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Archiv für Oktober 2007

Der Fernsehrat des ZDF antwortet auf Eva Hermans Rauswurf

29. Oktober 2007 weberknecht Kommentieren

Da ich mich beim ZDF Fernsehrat über den Rauswurf Eva Hermans bei Johannes B. Kerner am 9.10.2007 beschwert hatte, bekam ich heute ein Antwortschreiben. Ich bin jedoch nicht sehr optimistisch, dass etwas dabei herumkommt.

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Cristina Fernández de Kirchner

26. Oktober 2007 weberknecht Kommentieren

Einen ungewöhnlichen Weg geht Argentinien. Glaubt man den Presseberichten, dann wird am Sonntag die Ehefrau des amtierenden Präsidenten Kirchner zu dessen Nachfolgerin gewählt: Cristina Fernández de Kirchner.

Argentinien gehört zu den wenigen Ländern, die eine Faszination auf mich ausüben. Hoffentlich kommt das Land weiterhin – nach den wirtschaftlichen Krisen – zur Ruhe. Es ist ein Land mit hohem Potential. Vielleicht darf ich es ja irgendwann einmal bereisen. Allerdings müsste ich vorher spanisch lernen; aber das haben andere auch.

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Diskussionsforen

25. Oktober 2007 weberknecht Kommentieren

Das an Mitgliedern größte unter den Diskussionsforen im katholischen Kontext ist das Forum mykath.de. Ehemals aus der halboffiziellen Präsenz kath.de entstanden, existiert die Community nunmehr seit fast 10 Jahren und hat eine Größe von inzwischen über 4000 registrierten Nutzern erreicht. Wie in Internetforen üblich, ist jedoch nur ein Bruchteil ständig aktiv. Dennoch kann man als Feld-, Wald- und Wiesenkatholik (man verzeihe den Begriff) dort durchaus angenehme Gesprächspartner finden – ein Umstand, der mich immer wieder einmal dort reinschauen lässt. Natürlicherweise gibt es – wie in jeder Gruppe – auch einige Alteingesessene. Was mir an diesem Forum manchmal (ich bin nicht sehr oft dort) auffällt, ist eine Entwicklung dieser Alteingesessenen hin zum Negativen. Nicht, was die Sachthemen angeht, das ist das eine. Es ist eine Verhärtung in der Art, eine Verrohung, ein Kaltwerden für mich erkennbar, welches ich erschreckend finde. Es häufen sich gerade bei jenen Schreibern, die bereits seit Jahren dort sind, und nicht selten über 20.000 (!) Beiträge verfasst haben, Ausdrucksweisen und Umgangsformen ihren Mitmenschen gegenüber, die einen Verlust an zwischenmenschlichem Respekt erkennen lassen, den jene – glaube ich – nicht bemerken. Ein Angriff auf die Person scheucht den nächsten. Ich kann es mir nur so vorstellen, dass der regelmäßige, fast suchtartige Konsum eines Forums mit einem emotional besetzten Thema wie den Glauben (oder besser: seiner Ablehnung) und einigen aggressiven Teilnehmern zu einer gravierenden Persönlichkeitsveränderung führt. Letztlich kennt man ja dieses Thema aus der TV-Welt. Der nachhaltige Konsum von Gewalt- oder Actionfilmen führt irgendwann zu einem Verlust der Empathie. Nun kann nicht jeder Mensch gleichermaßen sozial kompetent sein – jeder bringt Unterschiedliches aus seiner Wiege mit. Das ist es nicht. Es ist die Veränderung über eine lange Zeit, der schleichende, unbemerkte Verlust. Vielleicht achten Sie einmal selber darauf, wenn sie solche Seiten ansurfen, ob sie das auch feststellen?

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Die grosse Stille

24. Oktober 2007 weberknecht Kommentieren

Der Kinofilm „Die große Stille“ wird am kommenden Montag, dem 29.Oktober 2007 auf ARTE ausgestrahlt. Hintergrundinformation zu dem Film bekommt man auf den Seiten von ARTE – Sendezeit: 20:40 Uhr. Programmhinweis

Im Forum Gespräche im Kreuzgang wird der Film diskutiert. Dieses Forum ist übrigens ein Geheimtipp für Leute, die gerne tiefer in die verborgenen Geheimnisse des katholischen Christentums eintauchen wollen. Eine übersichtliche, aber kompetente Schar von Diskutanten vermittelt zu fast jedem Thema des Glaubens weitreichende Informationen. Auch die Orthodoxie ist überproportional vertreten. Allerdings sollte man sich nicht über eine gewisse Exzentrik mancher Teilnehmer wundern. Wenn man diese akzeptiert bzw. übersieht, ist es eine wahre Schatzkammer.

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Im Winter laufen

24. Oktober 2007 weberknecht Kommentieren

Wer auch im Winter laufen möchte, der sollte sich entsprechend einkleiden. Nicht nur die Temperatur macht das regelmäßige Training schwieriger, sondern auch die zunehmende Dunkelheit. Dennoch ist es ratsam, das aufgebaute Training der Sommerzeit nicht schwinden zu lassen, dafür ist die Fitness zu wertvoll.

Es empfiehlt sich auch hier Einfachheit: Eine lange Laufhose und eine Laufjacke gibt es oft beim Disocunter für wenig Geld. Wärmende Unterwäsche schützt vor Erkältungen. Am wichtigsten aber sind Leuchtmittel, so dass man im Strassenverkehr gut gesehen wird.

Gestern abend habe ich noch zu später Stunde einen schönen langen erholsamen Dauerlauf gemacht – über 11 km. Auch wenn das Laufen im Feld oder im Wald nicht mehr so empfehlenswert ist, so hat doch das nächtliche Laufen durch die City ihren Reiz. Laufen Sie mit?

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Konzil von VIENNE (15. ökum.): 16.10. – 6.5.1312

22. Oktober 2007 weberknecht Kommentieren

6. Mai 1312
3. Sitzung

Konstitution „Ad nostrum qui“

Irrtümer der Begarden und Beginen über den Stand der Vollkommenheit

DH 891
(1) Der Mensch kann im gegenwärtigen Leben einen so hohen und so beschaffenen Grad an Vollkommenheit erreichen, daß er zuinnerst sündenlos wird und keine Fortschritte in der Gnade mehr machen kann: denn, wie sie sagen, wenn einer immer Fortschritte machen könnte, könnte man auf einen treffen, der vollkommener als Christus ist.

DH 892
(2) Der Mensch braucht nicht zu fasten oder zu beten, nachdem er einen derartigen Grad an Vollkommenheit erreicht hat; denn dann ist die Sinnlichkeit so vollkommen dem Geist und der Vernunft unterworfen, daß der Mensch dem Leib alles frei zugestehen kann, was ihm gefällt.

DH 893
(3) Jene, die sich in dem vorgenannten Grad der Vollkommenheit und dem Geist der Freiheit befinden, sind nicht menschlichem Gehorsam unterworfen und an keine Gebote der Kirche gebunden; denn, wie sie behaupten, „wo Geist Gottes, dort Freiheit“ [2 Kor 3,17].

DH 894
(4) Der Mensch kann in der Gegenwart so die endgültige Seligkeit nach jedem Grad der Vollkommenheit erlangen, wie er sie im seligen Leben innehaben wird.

