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1. Konzil von KONSTANTINOPEL (2. ökum.): Mai – 30.7.381)

1. Oktober 2007

Konstantinopolitanisches Glaubensbekenntnis

DH150
Ich glaube an den einen Gott, den allmächtigen Vater, den Schöpfer des Himmels und der Erde, alles Sichtbaren und Unsichtbaren. Und an den einen Herrn Jesus Christus, Gottes einziggeborenen Sohn, und aus dem Vater geboren vor allen Zeiten, Gott von Gott, Licht vom Lichte, wahrer Gott vom wahren Gott, gezeugt, nicht geschaffen, wesensgleich dem Vater; durch ihn ist alles geworden; er ist wegen uns Menschen und um unseres Heiles willen aus den Himmeln herabgestiegen und ist fleischgeworden vom Heiligen Geist aus Maria, der Jungfrau, und ist Mensch geworden; gekreuzigt wurde er sogar für uns unter Pontius Pilatus, hat gelitten und wurde begraben; und er ist auferstanden am dritten Tag gemäß den Schriften und hinaufgestiegen in den Himmel ; er sitzt zur Rechten des Vaters und wird wiederum kommen mit Herrlichkeit, Lebende und Tote zu richten; sein Reich wird kein Ende haben. Und an den Heiligen Geist, den Herrn und Lebensspender, der aus dem Vater und dem Sohne hervorgeht, der mit dem Vater und dem Sohne zugleich angebetet und mitverherrlicht wird, der durch die Propheten gesprochen hat. Und an die eine heilige katholische und apostolische Kirche. Ich bekenne die eine Taufe zur Vergebung der Sünden. Und ich erwarte die Auferstehung der Toten und das Leben der kommenden Zeit. Amen.

Verurteilung verschiedener Häresien

DH151
1. Der Glaube der 318 Väter, die zu Nikaia in Bithynien versammelt waren, soll nicht aufgehoben werden; vielmehr soll er gültig bleiben und jede Häresie mit dem Anathema belegt werden, insbesondere die der Eunomianer bzw. Anomöer, die der Arianer bzw. Eudoxianer, die der Semiarianer bzw. Pneumatomachen, die der Sabellianer, die der Marcellianer, die der Photinianer und die der Apollinaristen.