dem göttlichen David: „Das lichtvolle Gebot des Herrn erhellt die Augen“ [Ps 19,9; zitiert wird auch Ps 119,105, Spr 6,23, Jes 26,9: Septg.]. … Dem Lichte wahrhaft ähnlich sind nämlich die Mahnungen und Abmahnungen der göttlichen Kanones, wonach man das Bessere vom Schlechteren und das Nützliche und Förderliche von dem unterscheidet, was sich nicht als nützlich, sondern sogar als schädlich erweist.
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Wir bekennen deshalb, die Regeln, die der heiligen katholischen und apostolischen Kirche sowohl von den heiligen und hochberühmten Aposteln als auch von den allgemeinen wie auch lokalen Synoden der Rechtgläubigen oder auch von einem beliebigen aus Gott redenden Vater und Lehrer der Kirche überliefert wurden, zu beachten und zu bewahren; wir richten an ihnen unseren eigenen Lebenswandel aus und beschließen kanonisch, daß der ganze Stand des Priestertums, aber auch alle, die dem christlichen Namen zugerechnet werden, den Strafen und Verurteilungen und andererseits den Anerkennungen und Rechtfertigungen unterliegen, die durch jene <Regeln> vorgelegt und festgesetzt wurden;
denn der große Apostel Paulus mahnt ausdrücklich, die Überlieferungen festzuhalten, die wir mündlich oder brieflich [ vgl. 2 Thess 2,15 ] von den Heiligen empfangen haben, die vordem leuchteten.
Die Verehrung der heiligen Bilder
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Kan. 3. Wir bestimmen, daß das heilige Bild unseres Herrn Jesus Christus, des Befreiers und Erlösers aller, mit der gleichen Ehrfurcht verehrt werde wie das Buch der heiligen Evangelien.
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Wie wir nämlich alle durch die Worte, die Silbe für Silbe im Buche stehen, das Heil erlangen werden, so ziehen durch die bildnerische Gestaltung der Farben alle Gebildeten und Laien aus dem, was sie vor Augen haben, Nutzen; was nämlich die Rede in Silben, das verkündet und empfiehlt auch die Schrift, die in Farben besteht; und es gehört sich, daß – entsprechend der übereinstimmung mit der Vernunft und der uralten überlieferung hinsichtlich der Verehrung – auch die Bilder, weil sie sich auf die ursprünglichen Dinge selbst beziehen, abgeleiteterweise geehrt und ebenso verehrt werden wie das ehrwürdige Buch der heiligen Evangelien und die Nachbildung des kostbaren Kreuzes.
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Wer also das Bild des Erlösers Christus nicht verehrt, soll seine Gestalt nicht sehen, wenn er in der Herrlichkeit des Vaters kommen wird, verherrlicht zu werden und seine Heiligen zu verherrlichen [ vgl. 2 Thess 1,10 ]; sondern ferne sei er von der Gemeinschaft mit ihm und seinem Glanze;
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ebenso aber auch das Bild seiner unbefleckten Mutter und Gottesgebärerin Maria; zudem malen wir auch Bilder der heiligen Engel, wie sie die göttliche Schrift durch Worte darstellt; aber wir ehren und verehren auch <die Bilder> der hochgelobten Apostel, Propheten, Martyrer und heiligen Männer, zugleich auch aller Heiligen. Und wer sich nicht so verhält, soll vom Vater und Sohn und Heiligen Geist mit dem Anathema belegt werden.
Die Einzigkeit der menschlichen Seele
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Kan. 11. Obwohl das Alte und Neue Testament lehrt, der Mensch habe eine vernunft- und verstandesbegabte Seele, und alle aus Gott redenden Väter und Lehrer der Kirche ebendiese Meinung bekräftigen, sind manche, die ihre Mühe auf Erfindungen übler Dinge verwenden, zu einem solchen Maß an Gottlosigkeit gelangt, daß sie versuchen, schamlos zu lehren, er habe zwei Seelen, und durch irgendwelche widersinnige Versuche … die eigene Häresie zu stützen.