DH 895
(5) Jede vernünftige Natur ist in sich selbst von Natur aus selig, und die Seele bedarf nicht des Lichtes der Herrlichkeit,
das sie dazu erhebt, Gott zu schauen und ihn selig zu genießen.

DH 896
(6) Sich in Tugendakten zu üben, ist Sache des unvollkommenen Menschen, und die vollkommene Seele weist die Tugenden von sich.

DH 897
(7) Der Kuß einer Frau ist, da die Natur nicht dazu neigt, eine Todsünde; der fleischliche Akt aber ist, da die Natur dazu neigt, keine Sünde, vor allem wenn der, der ihn ausübt, versucht wird.

DH 898
(8) Beim Emporheben des Leibes Jesu Christi dürfen sie nicht aufstehen und ihm ihre Verehrung erweisen: denn sie behaupten, daß es für sie ein Zeichen von Unvollkommenheit wäre, wenn sie von der Reinheit und Höhe ihrer Kontemplation so weit herabstiegen, daß sie irgendwie an die Ausspendung bzw. das Sakrament der Eucharistie oder an das Leiden der Menschheit Christi dächten.

DH 899
[Zensur:] Wir verurteilen und verwerfen mit Zustimmung des heiligen Konzils gänzlich die Sekte selbst mitsamt den vorausgeschickten Irrtümern und verbieten strengstens, daß jemand diese künftig festhalte, billige oder verteidige.

Konstitution „Fidei catholicae“

Gegen die Irrtümer des Peter Johannes Olivi

DH 900
[Die zwei Naturen Christi.] In fester Verbundenheit mit dem Fundament des katholischen Glaubens, außer dem nach dem Zeugnis des Apostels niemand ein anderes legen kann [vgl. 1 Kor 3,11], bekennen wir mit der heiligen Mutter Kirche offen, daß der einziggeborene Sohn Gottes, der in allem, worin Gott, der Vater, existiert, zusammen mit dem Vater ewig ist, die zugleich geeinten Teile unserer Natur, aus denen er, der selbst in sich als wahrer Gott existiert, wahrer Mensch wurde – nämlich den leidensfähigen menschlichen Leib und die verstandesbzw. vernunftbegabte Seele, welche dem Leib selbst wahrhaftig durch sich und wesenhaft seine Form gibt -, aus der Zeit im jungfräulichen Brautgemach angenommen hat zur Einheit seiner Hypostase und Person.

DH 901
[Die Seitenwunde Christi.] Und in dieser angenommenen Natur wollte das Wort Gottes selbst, um das Heil aller zu bewirken, nicht nur ans Kreuz geschlagen werden und an diesem sterben, sondern es ertrug auch, daß seine Seite – nachdem es den Geist schon ausgehaucht hatte – von der Lanze durchbohrt werde, damit durch die daraus hervorströmenden Fluten von Wasser und Blut [vgl. Joh 19,34] die einzige, unbefleckte und jungfräuliche heilige Mutter Kirche gebildet würde, die Gemahlin Christi, so wie von der Seite des ersten Menschen im Schlafe Eva ihm zur Gemahlin gebildet wurde [vgl. Gen 2,21f], damit so der bestimmten Gestalt des ersten alten Adam, der nach dem Apostel „das Urbild des künftigen ist“ Röm 5,14], in unserem jüngsten Adam vgl. 1 Kor 15,45], das heißt, Christus, die Wahrheit entspreche.
Dies ist – sage ich – die Wahrheit, gesichert durch das Zeugnis jenes gewaltigen Adlers, den der Prophet Ezechiel [vgl. Ez 1,4-28] über den übrigen Tieren der Evangelien fliegen sah, nämlich des seligen Johannes, des Apostels und Evangelisten, der, als er das Geschehen und die Reihenfolge dieses Sakramentes erzählte, in seinem Evangelium sagte: „Als sie aber zu Jesus gekommen waren und sahen, daß er schon tot war, zerbrachen sie seine Gebeine nicht, sondern einer der Soldaten öffnete mit der Lanze seine Seite, und sogleich trat Blut und Wasser hervor; und der es sah, legte Zeugnis ab, und sein Zeugnis ist wahr, und jener weiß, daß er Wahres sagt, damit auch ihr glaubt“ [Joh 19,33-35].
Wir richten also das Augenmerk der apostolischen Betrachtung – der es allein zukommt, dies zu erklären – auf das so herrliche Zeugnis und die gemeinsame Auffassung der heiligen Väter und Lehrer und erklären mit Zustimmung des heiligen Konzils, daß der eben erwähnte Apostel und Evangelist Johannes in dem eben Geschilderten die rechte Reihenfolge des Geschehens eingehalten hat, als er erzählte, daß, als Christus „schon tot war, einer der Soldaten mit der Lanze seine Seite öffnete“.

DH 902
[Die Seele als Form des Leibes.] Ferner verwerfen Wir mit Zustimmung des eben erwähnten heiligen Konzils jede Lehre bzw. Auffassung als irrig und der Wahrheit des katholischen Glaubens widerstreitend, die leichtfertig leugnet oder in Zweifel zieht, daß die Substanz der vernunft- bzw. verstandesbegabten Seele wahrhaftig und durch sich die Form des menschlichen Leibes ist: damit allen die Wahrheit des reinen Glaubens bekannt sei und allen Irrtümern, die sich einschleichen könnten, der Zutritt verschlossen werde, definieren Wir, daß jeder, der sich künftig untersteht, zu behaupten, zu verteidigen oder hartnäckig daran festzuhalten, daß die vernunft- bzw. verstandesbegabte Seele nicht durch sich und wesenhaft die Form des menschlichen Leibes sei, als Häretiker anzusehen ist.

DH 903
[Die Wirkung der Taufe.] Was aber diese einzige Taufe betrifft, die alle Getauften in Christus wiedergebiert, so muß – ebenso wie ein Gott und ein einziger Glaube [vgl. Eph 4,5] – von allen gläubig bekannt werden, daß sie, gefeiert im Wasser im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, nach unserem Glauben in gleicher Weise sowohl für die Erwachsenen als auch für die kleinen Kinder das vollkommene Mittel zum Heil ist.

DH 904
Nun finden sich aber gewisse theologische Lehrer, die hinsichtlich der Wirkung der Taufe in kleinen Kindern entgegengesetzte Auffassungen vertreten; einige von ihnen sagen, kraft der Taufe werde den kleinen Kindern zwar die Schuld vergeben, aber keine Gnade verliehen; andere hingegen behaupten, daß ihnen in der Taufe sowohl die Schuld vergeben werde als auch Tugenden und die formgebende Gnade eingegossen würden hinsichtlich der eingegossenen> Anlage [vgl. DH 780], wenn auch nicht für jene Zeit hinsichtlich des Gebrauchs:
Wir aber richten unser Augenmerk auf die allgemeine Wirkung des Todes Christi, die durch die Taufe allen Getauften gleichermaßen zukommt, und meinen mit Zustimmung des heiligen Konzils die zweite Auffassung – die besagt, sowohl den kleinen Kindern als auch den Erwachsenen würden in der Taufe die formgebende Gnade und Tugenden verliehen – als die wahrscheinlichere und mit den Aussagen der Heiligen und der modernen Lehrer der Theologie mehr übereinstimmende und zusammengehende vorziehen zu sollen.

Konstitution „Ex gravi ad Nos“

Zinsnahme

DH 906
… Wer in jenen Irrtum verfällt, daß er sich erdreistet, hartnäckig zu behaupten, Zins zu nehmen sei keine Sünde, der ist, so Unser Beschluß, als Häretiker zu bestrafen.

Konstitution „Exivi de paradiso“

Irrtum über die Verpflichtung des Gelübdes der (franziskanischen) Armut

DH 908
… Es kam eine recht ängstliche Frage unter den Brüdern auf, nämlich: ob sie aufgrund der Verpflichtung auf ihre Regel zu einem strengen und geringen bzw. armen Gebrauch der Dinge verpflichtet seien; einige von ihnen glauben und sagen, daß ihnen, so wie sie in bezug auf den Besitz an Dingen aufgrund des Gelübdes strengsten Verzicht (zu üben) hätten, so in bezug auf den Gebrauch größte Strenge und Dürftigkeit auferlegt sei; andere behaupten im Gegensatz dazu, daß sie aufgrund ihres Gelübdes zu keinem armen Gebrauch, der nicht ausdrücklich in der Regel stehe, verpflichtet seien, auch wenn sie zu einem maßvollen und bescheidenen Gebrauch gehalten seien, sowie auch gebührenderweise mehr als die übrigen Christen.
In der Absicht, für die Beruhigung des Gewissens der besagten Brüder zu sorgen und diesen Auseinandersetzungen ein Ende zu setzen, sagen und erklären Wir deshalb, daß die Minderbrüder aufgrund der Verpflichtung auf ihre Regel in besonderer Weise zu dem strengen bzw. armen Gebrauch verpflichtet sind, der in ihrer Regel enthalten ist, und (zwar) in der Weise der Verpflichtung, unter welche die Regel besagten Gebrauch faßt bzw. stellt. Zu sagen aber, wie manche angeblich erklären, daß es häretisch sei, zu behaupten, der arme Gebrauch werde unter dem Gelübde der evangelischen Armut eingeschlossen oder nicht eingeschlossen, beurteilen Wir als vermessen und leichtfertig.

Kategorien:Kirche

2. Konzil von LYON (14. ökum.): 7.5 – 17.7.1274

21. Oktober 2007 weberknecht Kommentieren

2. Sitzung, 18. Mai 1274
Konstitution über die höchste Dreifaltigkeit und den katholischen Glauben

Das Hervorgehen des Heiligen Geistes

DH 850
In treuem und andächtigem Bekenntnis bekennen Wir, daß der Heilige Geist von Ewigkeit her aus dem Vater und dem Sohne, nicht als aus zwei Prinzipien, sondern als aus einem Prinzip, nicht durch zwei Hauchungen, sondern durch eine einzige Hauchung hervorgeht; dies hat die hochheilige Römische Kirche, die Mutter und Lehrerin aller Gläubigen, bis heute bekannt, verkündet und gelehrt, dies hält sie unerschütterlich fest, verkündet, bekennt und lehrt sie; dies enthält die unveränderliche und wahre Auffassung der rechtgläubigen Väter und Lehrer, der lateinischen ebenso wie der griechischen.
Weil aber einige aus Unkenntnis der eben genannten unverbrüchlichen Wahrheit in mannigfaltige Irrtümer geraten sind, wollen Wir solchen Irrtümern den Weg versperren und verurteilen und verwerfen mit Zustimmung des heiligen Konzils diejenigen, die sich unterstehen zu leugnen, der Heilige Geist gehe von Ewigkeit her aus dem Vater und dem Sohne hervor, oder auch in leichtfertigem Unterfangen zu behaupten, daß der Heilige Geist aus dem Vater und dem Sohne als aus zwei Prinzipien und nicht als aus einem hervorgehe.

4. Sitzung, 6. Juli 1274
Brief des Kaisers Michael an Papst Gregor

Glaubensbekenntnis des Kaisers Michael Palaiologos

DH 851
[Allgemeines Bekenntnis] Wir glauben die heilige Dreifaltigkeit, den Vater und den Sohn und den Heiligen Geist, den einen allmächtigen Gott, und daß die ganze Gottheit in der Dreifaltigkeit wesensgleich und substanzgleich, gleich ewig und gleich allmächtig, eines Willens, einer Macht und einer Erhabenheit , Schöpfer aller Geschöpfe, von dem alles, in dem alles und durch den alles , was im Himmel und auf der Erde ist, das Sichtbare und das Unsichtbare, das Körperliche und das Geistige. Wir glauben, daß jede einzelne Person in der Dreifaltigkeit der eine wahre, ständige und vollkommene Gott (ist).

DH 852
Wir glauben, daß der Sohn Gottes, das Wort Gottes, der ewig vom Vater geboren wurde und dem Vater in allem in der Gottheit wesensgleich, gleich allmächtig und gleichartig ist, selbst zeitlich mit einer vernunftbegabten Seele vom Heiligen Geist und Maria, der immerwährenden Jungfrau, geboren wurde, zwei Geburten hat, eine ewige Geburt aus dem Vater, eine andere zeitliche aus der Mutter; er ist wahrer Gott und wahrer Mensch, in beiden Naturen ein Eigener und Vollkommener; er war nicht Adoptivsohn noch Phantasiegebilde; vielmehr ist er, der eine und einzige Sohn Gottes, in zwei und aus zwei Naturen, nämlich der göttlichen und menschlichen, in der Einzigkeit einer Person; er ist leidensunfähig und unsterblich in der Gottheit, hat aber in der Menschheit für uns und unser Heil gelitten im wahren Leiden des Fleisches, ist gestorben, wurde begraben, ist hinabgestiegen in die Unterwelt und am dritten Tag auferstanden von den Toten in der wahren Auferstehung des Fleisches; am vierzigsten Tag nach der Auferstehung ist er mit dem Fleisch, in dem er auferstanden ist, und der Seele in den Himmel hinaufgestiegen und sitzt zur Rech-, ten Gottes, des Vaters; von dort wird er kommen, Lebende und Tote zu richten, und er wird einem jeden nach seinen Werken vergelten, je nachdem sie gut oder schlecht waren.

DH 853
Wir glauben auch ; den Heiligen Geist; vollständiger, vollkommener und wahrer Gott; er geht aus dem Vater und dem Sohn hervor; er ist in allem dem Vater und dem Sohn gleichartig, wesensgleich, gleich allmächtig und gleich ewig. Wir glauben, daß diese heilige Dreifaltigkeit nicht drei Götter, sondern ein einziger allmächtiger, ewiger, unsichtbarer und unveränderlicher Gott .

DH 854
Wir glauben, daß es eine wahre heilige katholische und apostolische Kirche gibt, in der die eine heilige Taufe und die wahre Vergebung aller Sünden gewährt wird. Wir glauben auch die wahre Auferstehung dieses Fleisches, das wir jetzt tragen, und das ewige Leben. Wir glauben auch, daßder allmächtige Gott und Herr der eine Urheber des Neuen und Alten Testamentes, des Gesetzes, der Propheten und der Apostel ist.

DH 855
[Besondere Hinzufügung gegen die Irrtümer der Orientalen] Dies ist der wahre katholische Glaube, und diesen hält fest und verkündet die hochheilige Römische Kirche in den oben genannten Sätzen. Aber wegen verschiedener Irrtümer, die von einigen aus Unwissenheit und von anderen aus Bosheit eingeführt wurden, sagt und verkündet sie:
Diejenigen, die nach der Taufe in Sünden verfallen, dürfen nicht wieder getauft werden, sondern erlangen durch wahre Buße Vergebung ihrer Sünden.