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Deshalb belegt dieses heilige und allgemeine Konzil … die Erfinder und Verbreiter einer solchen Gottlosigkeit und diejenigen, die ebenso wie diese denken, mit lauter Stimme mit dem Anathema, und bestimmt und verkündet, daß überhaupt niemand in irgendeiner Weise die Lehrschriften der Urheber dieser Gottlosigkeit habe oder aufbewahre. Wer es aber wagen sollte, diesem heiligen und großen Konzil Entgegengesetztes zu tun, der sei mit dem Anathema belegt und vom Glauben und Kult der Christen ferne.
Die Freiheit in der Leitung der Kirche
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Kan. 12. [ liegt griechisch nicht vor ] Da die apostolischen und die synodalen Kanones Beförderungen und Weihen von Bischöfen, die durch die Macht und auf Geheiß von Fürsten erfolgten, grundsätzlich untersagen, bestimmen wir einmütig und verkünden auch wir den Beschluß, daß ein Bischof, wenn er durch die Verschlagenheit oder Tyrannei von Fürsten die Weihe zu einer solchen Stellung empfangen hat, unter allen Umständen abgesetzt werden soll, da er ja nicht nach dem Willen Gottes sowie dem kirchlichen Ritus und Beschluß, sondern nach dem Willen einer fleischlichen Gesinnung von Menschen und durch Menschen das Haus Gottes in Besitz nehmen wollte bzw. <damit> einverstanden war.
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Kan. 17 [ lat. ]. Jenes aber haben wir als etwas sehr Verhaßtes von unseren Ohren vertrieben, was von manchen Unkundigen gesagt wird, <nämlich> daß eine Synode ohne die Anwesenheit des Fürsten nicht gefeiert werden könne: denn nirgends haben die heiligen Kanones bestimmt, daß weltliche Fürsten auf den Synoden zusammenkommen, sondern allein die Bischöfe. Daher haben wir auch nicht gefunden, daß sie an Synoden – ausgenommen die allgemeinen Konzilien – teilgenommen hätten: es ist nämlich auch nicht recht, daß die weltlichen Fürsten Zuschauer bei Dingen werden, die bisweilen den Priestern Gottes begegnen. …
Der römische Vorrang unter den Patriarchatsitzen
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Kan. 21. [ liegt griechisch nicht vor ] Im Glauben, daß das Herrenwort, das Christus seinen heiligen Aposteln und Jüngern gesagt hat, nämlich: „Wer euch aufnimmt, nimmt mich auf“[ Mt 10,40 ]; „und wer euch verachtet, verachtet mich“ [ Lk 10,16 ], auch zu allen gesagt wurde, die nach ihnen und in ihrem Sinne in der katholischen Kirche oberste Bischöfe und Oberhirten wurden, bestimmen wir, daß überhaupt niemand von den Mächtigen der Welt irgendeinen von denen, die Patriarchatssitzen vorstehen, entehre oder von ihrem Thron zu entfernen versuche, sondern <sie> für jeglicher Achtung und Ehrfurcht würdig halte; und zwar vor allem den heiligsten Papst des älteren Rom, danach aber den Patriarchen von Konstantinopel, dann aber von Alexandrien, Antiochien und Jerusalem; aber auch kein anderer soll Aufzeichnungen und Reden gegen den heiligsten Papst des älteren Rom verfassen und zusammenstellen unter dem Vorwand, bestimmte Vergehen gleichsam ruchbar zu machen, was sowohl neulich Photius getan hat als auch lange zuvor Dioskur.
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Wer aber eine solch große Vermessenheit und Dreistigkeit besitzt, daß er wie Photius oder Dioskur schriftlich oder ungeschrieben irgendwelche Beleidigungen wider den Stuhl Petri, des Apostelfürsten, vorbringt, der soll die gleiche und dieselbe Verurteilung wie jene empfangen.
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Wenn aber einer, der irgendwelche Macht der Welt genießt oder besitzt, versuchen sollte, den vorher genannten Papst des Apostolischen Stuhles oder irgendeinen der anderen Patriarchen zu vertreiben, so sei er mit dem Anathema belegt.
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Ferner: wenn ein allgemeines Konzil versammelt wurde und sich auch in bezug auf die heilige Kirche der Römer irgendein Zweifel und Streit ergeben hat, dann gehört es sich, ehrerbietig und mit der gebührenden Ehrfurcht Untersuchungen über die vorliegende Frage anzustellen und die Lösung anzunehmen, entweder Hilfe zu bekommen oder zu helfen, nicht jedoch dreist ein Urteil zu fällen wider die Päpste des älteren Rom.