DH 856
[Das Los der Verstorbenen] Wenn sie aber in wahrer Buße in der Liebe verschieden sind, ohne zuvor durch würdige Früchte der Buße für das Begangene und Unterlassene Genugtuung geleistet zu haben, so werden ihre Seelen, wie uns der Bruder Johannes [Parastron OFM] erklärte, nach dem Tod durch Reinigungs- bzw. Läuterungsstrafen gereinigt: Und zur Milderung derartiger Strafen nützen ihnen die Fürbitten der lebenden Gläubigen, nämlich Meßopfer, Gebete, Almosen und andere Werke der Frömmigkeit, die von den Gläubigen entsprechend den Anordnungen der Kirche für andere Gläubige gewöhnlich verrichtet werden.

DH 857
Die Seelen derer aber, die nach dem Empfang der heiligen Taufe überhaupt keiner Sündenschuld verfallen sind, sowie jene, die nach einer zugezogenen Sündenschuld entweder noch in ihren Leibern verweilend, oder nachdem sie ebendies abgelegt haben, wie weiter oben gesagt wurde, gereinigt wurden, werden sogleich in den Himmel aufgenommen.

DH 858
Die Seelen derer aber, die in einer Todsünde oder allein mit der Ursünde verscheiden, steigen alsbald in die Hölle hinab, werden jedoch mit ungleichen Strafen bestraft.

DH 859
Dieselbe hochheilige Römische Kirche glaubt fest und behauptet fest, daß nichtsdestoweniger am Tage des Gerichtes alle Menschen mit ihren Leibern vor dem Richterstuhl Christi erscheinen werden, um über ihre Taten Rechenschaft abzulegen [vgl. Röm 14,10f].

DH 860
Dieselbe heilige Römische Kirche hält auch fest und lehrt, daß es sieben kirchliche Sakramente gibt, nämlich die eine Taufe, von der oben die Rede war; ein anderes ist das Sakrament der Firmung, das die Bischöfe durch Auflegung der Hände spenden, indem sie die Wiedergeborenen salben; ein anderes die Buße, ein anderes die Eucharistie, ein anderes das Sakrament der Weihe, ein anderes die Ehe, ein anderes die Letzte Ölung, die nach der Lehre des seligen Jakobus Kranken gespendet wird.
Das Sakrament der Eucharistie bringt dieselbe Römische Kirche aus ungesäuertem Brot dar, indem sie festhält und lehrt, daß in eben diesem Sakrament das Brot wahrhaft wesenhaft verwandelt wird in den Leib und der Wein in das Blut unseres Herrn Jesus Christus.
Bezüglich der Ehe aber hält sie fest, daß weder ein Mann zugleich mehrere Frauen noch eine Frau (zugleich) mehrere Männer haben darf. Ist aber eine rechtmäßige Ehe durch den Tod eines der Ehegatten gelöst, so sagt sie, daß dann nacheinander eine zweite und dritte Ehe1 erlaubt ist, wenn dem nicht aus irgendeinem Grund ein anderes kirchenrechtliches Hindernis entgegensteht.

DH 861
Eben diese heilige Römische Kirche hat auch den höchsten und vollen Primat und die Herrschaft über die gesamte katholische Kirche inne; sie ist sich in Wahrheit und Demut bewußt, daß sie diesen vom Herrn selbst im seligen Petrus, dem Fürst bzw. Haupt der Apostel, dessen Nachfolger der Römische Bischof ist, zusammen mit der Fülle der Macht empfangen hat. Und wie sie vor den anderen gehalten ist, die Wahrheit des Glaubens zu verteidigen, so müssen auch eventuell auftauchende Fragen bezüglich des Glaubens durch ihr Urteil entschieden werden. An sie kann jeder beliebige, der eine Beschwerde hat in Angelegenheiten, die die kirchliche Gerichtsbarkeit betreffen, Berufung einlegen; und in allen Rechtsfragen, die der kirchlichen Prüfung unterliegen, kann man ihr Urteil einholen; und ihr sind alle Kirchen unterstellt, ihre Vorsteher erweisen ihr Gehorsam und Ehrfurcht. Die Fülle der Macht steht ihr aber so zu, daß sie die anderen Kirchen an ihrer Sorge teilhaben läßt; viele von ihnen, vor allem Patriarchatskirchen, hat dieselbe Römische Kirche mit verschiedenen Privilegien geehrt, wobei jedoch ihr Vorrang sowohl in den allgemeinen Konzilien als auch in einigen anderen (Dingen) immer unversehrt gewahrt blieb.

Kategorien:Kirche

1. Konzil von LYON (13. ökum.): 28.6. – 17.7.1245

21. Oktober 2007 weberknecht Kommentieren

6. März 1254
Brief „Sub catholicae professione“ an den Bischof von Tusculum, den Legaten des Apostolischen Stuhles bei den Griechen

Den Griechen einzuschärfende Riten und Lehren

DH 830
§ 3 (and. § 4). 1. Diesbezüglich kam deshalb Unsere Überlegung zu dem Entschluß, daß die Griechen ebendieses Reiches bei den Salbungen, die im Zusammenhang mit der Taufe vollzogen werden, den Brauch der Römischen Kirche festhalten und beachten sollen.
2. Wenn aber der Ritus bzw. die Gewohnheit, die sie angeblich haben, die Leiber der Täuflinge ganz zu salben, nicht ohne Ärgernis aufgehoben oder beseitigt werden kann, so soll sie geduldet werden, da es, was die Wirksamkeit oder Wirkung der Taufe betrifft, nicht viel ausmacht, ob es gemacht wird oder nicht.
3. Und es ist auch belanglos, ob sie in kaltem oder warmem Wasser taufen, da sie ja angeblich versichern, die Taufe habe in bei-dem die gleiche Kraft und Wirkung.

DH 831
4 (§ 5). Allein die Bischöfe aber sollen die Getauften an der Stirn mit dem Chrisam bezeichnen, da die Salbung mit diesem nur von Bischöfen gespendet werden darf. Denn allein die Apostel, deren Stelle die Bischöfe einnehmen, haben, wie man liest, durch die Auflegung der Hand, die die Firmung bzw. die Salbung der Stirn darstellt, den Heiligen Geist verliehen [vgl. Apg 8,14-25].
5. Die einzelnen Bischöfe können auch in ihren Kirchen am Tag des Abendmahles des Herrn gemäß der Form der Kirche das Chrisam zubereiten, nämlich aus Balsam und Olivenöl. Denn in der Salbung mit Chrisam wird die Gabe des Heiligen Geistes übertragen. Und die Taube, die den Geist selbst bezeichnet, hat ja, wie man liest, einen Ölzweig zur Arche zurückgebracht. Aber wenn die Griechen darin lieber ihren alten Brauch beibehalten wollen, nämlich daß der Patriarch zusammen mit den Erzbischöfen und seinen Suffraganbischöfen und die Erzbischöfe mit ihren Suffraganen zugleich das Chrisam zubereiten, so sollen sie in dieser ihrer Gewohnheit geduldet werden.

DH 832
6. Keiner aber soll von Priestern oder 832 Beichtvätern anstelle der Genugtuung bei der Buße lediglich mit einer Salbung gesalbt werden.

DH 833
7. Kranken aber soll gemäß dem Wort des 833 Apostels Jakobus [Jak 5,14f] die Letzte Ölung gespendet werden.

DH 834
8 (§ 6). Ferner sollen die Griechen bei der 834 Hinzufügung des Wassers – ob kalt, warm oder lauwarm- beim Opfer des Altares, wenn sie wollen, ihrer Gewohnheit folgen, solange sie nur glauben und bekennen, daß es bei Wahrung der Form des Kanons aus bei-dem in gleicher Weise hergestellt wird.
9. Aber die am Tage des Abendmahles des Herrn konsekrierte Eucharistie sollen sie nicht das Jahr über vorgeblich für die Kranken, um ihnen nämlich davon die Kommunion zu reichen, aufbewahren. Gleichwohl soll es ihnen erlaubt sein, für ebendiese Kranken den Leib Christi herzustellen und fünfzehn Tage lang – und nicht über einen längeren Zeitraum – aufzubewahren, damit sich nicht durch lange Aufbewahrung desselben die Gestalten vielleicht verändern und er weniger geeignet zum Empfangen wird: wenn auch die Wahrheit und Wirksamkeit stets völlig dieselbe bleibt und niemals vergeht wegen einer langen Dauer oder der Flüchtigkeit der Zeit.

DH 835
18 (§ 14). Was aber Unzucht betrifft, die 835 ein Lediger mit einer Ledigen begeht, so ist keinesfalls daran zu zweifeln, daß sie eine Todsünde ist, da der Apostel versichert, daß sowohl Unzüchtige als auch Ehebrecher vom Reich Gottes ausgeschlossen seien [vgl. 1 Kor 6.9f]

DH 836
19 (§ 15). Zudem wollen und gebieten Wir 836 ausdrücklich, daß die griechischen Bischöfe künftig gemäß dem Brauch der Römischen Kirche sieben Weihen spenden, da sie bisher angeblich drei von den niederen bei den Weihekandidaten außer acht gelassen oder übergangen haben. Jene jedoch, die schon in dieser Weise durch sie geweiht wurden, sollen wegen ihrer allzu großen Anzahl in den so empfangenen Weihen geduldet werden.

DH 837
20 (§ 16). Weil aber gemäß dem Apostel eine Frau nach dem Tode des Mannes von seinem Gesetze entbunden ist, so daß sie die freie Möglichkeit hat, im Herrn zu heiraten wen sie will [vgl Röm 7,2; 1 Kor 7,39], sollen die Griechen zweite, dritte und auch weitere Heiraten in keiner Weise tadeln oder verurteilen, sondern sie sollen diese vielmehr zwischen Personen anerkennen, die ansonsten erlaubtermaßen miteinander in der Ehe verbunden werden können.
21. Zum zweitenmal Heiratende sollen die Priester jedoch keinesfalls segnen.

DH 838
[Das Los der Verstorbenen] 23 (§ 18). Weil schließlich die Wahrheit im Evangelium versichert: Wer wider den Heiligen Geist eine Lästerung ausspricht, dem wird weder in dieser Welt noch in der künftigen vergeben werden [vgl. Mt 12,32] – wodurch zu verstehen gegeben wird, daß manche Sünden in der gegenwärtigen, manche aber in der künftigen Welt vergeben werden -, und der Apostel sagt: „Wie beschaffen das Werk eines jeden ist, wird das Feuer erproben“, und: „wessen Werk gebrannt hat, der wird Schaden erleiden; er selbst aber wird gerettet sein; so jedoch wie durch Feuer hindurch“ [7 Kor 3,13 75], und die Griechen selbst angeblich wahrhaft und ohne Zweifel glauben und bekennen, daß die Seelen jener, die, nachdem sie die Buße aufgenommen, sie aber nicht vollendet haben, oder die ohne Todsünde, jedoch mit verzeihlichen und geringfügigen {Sünden} dahinscheiden, nach dem Tod gereinigt werden und man ihnen durch die Fürbitten der Kirche helfen kann: (deshalb und) weil sie sagen, der Ort dieser Reinigung sei ihnen von ihren Lehrern nicht mit einem bestimmten und eigenen Namen bezeichnet worden, wollen Wir, die Wir diesen (Ort) ja gemäß den Überlieferungen und Autoritäten der heiligen Väter „Reinigungsort“ nennen, daß er künftig bei ihnen selbst mit diesem Namen bezeichnet werde. In jenem vorübergehenden Feuer werden nämlich zwar Sünden, jedoch keine verbrecherischen bzw. zum Tode führenden, die zuvor nicht durch die Buße vergeben wurden, sondern kleine und geringfügige gereinigt, die nach dem Tode auch dann belasten, wenn sie im Leben vergeben wurden.

DH 839
24 (§ 19). Wer aber ohne Buße in einer 839 Todsünde dahinscheidet, der wird ohne Zweifel auf immer von den Gluten der ewigen Hölle gepeinigt.
25 (§ 20). Die Seelen der kleinen Kinder nach dem Bad der Taufe aber, und auch der in Liebe dahinscheidenden Erwachsenen, die weder durch eine Sünde noch zu einer Genugtuung für sie gehalten sind, fliegen sogleich in die ewige Heimat hinüber.

Kategorien:Kirche

4. Konzil im LATERAN (12. ökum.): 11. – 30.11.1215

21. Oktober 2007 weberknecht Kommentieren

Kap. 1. Der katholische Glaube

Definition gegen die Albigenser und Katharer

DH 800
Wir glauben fest und bekennen aufrichtig, daß nur einer der wahre, ewige, unermeßliche und unveränderliche, unbegreifliche, allmächtige und unaussprechliche Gott ist, der Vater, Sohn, und Heilige Geist: zwar drei Personen, aber eine Wesenheit, Substanz oder gänzlich einfache Natur: der Vater von keinem, der Sohn allein vom Vater und der Heilige Geist in gleicher Weise von beiden: ohne Anfang, immerwährend und ohne Ende: der Vater zeugt, der Sohn wird geboren und der Heilige Geist geht hervor: wesensgleich, gleichartig, gleich allmächtig und gleich ewig: ein Anfang von allem: der Schöpfer alles Sichtbaren und Unsichtbaren, des Geistigen und des Körperlichen: er schuf in seiner allmächtigen Kraft vom Anfang der Zeit an aus nichts zugleich beide Schöpfungen, die geistige und die körperliche, nämlich die der Engel und die der Welt: und danach die menschliche, die gewissermaßen zugleich aus Geist und Körper besteht. Der Teufel nämlich und die anderen Dämonen wurden zwar von Gott ihrer Natur nach gut geschaffen, sie wurden aber selbst durch sich böse.
Der Mensch aber sündigte aufgrund der Eingebung des Teufels. Diese heilige Dreifaltigkeit, dem gemeinsamen Wesen nach unteilbar und den Eigentümlichkeiten der Personen nach unterschieden, hat zuerst durch Moses, die heiligen Propheten und ihre anderen Knechte nach wohlgefügter Anordnung der Zeiten dem Menschengeschlecht die Heilslehre mitgeteilt.

DH 801
Und schließlich hat der einziggeborene Sohn Gottes, Jesus Christus, – von der ganzen Dreifaltigkeit gemeinsam als
Fleisch hervorgebracht, aus Maria, der immerwährenden Jungfrau, unter Mitwirkung des Heiligen Geistes empfangen, wahrer Mensch geworden, aus vernunftbegabter Seele und menschlichem Fleisch zusammengesetzt, eine Person in zwei Naturen – den Weg des Lebens noch deutlicher gezeigt: Er wurde, obwohl er der Gottheit nach unsterblich und leidensunfähig ist, zugleich der Menschheit nach leidensfähig und sterblich: Er hat sogar für das Heil des Menschengeschlechtes am Holz des Kreuzes gelitten und ist gestorben, hinabgestiegen in die Unterwelt, auferstanden von den Toten und hinaufgestiegen in den Himmel: hinabgestiegen aber ist er in der Seele und auferstanden im Fleisch: Und hinaufgestiegen ist er in beidem zugleich: Er wird kommen am Ende der Zeit, um Lebende und Tote zu richten und jedem einzelnen nach seinen Werken zu vergelten, sowohl den Verworfenen als auch den Erwählten: Sie alle werden mit ihren eigenen Leibern auferstehen, die sie jetzt tragen, damit jene mit dem Teufel die ewige Strafe und diese mit Christus die immerwährende Herrlichkeit empfangen, je nach ihren Werken, ob sie gut waren oder schlecht.

DH 802
Es gibt aber eine allgemeine Kirche der Gläubigen, außerhalb derer überhaupt keiner gerettet wird, in der der Priester selbst zugleich das Opfer ist, Jesus Christus, dessen Leib und Blut im Sakrament des Altars unter den Gestalten von Brot und Wein wahrhaft enthalten sind, wenn durch göttliche Macht das Brot in den Leib und der Wein in das Blut wesenhaft verwandelt sind: damit wir selbst zur Vollendung des Geheimnisses der Einheit von dem Seinigen empfangen, was er selbst von dem Unsrigen empfangen hat. Und dieses Sakrament kann freilich nur ein Priester vollziehen, der gültig geweiht wurde entsprechend den Schlüsseln der Kirche, die Jesus Christus selbst den Aposteln und ihren Nachfolgern gewährte.
Das Sakrament der Taufe aber (das unter Anrufung Gottes und der unteilbaren Dreifaltigkeit, nämlich des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, im Wasser geheiligt wird) gereicht sowohl Kindern als auch Erwachsenen, von wem auch immer es in der Form der Kirche in rechter Weise gespendet wurde, zum Heil.
Und wenn jemand nach dem Empfang der Taufe in Sünde gefallen ist, so kann er immer durch wahre Buße erneuert werden. Aber nicht nur Jungfrauen und Enthaltsame, sondern auch Verheiratete verdienen es, zur ewigen Seligkeit zu gelangen, wenn sie durch rechten Glauben und gutes Tun Gott gefallen.

Kap. 2. Die Irrlehre Joachims von Fiore

Die Dreifaltigkeit

DH 803
Wir verurteilen also und verwerfen das Buch bzw. die Abhandlung, die Abt Joachim gegen Magister Petrus Lombardus über die Einheit bzw. das Wesen der Dreifaltigkeit herausgegeben hat; er nennt ihn Häretiker und wahnsinnig, weil er in seinen Sententiae sagt: „Denn eine höchste Wirklichkeit ist Vater und Sohn und Heiliger Geist, und diese zeugt nicht, noch wurde sie gezeugt, noch geht sie hervor.“
Daher behauptet er, daß jener nicht so sehr eine Dreifaltigkeit, als eine Vierfaltigkeit in Gott errichtet habe, nämlich drei Personen und jenes gemeinsame Wesen gleichsam als vierte; er erklärt deutlich, daß es keine Wirklichkeit gebe, die Vater, Sohn und Heiliger Geist sei, auch kein Wesen, keine Substanz und keine Natur; gleichwohl räumt er ein, daß Vater, Sohn und Heiliger Geist ein Wesen, eine Substanz und eine Natur sind. Er gesteht aber, daß eine derartige Einheit keine wahre und eigentliche, sondern eine gleichsam kollektive und in der Ähnlichkeit begründete sei, so wie viele Menschen ein Volk genannt würden und viele Gläubige eine Kirche gemäß dem Wort: „Die Menge der Gläubigen war ein Herz und eine Seele“ [Apg 4,32]; und: „Wer Gott anhängt, ist ein Geist“ [1 Kor 6,17] mit ihm; ebenso: „Der pflanzt und der gießt, sind eins“ [1 Kor 3,8]; und: Wir alle „sind ein Leib in Christus“ [Röm 12,5]; im Buch der Könige wiederum: „Mein Volk und Dein Volk sind eins“ [1 Kön 22,5: Vulgata; vgl. Rut 1,16].
Um aber diese seine Auffassung zu untermauern, führt er vor allem jenes Wort an, das Christus im Evangelium von den Gläubigen sagt: „Ich will, Vater, daß sie eins seien in uns, so wie auch wir eins sind, damit sie vollendet seien in eins“ [Joh 17,22f]. Die Gläubigen Christi sind nämlich, wie er sagt, nicht eins, das heißt, eine Wirklichkeit, die allen gemeinsam ist, sondern sie sind dergestalt eins, das heißt, eine Kirche, wegen der Einheit des katholischen Glaubens, und schließlich ein Reich wegen der Einigung der unauflöslichen Liebe, wie man in dem kanonischen Brief des Apostels Johannes liest: Denn „drei sind es, die Zeugnis ablegen im Himmel, der Vater und der Sohn und der Heilige Geist: und diese drei sind eins“ [1 Joh 5,7]; und sogleich wird hinzugefügt: „Und drei sind es, die Zeugnis ablegen auf der Erde: der Geist, das Wasser und das Blut: und diese drei sind eins“ [1 Joh 5,8], wie man es in einigen Handschriften findet.

DH 804
Wir aber glauben und bekennen unter Zustimmung des heiligen Konzils mit Petrus Lombardus, daß es eine höchste Wirklichkeit gibt, und zwar eine unbegreifliche und unaussprechliche, die wahrhaftig Vater und Sohn und Heiliger Geist ist; drei Personen zugleich und eine jede von ihnen: Und deshalb gibt es in Gott lediglich eine Dreifaltigkeit, keine Vierfaltigkeit; denn jede der drei Personen ist jene Wirklichkeit, d. h. göttliche Substanz, Wesenheit oder Natur: Sie allein ist der Ursprung von allem, außer dem man keinen anderen finden kann: Und jene Wirklichkeit zeugt nicht, noch wurde sie gezeugt, noch geht sie hervor; vielmehr ist es der Vater, der zeugt, und der Sohn, der gezeugt wird, und der Heilige Geist, der hervorgeht: die Unterschiede liegen also in den Personen und die Einheit in der Natur.

DH 805
Wenn also auch „ein anderer der Vater ist, ein anderer der Sohn, ein anderer der Heilige Geist, so dennoch nicht etwas anderes“: vielmehr ist das, was der Vater ist, gänzlich der Sohn und ebenso der Heilige Geist; man glaubt also gemäß dem rechten und katholischen Glauben, daß sie wesensgleich sind. Der Vater nämlich gab dem Sohn, indem er ihn von Ewigkeit zeugte, seine Substanz, wie er selbst bezeugt: „Was mir der Vater gegeben hat, ist größer als alles“ [Joh 10,29].
Man kann nun nicht sagen, daß er ihm einen Teil seiner Substanz gegeben und einen Teil für sich selbst zurückbehalten habe; denn die Substanz des Vaters ist unteilbar, da sie ja ganz und gar einfach . Man kann aber auch nicht sagen, daß der Vater in der Zeugung seine Substanz auf den Sohn übertragen habe, als ob er sie so dem Sohn gegeben hätte, daß er sie nicht für sich zurückbehalten hätte; sonst hätte er aufgehört, Substanz zu sein. Es ist also klar, daß der Sohn in der Geburt ohne irgendeine Verminderung die Substanz des Vaters empfangen hat und der Vater und der Sohn dementsprechend dieselbe Substanz haben: Und so ist dieselbe Wirklichkeit Vater und Sohn und ebenso Heilige Geist, der von beiden hervorgeht.

DH 806
Wenn aber die Wahrheit für ihre Gläubigen zum Vater betet und sagt: „Ich will, daß sie eins seien in uns, so wie auch wir eins sind“ [Joh 17,22], so wird zwar dieser Ausdruck „eins“ für die Gläubigen gebraucht, damit die Einigung der Liebe in der Gnade verstanden werde, für die göttlichen Personen aber, damit die Einheit der Identität in der Natur erkannt werde; ebenso sagt die Wahrheit an einer anderen Stelle: „Ihr sollt vollkommen sein, wie auch euer himmlischer Vater vollkommen ist“ [Mt 5,48], als ob sie noch deutlicher sagte: „Ihr sollt vollkommen sein“ durch die Vollkommenheit der Gnade, „wie euer himmlischer Vater vollkommen ist“ durch die Vollkommenheit der Natur, beides nämlich auf seine Weise: Denn zwischen dem Schöpfer und dem Geschöpf kann man keine so große Ähnlichkeit feststellen, daß zwischen ihnen keine noch größere Unähnlichkeit festzustellen wäre.
Wer sich also anmaßen sollte, die Auffassung bzw. Lehre des vorgenannten Joachim in diesem Punkte zu verteidigen oder zu billigen, der soll von allen als häretisch abgewiesen werden.

DH 807
Wir wünschen jedoch, daß dem Kloster von Fiore, dessen Gründer Joachim selbst war, deswegen in keiner Hinsicht Nachteile entstehen – denn die dortige Lehre entspricht der Regel und der Lebensstil ist heilsam -, um so mehr, da Joachim selbst die Weisung gegeben hat, Uns alle seine Schriften vorzulegen, damit sie durch das Urteil des Apostolischen Stuhls bestätigt oder auch berichtigt würden, und einen Brief diktierte, den er mit eigener Hand unterschrieben hat, in dem er fest bekennt, er halte den Glauben fest, den die Römische Kirche festhält, die nach Anordnung des Herrn die Mutter und Lehrerin aller Gläubigen ist.

DH 808
Wir verwerfen und verurteilen auch die völlig verkehrte Lehre des gottlosen Almarich, dessen Geist der Vater der Lüge so verblendet hat, daß man seine Lehre weniger als häretisch denn als unsinnig erachten muß.

Kap. 3. Über die Häretiker [Waldenser]

Die Notwendigkeit der Missio canonica

DH 809
Weil aber „manche unter dem Anschein von Frömmigkeit, sich von ihrer Kraft (wie der Apostel sagt) lossagend [vgl. 2 Tim 3,5], für sich die Autorität beanspruchen, zu predigen, obwohl derselbe Apostel sagt: ‘Wie sollen sie predigen, wenn sie nicht gesandt werden?’ [Röm 10,15], sollen alle, die verbotenermaßen oder nicht gesandt, ohne vom Apostolischen Stuhl oder dem katholischen Ortsbischof eine Ermächtigung erhalten zu haben, öffentlich oder privat das Amt der Predigt sich anzumaßen wagen“ [ *761], mit dem Band der Exkommunikation gebunden werden: Und wenn sie nicht schleunigst wieder Vernunft annehmen, sollen sie mit einer anderen geeigneten Strafe bestraft werden.

Kap. 4. Der Hochmut der Griechen gegenüber den Lateinern

Die Verachtung der sakramentalen Riten der lateinischen Kirche

DH 810
Auch wenn Wir die Griechen, die in unseren Tagen zum Gehorsam gegenüber dem Apostolischen Stuhl zurückkehren, fördern und ehren wollen, indem Wir ihre Bräuche und Riten, soweit Wir es mit dem Herrn können, unterstützen, wollen und dürfen Wir ihnen dennoch nicht in dem beipflichten, was Gefahr für die Seelen erzeugt und der Ehrbarkeit der Kirche Abbruch tut. Nachdem sich nämlich die Kirche der Griechen mitsamt einigen ihrer Verbündeten und Anhänger dem Gehorsam gegenüber dem Apostolischen Stuhl entzogen hatte, begannen die Griechen, die Lateiner so sehr zu verabscheuen, daß unter anderem, was sie in gottloser Weise zu ihrer Verunglimpfung begingen, wenn einmal lateinische Priester auf ihren Altären zelebriert hatten, sie selbst nicht eher das Opfer auf ihnen darbringen wollten, als daß sie sie, so als ob sie dadurch befleckt worden seien, abgewaschen hatten; auch wagten die Griechen in leichtfertigem Unterfangen, von Lateinern Getaufte wiederzutaufen: Und bis heute scheuen sich, wie Wir gehört haben, manche nicht, dies zu tun.
In der Absicht, dieses so große Ärgernis aus der Kirche Gottes zu entfernen, gebieten Wir deshalb auf Anraten des heiligen Konzils streng, daß sie solches künftighin nicht mehr wagen und sich als Söhne des Gehorsams der hochheiligen Römischen Kirche, ihrer Mutter, anpassen sollen, damit „eine Herde und ein Hirt“ [Joh 10,16] sei.
Wer aber etwas Derartiges wagt, soll mit dem Schwert der Exkommunikation getroffen und von jedem kirchlichen Amt und jeder kirchlichen Pfründe abgesetzt werden.

Kap. 5. Die Würde der Patriarchen

Der Vorrang des Römischen Stuhles

DH 811
Die alten Vorrechte der Patriarchalstühle erneuernd, legen Wir mit Zustimmung des heiligen allgemeinen Konzils fest, daß nach der Römischen Kirche, die auf Anordnung des Herrn als Mutter und Lehrerin aller Christgläubigen den Vorrang der ordentlichen Vollmacht über alle anderen innehat, die konstantinopolitanische den ersten, die alexandrinische den zweiten, die antiochenische den dritten und die Jerusalemer den vierten Rang innehaben.

Kap. 21. Die Ablegung der Beichte, ihre Geheimhaltung durch den Priester und der Empfang der Kommunion an Ostern

Das Gebot der jährlichen Beichte und der Osterkommunion

DH 812
Jeder Gläubige beiderlei Geschlechts soll, nachdem er in die Jahre der Unterscheidung gelangt ist, wenigstens einmal im Jahr all seine Sünden allein dem eigenen Priester getreu beichten, die ihm auferlegte Buße nach Kräften zu erfüllen suchen und zumindest an Ostern ehrfürchtig das Sakrament der Eu-charistie empfangen, sofern er nicht etwa auf Anraten des eigenen Priesters aus irgendeinem vernünftigen Grunde meint, auf eine bestimmte Zeit von seinem Empfang absehen zu sollen: andernfalls soll er sowohl lebend am Betreten der Kirche gehindert werden als auch sterbend des christlichen Begräbnisses entbehren. Daher soll diese heilsame Bestimmung oftmals in den Kirchen veröffentlicht werden, damit keiner aufgrund der Blindheit der Unwissenheit für sich den Deckmantel einer Entschuldigung beanspruche.
Wer aber seine Sünden aus triftigem Grund einem fremden Priester beichten will, der soll zuerst vom eigenen Priester die Erlaubnis erbitten und erhalten, da andernfalls jener ihn nicht lossprechen oder binden kann.

Verpflichtungen des Beichtvaters

DH 813
Der Priester aber sei besonnen und vorsichtig, damit er nach Art eines erfahrenen Arztes Wein und Öl [vgl. Lk 10,34] über die Wunden des Verletzten gieße; er erforsche sorgsam die Umstände sowohl des Sünders als auch der Sünde, damit er durch sie klug erkenne, welchen Rat er ihm geben und was für ein Heilmittel er anwenden muß, indem er verschiedene Versuche anstellt, um den Kranken zu heilen.

DH 814
Er hüte sich aber sehr, durch ein Wort, ein Zeichen oder auf eine beliebige andere Weise den Sünder in irgendeiner Hinsicht zu verraten: wenn er aber klügeren Rates bedarf, soll er diesen ohne irgendeine Erwähnung der Person vorsichtig einholen: denn wer eine ihm im Beichtgericht enthüllte Sünde zu offenbaren wagt, der soll gemäß unserem Beschluß nicht nur vom priesterlichen Amte abgesetzt, sondern auch, um immerwährende Buße zu tun, in ein strenges Kloster verstoßen werden.

Kap. 22. Die Kranken sollen eher für die Seele als für den Leib sorgen

Unerlaubte Mittel zur Wiederherstellung der Gesundheit

DH 815
… Da die Seele im übrigen viel wertvoller als der Leib ist, verbieten wir unter Androhung des Anathema, daß ein Arzt einem Kranken etwas für das leibliche Wohl rät, was in eine Gefahr für die Seele umschlägt.

Kap. 41. Die Forderung des guten Glaubens bei Ersitzung

Der zur Ersitzung erforderliche gute Glaube

DH 816
Da „alles, was nicht aus Glaube ist, Sünde ist“ [Rom 14,23], legen wir durch Konzilsentscheid fest, daß weder eine kirchliche noch eine staatliche Ersitzung ohne guten Glauben gültig ist, da allgemein jede Verordnung und Gewohnheit abzuschaffen ist, die ohne Todsünde nicht beachtet werden kann. Daher darf, wer etwas durch Ersitzung erwirbt, zu keinem Zeitpunkt das Wissen haben, daß es sich um eine fremde Sache handelt.

Kap. 51. Das Verbot heimlicher Eheschließungen

Unerlaubtheit heimlicher Ehen

DH 817
In die Fußstapfen Unserer Vorgänger tretend, verbieten Wir heimliche Eheschließungen völlig; Wir verbieten auch, daß sich ein Priester unterstehe, an solchen (Eheschließungen) teilzunehmen. Deshalb weiten wir die besondere Gewohnheit bestimmter Gegenden allgemein auf die anderen aus und bestimmen, daß, wenn Ehen geschlossen werden sollen, sie in den Kirchen durch die Priester öffentlich angekündigt werden sollen; dabei soll ein angemessener Termin festgesetzt werden, bis zu dem, wer will und kann, ein rechtmäßiges Hindernis entgegenstellen soll. Nichtsdestoweniger sollen auch die Priester selbst nachforschen, ob sich ein Hindernis entgegenstellt….

Kap. 62. Reliquien von Heiligen

Unehrenhafter Umgang mit Reliquien

DH 818
Weil dadurch, daß manche Leute Heiligenreliquien zum Verkauf anbieten und diese allüberall zeigen, die christliche Religion öfter herabgewürdigt wurde, bestimmen Wir, damit sie künftig nicht herabgewürdigt werde, durch das vorliegende Dekret, daß die alten Reliquien von nun an keinesfalls mehr außerhalb des Reliquiars gezeigt oder zum Verkauf angeboten werden dürfen. Neugefundene aber soll niemand öffentlich zu verehren wagen, wenn sie nicht zuvor durch die Autorität des Römischen Bischofs anerkannt wurden. Die Vorsteher aber sollen fortan nicht erlauben, daß jene, die um der Verehrung willen zu ihren Kirchen kommen, mit leeren Erdichtungen oder falschen Dokumenten getäuscht werden, wie es auch an sehr vielen Orten wegen der günstigen Gelegenheit zum Gelderwerb zu geschehen pflegt.

Mißbrauch bei Ablässen

DH 819
… Weil durch unterschiedslose und überflüssige Ablässe, die nämlich die Vorsteher der Kirchen zu gewähren sich nicht scheuen, sowohl die Schlüssel der Kirche verachtet werden als auch die mit der Buße verbundene Genugtuung geschwächt wird, beschließen Wir, daß, wenn eine Basilika geweiht wird, der Ablaß nicht über ein Jahr ausgedehnt werde …; und danach soll am Jahrestag der Weihe der gewährte Ablaß 40 Tage von den auferlegten Bußen nicht übersteigen. Diese Zahl an Tagen werde auch, so gebieten Wir, den Ablaßbriefen als Maß gesetzt, die für irgendwelche Anlässe mehrmals gewährt werden; denn der Römische Bischof, der die Fülle der Gewalt innehat, pflegt in solchen Dingen dieses Maß zu beachten.

Kap. 63. Simonie

DH 820
… Vielerorts und von sehr vielen Personen, die gleichsam Tauben im Tempel verkaufen, werden schändliche und verwerfliche Forderungen erhoben und Erpressungen gemacht für Konsekrationen von Bischöfen, Segnungen von Äbten und Weihen von Klerikern: und es ist festgelegt, wieviel diesem oder jenem und wieviel dem einen oder anderen zu zahlen ist; und zum Übermaß eines noch größeren Schadens bemühen sich einige, eine solche Schändlichkeit und Verworfenheit durch die lange Zeit über gepflegte Gewohnheit {auch noch) zu verteidigen.
In der Absicht, diesen so großen Mißbrauch abzuschaffen, verwerfen Wir deshalb völlig diese Gewohnheit, die man eher Bestechung nennen müßte, und legen unumstößlich fest, daß keiner, um diese (Weihen) entweder zu übertragen oder übertragen zu bekommen, irgendetwas unter welchem Vorwand auch immer zu fordern und zu erpressen wage. Andernfalls soll, sowohl wer einen derartigen ganz und gar verfluchten Kaufpreis empfängt als auch wer ihn gibt, zusammen mit Giezi [vgl. 2 Kon 5,20-27] und Simon [vgl. Apg 8,9-24] verurteilt werden.

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20. Oktober 2007 weberknecht Kommentieren

Die Dogmatische Konstitution pastor aeternus, in der das katholische Unfehlbarkeitsdogma festlegt, ist nun verfügbar.

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